Lufthansas Gegenargumente

Lufthansas Gegenargumente

Lufthansa argumentiert im Wesentlichen öffentlich mit dem Argument, rechtzeitig kommuniziert zu haben.

Doch das lässt sich leicht widerlegen:

Die sture Behauptung von Lufthansa, bereits in der Dezemberausgabe der Lufthansa Exclusive kommuniziert zu haben, lässt sich widerlegen. Denn die Ausgaben gibt es noch online. Ebenso wie die Preisliste des Verlages, die die Veröffentlichungstermine nennt:

Die Argumentation „rechtzeitig und auf allen Kanälen“ kommuniziert zu haben, ist also widerlegt.

Dazu kommt kommt, daß Lufthansa Manager in einer internen Mail die Mitarbeiter angewiesen hat, die Änderungen nicht vor dem 20.12.2010 zu kommunizieren, damit nicht mehr zu viele Flüge mit den alten Konditionen gebucht werden. Diese Mail war Grund für uns, Strafanzeige zu erstatten.

Auch die anderen Argumente, jetzt wären One-Way-Prämien und Same-Day-Awards ja billiger und das sei ein großer Gewinn für die Kunden, habe ich in „Lufthansas Argumente: Warum jetzt alles besser ist“ kritisch aufgegriffen.

Dann ließ sich Lufthansa im Verfahren nicht davon abbringen, zu behaupten, ich könne meine Meilen auch im WorldShop nutzen. Auch dagegen gibt es logische Argumente: „Lufthansas Argumente: Meilen im WorldShop nutzen

Außerdem sagt Lufthansa, man habe die Meilen gar nicht „entwertet“, sondern es habe eine „Angleichung“ oder „Anpassung“ stattgefunden. Bei einem Wertverlust von bis zu 1,8 €-Cent pro Meile, mehr als dem Doppelten des Bilanzwertes, ist das bestenfalls prozessualer Euphemismus und auch offenkundig widerlegt.

Als Hilfsargument kam dann die Behauptung, man habe die Preise angleichen müssen, weil fliegen teurer geworden ist. Dabei hat Lufthansa allerdings etwas unscharf gerechnet – und bei ihren Preisvergleichen die Steuern und Gebühren als Preisbestandteil mit aufgenommen. Da bei Prämientickets die Steuern und Gebühren allerdings zusätzlich zu zahlen sind, müßten sie rausfallen. Und dann gibt es plötzlich keine Preissteigerung mehr.

Weiterhin, so Dr. Franz selbst, sei man günstiger als der Wettbewerb was Meilenflüge angehe. Auch dem kann ich so nicht zustimmen. Das zeigt mein Vergleich mit AirBerlin topbonus und British Airways Executive Club, der noch nicht einmal die unterschiedlich hohen Steuern und Gebühren bei Prämientickets berücksichtigt.

In der Berufungsbegründung lieferte Lufthansa noch einige neue, teils offenkundig widersinnige Argumente:

So sei das Urteil der ersten Instanz hinfällig, weil die vier Monate Übergangsfrist, über die das LG Köln in der Urteilsbegründung der ersten Instanz nachdachte, zum Zeitpunkt der Urteilsbegründung schon längst vorbei gewesen wären.

Weiter hieß es, ich hätte schon vor einigen Jahren einen Business Class Flug in die USA für meine Meilen buchen können. Und den hätte ich dann abfliegen müssen. Dabei übersieht Lufthansa meine Entscheidungsautonomie, denn wann ich wohin fliege, bleibt mir überlassen.

Weil wohl die Sachargumente ausgehen, unterstellt Lufthansa dann noch in der Berufungsbegründung, ich hätte es von Anfang an darauf angelegt, Lufthansa mit einer Klage zu erpressen. Unterste Schublade…

7 Gedanken zu „Lufthansas Gegenargumente

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