Optional Payment Charge

Kreditkartengebühren – made by LH

Lufthansa kam 2011 auch auf die glorreiche Idee eine sogenannte „Optional Payment Charge“ einzuführen. Das heißt, wählt man anstelle der Lastschrift ein anderes Bezahlverfahren, z.B. die Kreditkarte, muß man an Lufthansa eine Gebühr zahlen.

Lufthansa begründet das mit Kreditkartengebühren, die gegenüber dem Kreditkartenunternehmen anfallen. Je nach Gesamtumsatz des Vertriebspartners betragen die zwischen unter 1 und knapp 4 Prozent. Bei einem 100 €-Ticket also zu den vermutlichen Lufthansa-Konditionen weniger als 1 €.

Daher kostet die Zahlung mit Kreditkarte bei Lufthansa auch 8 € für einen innerdeutschen Flug und reicht bis zu 18 € für einen Interkontinentalflug. Übrigens unabhängig von der Buchungsklasse, mithin unabhängig vom Ticketpreis.

Anders ausgedrückt: Der Economy-Gast zahlt relativ deutlich mehr als ein First-Class-Passagier.

Optional?

Optional heißt, es gibt eine Wahlmöglichkeit. Für Deutsche in Deutschland stimmt das, denn die haben in der Regel ein deutsches Konto und können so eine Lastschrift kostenlos vornehmen lassen.

Doch um welchen Preis?

Versicherungen der Karte

Die Lufthansa Kreditkarte mit Business Paket hat als vom Karteneinsatz abhängige Leistungen z.B. eine Reiserücktrittskostenversicherung. Die ist im Kartenpreis enthalten. Gilt aber nur, wenn die Reise mit der Karte gezahlt wurde.

Zahlt man aber mit der Karte, zahlt man die Optional Payment Charge. 8 € für einen innerdeutschen Flug.

Eine gesondert abgeschlossene Reiserücktrittskostenversicherung kostet in etwa dasselbe, wie jeder schnell durch etwas googeln prüfen kann.

Warum also die Lufthansa Kreditkarte kaufen? Die kostet schließlich eine erhebliche Jahresgebühr.

Warum nicht nur bei Fremdkarten?

Man fragt sich auch, warum diese Gebühren nicht nur bei „Fremdkarten“ anfallen, also Nicht-Lufthansa-Karten.

Denn über die eigene Kreditkarte hat ja Lufthansa die Hoheit.

Im Spiegel

Der Spiegel fasste es daher treffend unter der Überschrift: „Miles & More Tricks über Gebühr“ zusammen.