4 Monate wären schon längst vorbei

Unnachahmlich ist die Argumentation der Lufthansa, daß die vom LG Köln geforderten vier Monate Übergangsfrist ja zum Zeitpunkt des Urteils schon längst vorbei gewesen wären. Daher brächte das Urteil ja keinen Nutzen, mithin sei es vom OLG zu kassieren.

Die Logik werde ich mir merken, wenn ich mal geblitzt werde: Zum Zeitpunkt der Zustellung des Bußgeldbescheides sei ich schon längst aus der Gefahrenzone gewesen, zudem hätte ich den auch in meiner Wohnung sitzend entgegengenommen. Meine Wohnung bewegt sich relativ zur umgebenden Erdoberfläche nicht. Daher könne ich dort auch keinen Geschwindigkeitsverstoß begehen, weshalb der Bußgeldbescheid zweckfrei und daher zurückzunehmen sei.

Vielleicht hilft es auch, wenn sich Lufthansa das Urteil mal richtig durchlesen würde. Da steht nämlich:

Es kann vorliegend dahinstehen, wie lange eine solche Übergangszeit zu bemessen wäre. Die Kammer hält aber angesichts dessen, dass es gerade bei interkontinentalen Flügen üblich ist, diese nicht kurzfristig zu buchen, und allein die Flugbuchung in der Übergangszeit erfolgen müsste, eine Vorankündigungsfrist von vier Monaten für ausreichend, aber eben auch erforderlich, damit keine Benachteiligung wider Treu und Glauben vorläge.

Das Gericht schreibt im Konjunktiv, weil es eben für die vorliegende Klage unerheblich ist, wie lang die Frist hätte sein müssen – die Entwertung war, so wie sie durchgeführt wurde, vertragswidrig und mithin sind die Bestandsmeilen weiter zu alten Preisen einzulösen.

Mit Blick auf die bisherige Argumentation überrascht es mich wenig, daß das OLG noch keine prozessleitende Entscheidung getroffen und uns noch keine Schriftsatzfrist aufgegeben hat. Vermutlich überlegt die Kammer noch, ob in Anbetracht der dürftigen Argumente nicht die Berufung nach §522 Abs. 2 ZPO wegen erkennbar fehlender Erfolgsaussichten zu verwerfen ist. Wobei das aufgrund der Popularität und Bedeutung des Falls eher unwahrscheinlich ist.

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4 Gedanken zu „4 Monate wären schon längst vorbei

  1. Ich studiere momentan Jura im 4.Semester und ich muss sagen, meinen Kommilitonen und mir undfallen oft wirklich abstruse Argumente ein, aber das hätten nicht mal wir uns ausdenken können…

  2. Pingback: Wochenrückblick | meilenschwund.de

  3. Lieber Herr Eggendorfer,
    es wäre besser, Sie überließen (das Lesen, aber jedenfalls) die Analyse der gegnerischen Schriftsätze Ihren Anwälten, die mit der Rechtssprache und der Art, wie dort Argumente ausgetauscht werden, besser vertraut sind als Sie. Nicht nur liegt Ihre Kritik häufig neben der Sache (und ist damit für Leser irreführend), auch schonten Sie Ihre Nerven…

    • Lieber Herr Hoffmann, ich bin gerne zu einer sachlichen Diskussion bereit – der einfache Anwurf, die Kritik läge neben der Sache, ohne zu spezifizieren, weshalb sie daneben liegt, bringt jedoch die Diskussion nicht weiter. Vielleicht können Sie etwas genauer werden?

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