Stellungnahme zu meinem Gegenantrag

Lufthansa hat auf der Webseite eine Stellungnahme zu meinem Gegenantrag veröffentlicht, der meines Erachtens in einigen Punkten sehr oberflächlich bleibt:

Der Aktionär Prof. Dr. Eggendorfer beantragt, die Entlastung des Vorstands zu vertagen. Hintergrund sei zum einen die zum 03.01.2011 erfolgte Anpassung der Prämienmeilentabelle und zum anderen die angeblich fehlerhafte Höhe der Rückstellungen für Meilen.
Die Anpassung der Prämienmeilentabelle hat weder zu einem feststellbaren Abwandern von Statuskunden geführt, noch sind der Gesellschaft Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in diesem Zusammenhang bekannt oder die Höhe der Rückstellungen fehlerhaft. Bezüglich des letzten Punktes wird auf die Stellungnahme zu dem Gegenantrag von Herrn Dietrich verwiesen.

Bilanzwert

Ich zäume das Pferd von hinten auf: Die Verweisung an sich zum Gegenantrag von Herrn Dietrich ist schon falsch. Denn ich argumentiere, daß Lufthansa bislang nicht dargestellt hat, wie der Bilanzwert einer Meile berechnet wird. Damit ist er einer Überprüfung nicht zugänglich. Genau diese fehlende Transparenz ist mein Vorwurf. Denn für die Bilanz ist der Vorstand verantwortlich und muß sie jederzeit vollständig erläutern können. Da er das nicht will oder kann, kann ich ihn in meiner Rolle als Aktionär nicht entlasten.

Als Aktionär muß ich wissen, wie es wirklich um das Unternehmen steht, in das ich investiert habe. Solange hier Unklarheiten bestehen, wäre es falsch, das Handeln des Vorstandes durch die Entlastung zu genehmigen.

Bewußt habe ich beantragt, die Entlastung zu vertagen und nicht, sie zu verweigern. So gebe ich dem Vorstand die Möglichkeit, die Fragen restlos zu klären.

Daß der Vorstand die Auskünfte nicht geben möchte, zeigt die lückenhafte, widersprüchliche und logisch nicht durchgängige Argumentation zum Gegenantrag von Peter Dietrich, mit der der Vorstand auch auf meinen Antrag reagieren möchte:

Weder hat die Gesellschaft in dem angesprochenen Verfahren den durchschnittlichen Meilenwert auf zwischen 2 und 5 Cent und mindestens auf 2,77 Cent beziffert, noch ist ein Rückschluss eines rechnerisch möglichen Werts einer Meile für einen Kunden in einem individuellen Fall auf die Höhe der ausgewiesenen Verpflichtungen im Konzernabschluss zulässig.

Ein Blick in das Urteil (!) des LG Köln in 14 O 245/11 jedoch zeigt anderes:

Der Gegenwert einer Prämienmeile wird von der Beklagten [in diesem Fall die Lufthansa, Anm. T.E.] mit 2,77 Cent und vom Kläger mit bis zu 17 Cent – so bei einem Flug von Frankfurt am Main nach Angola – angegeben.

Das bestätigt die Verwaltung weiter unten auch selbst:

Die Gesellschaft hatte in der Klageerwiderung lediglich aufgezeigt, dass – selbst unter Zugrundelegung der grundsätzlichen Berechnungsmethodik des Klägers, also einer Berechnung für bestimmte Flüge in der First- und Business-Class – der Wert einer Meile für den Kläger durch diesen um ein mehrfaches überzeichnet worden war.

Damit bestätigt Lufthansa, daß man doch in dem Verfahren einen Meilenwert angegeben hat.

Der Vorstand ist für die Bilanz verantwortlich und muß sie erklären können. In der weiteren Darstellung erfolgt jedoch keine Aufklärung zur Bilanzberechnung des Meilenwertes, sondern es werden nur allgemeingültige Grundsachverhalte ausgeführt, die ich auch als Außenstehender schon in meinem Blog erklärt habe. Nämlich, daß Meilen abhängig von ihrem Verwendungszweck für Upgrades, Flüge und Sachprämien, also den WorldShop einen unterschiedlichen Wert haben.

Flugprämie

Bei Berechnung der Flugprämien gibt es in der Darstellung erhebliche Fragen:

Bei Bewertung der Verpflichtungen für Prämienflugreisen sind die geltenden Flugtarife unter Berücksichtigung der Restriktionen der Buchungsklasse für Miles & More Flugprämien einzukalkulieren. Diese Buchungsklassen sind selbstverständlich nicht mit dem Wert aller Vollzahlertarife vergleichbar. Flexibilität und Verfügbarkeit sind eingeschränkt. Im Übrigen werden dem Fluggast bei Prämienflugbuchungen, anders als bei Vollzahlerbuchungen, keine Meilen gutgeschrieben.

Auch hier ist Lufthansa ungenau: Ein Meilenflug kann für 50 EUR umgebucht oder erstattet werden, wohingegen günstige Economy-Tarife gar nicht umbuchbar sind, andere für teurere 120 €.

Dabei muß sowohl bei regulären als auch Meilenflügen die Buchungsklasse am neuen Wunschtag verfügbar sein. Diese Feinheit kann Umbuchungen trotz eines umbuchbaren Tarifs erheblich verteuern, weil typischer Weise die günstigeren Buchungsklassen geringere Verfügbarkeiten aufweisen und daher die Differenz aufgezahlt werden muß.

Daß Meilen auf Prämienflügen nicht gutgeschrieben werden, ist richtig. So kostet ein billiger Business Flug Hamburg Johannesburg (30.5. – 17.6.) 3159,19 €. Davon sind 2639 € der reine Ticketpreis, die restlichen 520,19 € sind Steuern und Gebühren, die angeblich externe Kosten abbilden und bei einem Prämienticket bar zu zahlen sind.

In Buchungsklasse Z, die für 200 € umgebucht oder erstattet werden kann, gibt es derzeit 24.564 Meilen, für Statuskunden sogar 3.444 mehr. Mit dem aktuellen Bilanzwert von 0,8 Cent / Meile ergibt sich ein Meilenwert von 196,51 € bzw. 224,06 €. Damit liegt der reine Ticketpreis bei ca. 2430 €.

Die gleiche Strecke kostet 105.000 Meilen. Damit wäre allerdings eine Meile 2,31 €-Cent wert. Durch die Reduktion der Meilen im Z-Tarif steigt sogar der Meilenwert, weil die Abzüge sinken.

Die Bedingungen für Umbuchung / Erstattung für den Meilenflug sind sogar geringfügig günstiger.

Bilanzmathematik

Besonders erheitert bin ich über die sorgfältige Rechnung der Lufthansa, die auch schon in dem Verfahren LG Köln 14 O 245/11 beeindruckte:

Der durchschnittliche Wert einer Meile beträgt danach 0,78 Cent.

Tatsächlich war das der Wert 2010, für 2011 betrug der Bilanzwert 0,80 Cent. Diese Erhöhung im Vergleich zu 2010 hatte mich auch schon verwundert, denn in Anbetracht der effektiven Abwertung war sie nicht zu erwarten.

Meilenkauf

Der einzig konkrete Wert in den Stellungnahme der Verwaltung sind die Angaben zum Meilenverkauf: 0,5% aller Meilen seien gekauft worden. Das sind rund 1 Milliarde Meilen. Die würden zum Kaufpreis bilanziert, der liegt im günstigsten Fall bei 2,42 Cent. Das bedeutet, daß diese Kaufmeilen mit 24 Millionen € zu Buche stehen. Das sind 1,5% des insgesamt bilanzierten Wertes von Meilen.

Schon komisch: 0,5% aller Meilen machen 1,5% des Bilanzwertes aller Meilen aus. Wie erklärt das der Vorstand?

Fazit zur Bilanzierung der Meilen

Die Argumentation der Verwaltung ist widersprüchlich und ohne konkrete Angaben nicht nachvollziehbar. Ich kann daher nur empfehlen, dem Vorstand etwas gründlicheres Arbeiten aufzugeben. Um ihm dazu die Gelegenheit zu geben, bleibe ich bei meinem Vorschlag, die Entlastung zu vertagen.

Abwertung

Kundenabwanderung

Zur Kundenabwanderung wäre statt schwammiger Argumente durch die Verwaltung ein klarer Nachweis zu führen. Mir sind zahlreiche HON-Circle-Mitglieder und Senatoren bekannt, die aufgrund der Abwertung ihr Flugverhalten geändert haben, einige sogar so radikal, daß sie bei Lufthansa gar nicht mehr buchen.

So schrieb mir ein HON-Circle-Mitglied zufälliger Weise gerade gestern:

Ich habe mich deshalb zum ersten mal nach Alternativen zur LH umgeschaut. Danke Lufthansa! Ich habe für meine geplanten Flüge schnell Alternativen gefunden. Alternativen mit ähnlich guten Abflugzeiten und Flugzeiten, jedoch mit wesentlich modernerer Flach-Bestuhlung [in der Business-Class, statt der Lufthansa-„Rutsche“, Anm. T.E.] und das auch noch zu ca. 25% günstigeren Preisen. […] Ich glaube über 30 Jahre Lufthansa gehen jetzt unweigerlich für immer zu Ende.

Für mich klingt das nach Abwanderung eines langjährigen HON-Circle-Mitglieds. Herr Dr. Franz, was können Sie da herauslesen?

Mir liegt ein Stapel inhaltlich sehr gut vergleichbarer weiterer Schreiben von anderen HON-Circle-Mitgliedern vor, sowohl an den HON Circle-Kundenmonolog als auch an Sie persönlich, Herr Dr. Franz.

Ich lese da immer nur Abwanderung.

Wenn sich übrigens nur wenige Kunden beschweren würden, warum gibt es dann schon Textbausteine für den Kundenmonolog zu meinem Verfahren? Lohnt sich das bei wenigen Beschwerden?

Herr Dr. Franz, liefern Sie Zahlen. Liefern Sie Strecken und das Buchungsverhalten Ihrer HONs und Senatoren. Und kein „Blabla“. Sie werden mir immer wieder als Zahlenmensch beschrieben, also sollten Sie die doch auch liefern können.

Strafanzeige

Es ist übrigens, aber das sollte Lufthansa eigentlich auch wissen, gar nicht so ungewöhnlich, daß derjenige, gegen den ermittelt wird, nicht weiß, daß gegen ihn ermittelt wird. Außer möglicher Weise aus der Presse. Das soll verhindern, das Beweismittel verloren gehen.

Die Strafanzeige fußt auf einer E-Mail, die Lufthansa schwer belastet. Denn in dieser E-Mail wurden Mitarbeiter angewiesen, die Kunden bewußt und vorsätzlich nicht über die Änderung bei den Flugprämien zu informieren.

Ich stimme sogar der Verwaltung zu, daß nicht absehbar ist, ob Lufthansa tatsächlich wegen Betrugs, so meine Anzeige, oder Untreue, so eine weitere, mir vorliegende Anzeige, verurteilt wird. Diese Entscheidung obliegt einem Gericht und nicht mir.

Genau deswegen beantrage ich ja auch, die Entlastung bis zum Abschluß des Strafverfahrens zu vertagen. Würden wir Aktionäre den Vorstand für eine mögliche Straftat jetzt die Entlastung gewähren, würden wir strafbares Verhalten billigen. Das kann ich nicht.

Nach Abschluß des Strafverfahrens ist die Frage der Straftat geklärt. Daher eben die Vertagung und nicht die Verweigerung der Entlastung.

Entwertung im Interesse der Aktionäre

Die E-Mail belegt, daß es de facto gar keine Übergangszeit gab und das auch so gewollt war.

Und genau gegen diese Nicht-Kommunikation bei gleichzeitig keiner Übergangszeit wendet sich auch meine Zivil-Klage. Und übrigens auch mein Blog, das ich bei weitem nicht als „allgemeine Beschwerdeseite“ titulieren würde.

Lufthansa behauptet, die Entwertung sei im Interesse der Aktionäre erfolgt. Und unterstellt damit den Aktionären kurzfristiges, rücksichtsloses Gewinndenken. Das Interesse der Aktionäre zielt aber auf einen langfristigen Profit der Gesellschaft. Die durchgeführte Entwertung hat, durch ihre kundenfeindliche Umsetzung, zwar kurzfristige Spareffekte, aber eine langfristige Kundenabwanderung zur Folge. Verärgerte Kunden kehren kaum mehr zurück, eine Re-Akquise ist teuer.

Ein vernünftiger Umgang mit den Kunden, eine angemessene Kommunikation der Änderung und eine sinnvolle Übergangsfrist hätten nicht diesen öffentlichen Aufschrei und Verärgerung erzeugt. Die entstandene negative Presse ist nicht im Interesse der Aktionäre, denn durch sie erst wurde vielen Kunden die Veränderung bewußt und der Abwanderungseffekt verstärkt.

Durch die Presseberichte erst wurde auch die besagte E-Mail „ausgegraben“. Durch sie erst wurde der Lufthansa-Vorstand in Zusammenhang mit einer Straftat gebracht.

Im Interesse der Aktionäre wäre eine Entwertung gewesen, die fair und anständig, mithin kunden- und ruferhaltend abgelaufen wäre.

Der vorliegende Fall ist jedoch ein erheblicher Managementfehler.

Managementfehler sind nicht im Interesse der Aktionäre.

Fazit

Die Argumentation der Verwaltung gegen meinen Gegenantrag überzeugt nicht.

Ganz im Gegenteil, sie wirft neue Fragen auf, die den Gegenantrag noch notwendiger erscheinen lassen. Und sie bestätigt, daß der Vorstand seine Fehlentscheidungen nicht erkennt.

Ich bleibe daher dabei, bis zur Klärung der offenen Fragen die Entlastung zu vertagen.

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Ufo: Billig können andere besser

Heute schreiben mehrere Zeitungen (z.B. Welt Online, Kölner Stadt Anzeiger), daß die Ufo, die Kabinengewerkschaft, der Lufthansa-Führung vorwirft, nur noch auf „billig“ hinzuarbeiten.

Das deckt sich mit meinem Vorwurf. Und Ufo schlägt genau das vor, was ich auch schon oft gesagt habe: Lufthansa hatte mal andere Fähigkeiten. Die Kunden haben Lufthansa wegen Sicherheit, Service und Qualität gebucht. Und der Meilen, um Herrn Eskenazy aus dem Spiegel zu zitieren. Und die Kunden haben wegen dieser Tugenden ein inferiores Kabinenprodukt in Kauf genommen.

Jetzt spart Lufthansa am Service und den Meilen. Die wahrgenommene Qualität sinkt, ich sage nur Campingstühle. Billiger sind alle andere eh schon. So macht man eine Marke kaputt.

Herr Dr. Franz, lesen Sie mal die Geschichte von After Eight. Da wollte man auch mal über einen billigen Preis arbeiten. Und verlor „edelbitter“ Marktanteile.

Der einzigen Analyse, der ich noch nicht zustimmen kann, ist der Verdacht, daß Herr Mayrhuber für diese aktuellen Fehler verantwortlich ist. Da sehe ich eher Dr. Franz, denn seit seinem Amtsantritt häufen sich die wilden Sparmaßnahmen.

Sendehinweis: 30.04.2012 21:00 NDR Tricks der Reisebranche

In der NDR-Sendung „Tricks der Reisebranche“ wird auch über den Fall und den Rechtsstreit eines Lufthansa-Kunden wegen einer Flugverspätung berichtet.

Die Sendung wird am Montag, 30.04.2012, 21:00 Uhr im NDR-Fernsehen ausgestrahlt und zweimal zu unchristlichen Zeiten wiederholt: Dienstag, 01.05.2012 um 06:50 Uhr und Freitag, 04.05.2012 um 02:15 Uhr. Ich vermute, daß sie auch ab Montagabend dann in der NDR-Mediathek online zu sehen ist.

In dem Fall ging es um eine Flugverspätung von über vier Stunden, angeblich wegen eines technischen Defektes. Dabei wurde der Fluggast von der ursprünglichen Strecke Hamburg-Düsseldorf-Chicago auf Hamburg-München-Chicago umgebucht. Schon durch die Umbuchung ergab sich eine „planmäßige“ Verspätung von über vier Stunden. Dazu kam noch eine Stunde, weil der Flug aus München zu spät in Chicago ankam und noch einige Zeit auf eine Gate-Position warten mußte.

Laut den mir vorliegenden Unterlagen hat Lufthansa den Kunden bei der Umbuchung über die Fluggastrechte, insbesondere die Ausgleichszahlungen bei Verspätungen, nicht informiert, obwohl sie dazu verpflichtet ist.

Lufthansa windet sich nun in bekannter Weise, um nicht zahlen zu müssen. Das fadenscheinige Argument, das ich auch schon zu lesen bekam: Es gänge bei der Kompensation nicht um die effektive Gesamtverspätung bis zum Endziel, sondern wenn nur um die Verspätung der Umbuchung. Wie Lufthansa zu dieser Lesart der Verordnung kommt, weiß keiner.

Man würde aber aus Kulanz 8.000 Meilen anbieten – die EU-Verordnung sieht eine Entschädigung von 600 € vor. Die Summe entspräche eher 75.000 Meilen, beim aktuellen Bilanzwert.

Als dann auf weitere Nachfrage Lufthansa immer noch nicht lösungswillig war, schaltet der Kunde seinen Anwalt ein. Und der erhielt dann fast wörtlich die gleichen Textbausteine. Mittlerweile sei ein Gerichtsverfahren anhängig.

Da wurde sicher mal wieder ein Kunde von Lufthansa überzeugt…

Das ist übrigens kein Einzelfall, die Verbraucherzentrale Hamburg beispielsweise berichtet auf ihrer Seite von einem vergleichbaren Fall, in dem das Gericht dann feststellte:

Es dennoch auf eine Klage ankommen zu lassen, um nach Klagezustellung den Ausgleich doch zu zahlen und die außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten … zu verweigern, grenzt nach Überzeugung des Gerichts vielmehr an Treuwidrigkeit.

Woraus die Verbraucherzentrale äußert daher den Verdacht, der mir gegenüber auch schon vielfach geäußert wurde:

Ist es die Strategie der Lufthansa, offenkundig berechtigte Ansprüche abzuwimmeln in der Hoffung, dass die meisten Passagiere entnervt aufgeben?

Interessant dabei: Letzte Woche erreichte mich auch eine E-Mail eines Lesers, der in einer ähnlichen Situation von der Luthansa-Tochter Austrian eine Entschädigung verlangt hat. Da wurde, nach einem anfänglichen Angebot eines Fluggutscheines in Höhe von 300 €, dann auch die geforderte Zahlung von 600 € „aus Kulanz“ geleistet.

Meine Erfahrung mit British Airways zum Vergleich: Nach einer E-Mail kam innerhalb von 24 Stunden eine Entschuldigung und die Bitte, meine Bankverbindung zu übermitteln, um den Betrag überweisen zu können. Drei Tage später war das Geld auf dem Konto. Hut ab – da kam ich mir fast schlecht vor, mich überhaupt beschwert zu haben, wenn das so exzellent läuft.

Doch nochmal: Bilanzwert der Meilen

Jetzt muß ich doch nochmal auf dem Bilanzwert der Meilen herumrechnen. Wenn die anonyme Info stimmt, daß Lufthansa intern eine Meile mit 2,4 Cent bewertet, wie ließe sich dann der vergleichsweise niedrige Bilanzwert erklären, wenn man LH keine Bilanzfälschung unterstellen will?

Eine Möglichkeit ist die Annahme, daß 2/3 aller Meilen ungenutzt verfallen. Das wäre allerdings eine ganze Menge. Dazu schrieb mir gestern auch ein Leser einen ganz interessanten Kommentar, den ich weiter unten aufgreife.

Doch zunächst zu einem anderen Gedanken, auf den mich ein älterer Artikel brachte, den ich leider nicht mehr finde, der die Bilanzierung der Meilen bei American Airlines erläuterte. Deren Ansatz war eigen: Unter 25.000 AA-Miles kann man nichts kaufen, also fallen alle Konten mit einem niedrigeren Stand aus der Bilanzierung heraus.

Daher habe ich in den Lufthansa-WorldShop geschaut, um die Untergrenze zu finden. Dort gibt es eine Grußkarte für 1.000 Meilen und eine Geschenkverpackung für 2.000 Meilen als billigste Produkte. Die geben allerdings nur zusammen mit anderen Waren Sinn.

Die billigsten Einzelkäufe sind eine, meines Erachtens potthäßliche, Lufthansa-Computermaus oder ein TSA-Koffergurt für je 3.500 Meilen, zuzüglich Versand (5,50 € oder 1000 Meilen).

Das heißt, Lufthansa könnte alle Konten unter 3.500 Meilen bei der Bilanzierung als wertlos bewerten, so ähnlich, wie die brandeins bezüglich des Meilenwertes argumentierte.

Der günstigste Meilenflug, bei dem die Meilen keinen einen negativen Wert aus Kundensicht, für Lufthansa also keinen Nullwert erreichen, ist ein Business-Class-Flug innerhalb Europas. Dafür müssen 45.000 Meilen angelegt werden.

Das bedeutet, folgt man der Logik von American Airlines, daß Lufthansa Konten zwischen 3.500 Meilen und 45.000 Meilen zum WorldShop-Meilenwert bewerten kann. Für Economy-Flüge liegt der Meilenwert meist unter WorldShop-Niveau, so daß die unberücksichtigt bleiben können.

Ebenso gilt das für die günstigsten Upgrades, die bei 10.000 Meilen beginnen. Innereuropäisch ist der Nutzen minimal, der Mehraufwand für die Airline auch. Interessante Upgrades für die Kunden beginnen auf der Langstrecke und damit bei 30.000 Meilen.

Die nächste Wertsteigerung erfolgt, sobald FirstClass-Flüge möglich sind. Inneramerikanisch geht es mit 75.000 Meilen los. Daher müßten erst Konten über 75.000 Meilen mit der Möglichkeit von First-Class-Prämien bewertet werden.

Damit folgt als Abschätzung:

Meilenkontostand    Mischkalkulation aus
bis 3.500 0 €
3.500 – 30.000 WorldShop-Meilenwert
30.000 – 45.000 WorldShop-, Economy- und Upgrade-Meilenwert
45.000 – 75.000 WorldShop-, Economy-, Business- und Upgrade-Meilenwert
ab 75.000 WorldShop-, Economy-, Business-, First- und Upgrade-Meilenwert

Ob allerdings der Ansatz so zulässig ist, ist eine andere Frage. Denn aus einem Konto mit 3.000 Meilen kann allein durch die Bestellung der Miles&More-Kreditkarte schnell eines mit 13.000 Meilen werden. Das heißt, es müßten in die Berechnung auch noch Erwartungen über die Kontenentwicklung einfließen.

Und jetzt kommt die Mail des Lesers von gestern ins Spiel. Er argumentierte: 2/3 aller Meilen könnten leicht verfallen, denn die meisten Kunden hätten ja kaum Meilen. Dem hielt ich entgegen, daß man allgemein annimmt, daß ca. 20% der Kunden 80% des Umsatzes machen. Also müßten grob auch 20% der Kunden 80% der Meilen haben. Das heißt, 160 Milliarden Meilen verteilen sich auf 4 Millionen Konten mit einem mittleren Kontostand von 40.000 Meilen. Die restlichen 40 Milliarden Meilen verteilen sich dann auf Konten mit einem Stand von ca. 2.500 Meilen bei 16 Millionen Kunden. Auch wenn Lufthansa in LG Köln 14 O 245/11 stumpf alle Meilen über alle Kunden verteilte und sich sogar dabei noch verrechnete.

Wer viele Meilen hat, wird sich eher um deren Verfall sorgen und typisch auch einen Status erreicht haben. Wer Meilen als Zahlungsmittel erwirbt, ohne einen Status zu haben, gibt sie auch aus. Denn Lufthansa verzinst ganz miserabel. Daher dürfte bei diesen, für die Bilanz wesentlichen Kunden, der Verfall eher gering sein.

Wenn ich all das berücksichtige, dann scheint es mir so, als sei die American Airlines Idee wegen des WorldShops für Lufthansas Bilanz nur schwer zu übertragen und der Aufwand viel zu hoch. Da könnte eine Kalkulation mit den Erfahrungswerten über den Verfall der Meilen insgesamt und dem üblichen Einlöseverhalten schneller und genauso gut geschätzt sein.

Denn letztendlich sind diese Bilanzpositionen alles Schätzwerte. Nur könnten grobe Schätzfehler für Lufthansa wirtschaftlich fatal sein. Daher lohnt es, die Schätzung zu prüfen und kritisch zu hinterfragen. Im Interesse der Anteilseigner, also der Aktionäre – und letztlich auch der Kunden. Denn hat Lufthansa die voraussichtlichen Prämienkosten unterschätzt, müßte sie Prämien künstlich verknappen, damit der Fehler nicht auffällt. Künstlich knappe Prämien führen aber zu verärgerten Kunden und damit wiederum langfristig zu einem Umsatzrückgang, der wiederum den Anteilseignern nicht gefallen kann.

Damit ergeben sich noch zusätzliche Fragen an den Vorstand auf der Hauptversammlung:

  • Welcher Anteil der Miles&More-Mitglieder hat Meilenkontenstände über 3.500, 30.000, 45.000 und 75.000 Meilen?
  • Berücksichtig Lufthansa bei der Bilanzierung die Einlösemöglichkeiten der Kunden?
  • Welcher Anteil der 21 Millionen Miles&More-Mitglieder ist aktiv genug, um überhaupt die Plastikkarte zu erhalten, die erst ab 3.000 Meilen vergeben wird?
  • Wieviele Kunden sind durch Status und / oder Kreditkarte vor dem Meilenverfall geschützt?

Weitere Artikel zum Bilanzwert der Meilen:

An meine anonymen Hinweisgeber…

Viele schreiben mir ja ganz offen, einige jedoch möchten sich selbst schützen und schreiben mir anonym. Das kann ich gut verstehen, gerade weil Mitarbeiter sich damit in Gefahr begeben können. Ich behandle die Informationen zwar vertraulich, aber sicher ist sicher.

Gleichzeitig habe ich einen relativ hohen Qualitätsanspruch an mein Blog. Ich versuche, möglichst viele Informationen zu verifizieren, bevor ich sie veröffentliche.

Daher sind für mich Hinweise ohne Rückfragemöglichkeit schwer. Gerade, wenn sie sehr kurz sind.

So erreichte mich z.B. folgende anonyme Nachricht:

Der intern verwendete Meilenwert liegt bei ca. 2,4 Cent. Sie liegen somit ziemlich gut!

Der Inhalt gefällt mir. Doch bevor ich die Zahl veröffentlichen kann, würde ich gerne nachfragen: Wo wird dieser Wert intern verwendet? Für welche Nutzung? Für Upgrades? Für Flüge? Insgesamt? Meines Wissens verkauft Lufthansa an Partner, die Meilen für Werbeaktionen nutzen, eine Meile zwischen 1 – 2 Cent. Das erscheint mir widersprüchlich, denn Lufthansa wird kaum etwas drauflegen. Es sei denn, Lufthansa würde annehmen, das 2/3 aller Meilen verfallen.

Vielleicht kann sich der Hinweisgeber nochmal melden?

Wochenrückblick

Damit meine eigentliche Klage nicht untergeht, habe ich gestern noch einen kurzen „Wasserstand“ gebloggt.

Doch die Hauptmeldung der letzten Woche war aus meiner Sicht mein Gegenantrag zur Hauptversammlung der Lufthansa am 8.5.2012 in Köln. Deswegen auch am Samstag auch die Informationen zum Abstimmen und Stimmrechtsübertragung auf der Hauptversammlung.

Eigentlich wollte ich mich dann auch schon am letzten Wochenende der Bilanzierung der Meilen widmen:

Doch die Woche war wie verhext, dauernd kamen aktuelle Meldungen dazwischen, und dann ging auch noch der Finanzvorstand. Beinahe hätte ich auch meinen Wochenrückblick verschoben, um die Meldung, daß Lufthansa erwägt, Eurowings und Germanwings als „Direct 4 you“ zur neuen Billig-Euro-Flotte zu verschmelzen, noch unterzubringen. Aber andererseits steht das sogar schon auf der Bild Seite 1…

Mittwoch mußte ich auch noch ein bißchen Partei für Lufthansa ergreifen, denn eine neue Strafanzeige gegen Lufthansa, die mich auf Umwegen erreichte, hatte doch einige inhaltliche Mängel.

Das war auch schon wieder mein Wochenrückblick – das „lange“ Fenstertagswochende werde ich mal wieder versuchen, mir „blogfrei“ zu nehmen, wenn mir nicht aktuelle Meldungen dazwischenkommen.

Übrigens interessierten Sie letzte Woche diese Artikel am meisten:

Nicht-Kommunikation: Neuer LH-Standard?

Die Frankfurter Bild schreibt heute, daß die Gesamtbetriebsratvorsitzende gegenüber Mitarbeitern und Kollegen, obwohl sie schon seit einem Monat informiert gewesen sein soll, über massive Stellenstreichungen geschwiegen haben soll. Es geht wohl allein am Standort Frankfurt um 1.500 Mitarbeiter.

Das ähnelt meinem Meilenschwundfall, da wurden die Kunden auch gezielt zu spät unterrichtet. Ist Geheimhaltung die neue Kommunikationsstrategie des Vorstandes?

Wie sieht eigentlich die Zukunft aus, Herr Dr. Franz? Mitarbeiter und Kunden gleichzeitig zu ärgern, erscheint mir dann doch unklug. Wer soll dann noch bei Lufthansa kaufen und arbeiten wollen?

Verfahrensstand

Ein paar nicht ganz so treue 😉 Leser haben mich in den letzten Tagen angesprochen und meinten: Warum gibt’s das Blog eigentlich noch, die Klage ist doch schon gewonnen?

Dabei ist das Verfahren noch längst nicht gewonnen. Ich habe zwar die erste Runde gewonnen, aber noch längst nicht das ganze Verfahren. Lufthansa ist – behauptet zumindest deren Pressesprecher, uns liegt noch nichts vor – in die Berufung gegangen.

Das bedeutet, daß mein Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Ich muß also auch noch die Berufung gewinnen. Und dann vielleicht noch die Revision zum BGH. Bevor ich das Verfahren wirklich gewonnen habe.

Ob Lufthansa gut daran tut, in die Berufung zu gehen, ist eine andere Frage. Denn es ist noch eine interne E-Mail aufgetaucht, aus der hervorgeht, daß wir Kunden möglichst spät informiert werden sollten. Das könnte im Berufungsverfahren die eh schon wackelige Argumentation der Lufthansa vollends kippen.

Da ich mich jetzt intensiver mit den Meilenwerten aus Kundensicht auseinandergesetzt habe, das ergab sich zwangsläufig im Verfahren, habe ich mir auch die Bilanzwerte angeschaut. So kam es, daß ich diese Woche einige Beiträge dazu verfasst habe und auch einen Gegenantrag zur Hauptversammlung gestellt habe.

Als ich mich vor gut 1,5 Jahren an Dr. Franz mit der Bitte um eine Lösung des Entwertungsproblems gewandt habe, dachte ich, daß die Angelegenheit mit einem anschließenden Telefonat geklärt ist.

Mich beeindruckt immer noch, wie die Sturheit von Lufthansa in meinem Fall sich immer mehr zu einem Markenwert-Problem und PR-Desaster ausweitet. Wodurch immer mehr Kunden überhaupt erst von der Entwertung erfahren.

Zudem tauchen immer weitere mögliche Problemfelder auf, wie eben die Bilanzierung der Meilen und Upgradevoucher, die mir nie aufgefallen wären, hätte Dr. Franz sich damals kundenfreundlich und kulant verhalten. So wie er es von seinen Mitarbeitern fordert.

Zusammenfassung Bilanzwert

Die Diskussion um den Bilanzwert ist aufgekommen, weil Lufthansa im Verfahren LG Köln 14 O 245 / 11 (das ist nicht mein Verfahren) den Meilenwert selbst mit 2,77 €-Cent angegeben hat. Das steht so in dem Urteil, das mir vorliegt.

Außerdem fiel mir auf, daß obwohl die Meilen entwertet wurden, der Bilanzwert gestiegen ist. Das ist unlogisch, denn wenn mehr Meilen für einen Flug nötig sind, müßte der Bilanzwert eigentlich sinken.

Diese Unklarheiten führten zu zwei Gegenanträgen für die Hauptversammlung am 8.5.2012 in Köln. In einem schlägt Peter Dietrich vor, den Wirtschaftsprüfer zu wechseln, weil er Betriebsblindheit vermutet, im zweiten beantrage ich, die Entlastung des Vorstandes unter anderem wegen der unklaren Bilanzierung zu vertagen.

Natürlich kann es auch Argumente geben, über die sich der Bilanzwert schlüssig erklären lässt. So könnten sich die Anwälte der Lufthansa bezüglich des Meilenwertes in dem Verfahren getäuscht haben, aber auch das müßte der Vorstand belegen und so möglicher Weise dem Kläger in LG Köln 14 O 245/11 neue Argumente liefern.

Möglicher Weise ist auch der Bilanzwert von Meilen trotz Entwertung noch weiter gestiegen, weil man bisher zu niedrig bilanziert hat und diesen Fehler beheben wollte. Aber auch dieses Geständnis müßte der Vorstand machen.

Eine Zusammenfassung der Fragen, zunächst grundlegender Natur:

  1. Warum werden im Jahresbericht nur Meilen für Flugprämien und nicht auch für WorldShop und Upgrades ausgewiesen?
  2. Weshalb sind Upgradevoucher in der Bilanz nicht aufgeführt?
    1. Welche Anzahl von Upgradevouchern war am Jahresende 2011 nicht eingelöst?
    2. Mit welchem Wertansatz werden diese Upgradevoucher wo bilanziert?
  3. Wie erklärt sich der höhere Bilanzwert pro Meile 2011 im Vergleich zu 2010, obwohl eine Entwertung der Meilen stattgefunden hat?
  4. Wieviele Meilen werden im Schnitt pro Jahr erfolgen und in Prämien umgesetzt?
  5. Welcher Anteil der Meilen verfällt?
  6. Welcher Anteil der Meilen wird im WorldShop umgesetzt?
    1. Welcher Wert für eine Meile im WorldShop in der Bilanz angenommen?
  7. Welcher Anteil der Meilen wird für Upgrades genutzt?
    1. Welcher Anteil der Upgrades erfolgt auf Konzern-Airline-Flügen und welcher auf StarAlliance-Partner-Flügen?
    2. Welche Kosten entstehen je für ein Upgrade auf Flügen von Economy auf Business und Business auf First mit Konzern-Airlines?
    3. Welche Kosten entstehen je für ein Upgrade auf Flügen von Economy auf Business und Business auf First mit StarAlliance-Partner-Airlines?
  8. Welcher Anteil der Meilen wird für Prämienflüge eingesetzt?
    1. Welcher Anteil der Prämienflüge erfolgt auf Konzern-Airlines, welcher auf StarAlliance-Partnern?
    2. Wie werden intern Meilentickets in Economy-, Business- und First-Class verrechnet?
    3. Wie werden auf Partner-Airlines Meilentickets in Economy-, Business- und First-Class verrechnet?

Jetzt heißt es nur noch: Zahlen einsetzen und zusammenrechnen. Fertig ist der korrekte Bilanzwert.

Für die zukünftige Strategie bezüglich Miles&More frage ich mich:

  1. Welcher Anteil der Meilen wird über Flüge generiert?
  2. Welcher Anteil der Meilen entsteht durch Promotions und Nicht-Airline-Partner?
  3. Hat sich eine Verschiebung dieser Anteile über die letzten Jahre ergeben?
  4. Sollte sich eine Verschiebung des Meilenerwerbs zu Nicht-Airline-Partnern ergeben haben, hat das Auswirkungen auf die Award-Verfügbarkeit für „fliegende“ Miles&More-Kunden, insbesondere für Statuskunden?
  5. Gibt Lufthansa ihren Stammkunden ein Leistungsversprechen bezüglich einer Mindestzahl verfügbarer Award-Plätze pro Flug oder ist ein solches Versprechen geplant?

Die Frage nach der Zukunft von Miles&More ergibt sich, weil Dr. Franz auf der DLD in München, auf der er ja auch behauptete, Kundenloyalität sei ein ein Hauptziel, erklärte, er wolle Miles&More als Loyalitätsprogramm nutzen und nicht in ein eigenes Unternehmen à la Payback überführen. Das habe nach seinen Worten AirCanada mit deren Meilenprogramm getan.

Die Fragen habe ich heute auch per Fax an Lufthansa Investor Relations übermittelt. Im Interesse einer zügigen und klaren Beantwortung hoffe ich, daß Lufthansa diese Chance zur Vorbereitung auch nutzt und damit die Diskussion sachlich und konkret abläuft.

Stephan Gemkow verlässt Lufthansa

Stephan Gemkow, bisher Finanzvorstand der Lufthansa, soll bei Haniel anfangen. Das berichtet heute unter anderem das Manager Magazin.

Als Finanzvorstand ist er auch derjenige, der für die Bilanzierung der Meilen verantwortlich ist, die ja gerade Gegenstand des Gegenantrags von Herrn Peter Dietrich und meines Gegenantrages für die Hauptversammlung ist. Gestern hatte wegen einer möglichen Fehlbilanzierung auch eine Kanzlei Strafanzeige gestellt, die einige Rechenfehler enthielt.

Ich bin mal gespannt, ob er uns auf der Hauptversammlung in zwei Wochen noch Auskunft gibt oder schon fort ist.