Das Urteil ist da

Das LG Köln hat geurteilt:

Es wird festgestellt, daß die Abänderung des Prämienkatalogs der Beklagten zum 03.01.2011 hinsichtlich der vom Kläger bis zu diesem Zeitpunkt gesammelten Meilen unwirksam ist und insoweit weiterhin die Tarifbestimmungen gelten, die bis zum 02.01.2011 in Kraft waren.

Klarer kann ich es auch nicht zusammenfassen. Das Gericht folgt meiner Auffassung, daß das Argument Same-Day-Awards nicht zählt, denn wer genug Meilen hat, um Langstrecke zu fliegen, würde wohl kaum Kurzstrecke fliegen. Es würde „ersichtlich, daß sich die Einlösung für ‚teurere‘ interkontinentale Prämienflüge deutlich eher lohnt als die Einlösung für Inlandsflüge„, so das Gericht.

Damit ist es amtlich: Innerdeutsch auf Meilen zu fliegen, lohnt kaum.

Die Benachteiligung des Klägers erfolgte auch wider Treu und Glauben

Das Gericht führt weiter aus, daß „die Bedeutung von Prämienprogrammen für die Kaufkalkulation unter Vielfliegern allgemein bekannt“ sei und „eine Ankündigung von lediglich einem Monat“ nicht ausreiche.

Die Kammer sagt im Urteil klar, daß Lufthansa zwischen den Meilen vor und nach dem 3.1.11, also vor und nach der Entwertung, hätte trennen müssen. Tatsächlich eine pragmatische Lösung.

Ich bin gespannt, wie Lufthansa nun handelt. Vor der aktuellen Marktsituation würde ich, wäre ich Lufthansa, gerade in Anbetracht der medialen Aufmerksamkeit, auf meine Kunden einen Schritt zugehen und versuchen, den Ärger in Wohlgefallen auflösen. Aber meine Erfahrung im Kundenumgang der Lufthansa sagt mir: Berufung.

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