Meine Argumente
Ich habe geklagt, weil Lufthansa die Änderung der Meilentabelle nicht rechtzeitig, sondern erst nach Inkrafttreten, und dann auch nicht geeignet kommuniziert hat. Denn die Änderung ist eine AGB-Änderung.
Meine Argumentation ist damit relativ einfach: Zwischen Lufthansa und mir besteht ein Vertrag bezüglich Miles&More, in diesen Vertrag fand durch die AGB die Prämientabelle Einzug. Ein Änderung der Prämientabelle ist damit eine Vertragsänderung. Einen Vertrag kann man aber nur dann ändern, wenn man den Vertragspartner angemessen informiert und er zustimmt.
Man mag vielleicht – nicht aus juristischen, sondern praktisch-menschlichen Gesichtspunkten – einem Unternehmen mit nach eigenen Angaben 21 Millionen Kunden zugestehen, nicht von jedem Kunden eine Antwort abwarten zu können, aber umso mehr müßte dieses Unternehmen alle Kunden gründlich über eine solche Vertragsänderung informieren. Das kann nicht durch eine kleine Meldung auf der Homepage passieren, die untergeht. Dazu reicht auch nicht eine Mitteilung nach Ende der Übergangsfrist ganz hinten in der Januar-Ausgabe des Statuskunden-Magazins LH exclusive, sondern dazu hätte es schon einer wohladressierten und klaren Kommunikation bedurft.
Gerade dann, wenn dieses Unternehmen es sich nicht nehmen lässt, Kunden regelmäßig Werbung zuzusenden, per SMS auf Gate-Wechsel, Flugzeitenänderungen und Verspätungen hinweist, per E-Mail mehrere Tage vor dem Flug Wettervorhersagen verschickt und auf den Online-Check-In hinweist. Ja sogar Zeit findet, Kunden für die eigenen Interessen zu instrumentalisieren.
Denn anders als bei Starbucks mit anonymer Stempelkarte bin ich bei Lufthansa wohlbekannt und auch meine Erreichbarkeit offensichtlich hinreichend dokumentiert, sonst bekäme ich ja die restlichen Nachrichten nicht.
Lufthansa behauptet nun, die Prämientabelle sei nicht Teil der AGB. Das ist originell, denn in einem Schriftsatz schreibt Lufthansa selbst, daß Flugprämien eben der Hauptteil von Miles&More sind. Wenn aber dieser Hauptteil nicht im Vertrag geregelt sein soll, was dann?
Abgesehen davon würde es Lufthansa an jeder Vertragsgrundlage ermangeln, wenn die Prämientabelle nicht in den AGB enthalten wäre, sie zu verändern. Das ist also eher sogar ein Pluspunkt für mich.
Überhaupt sei es üblich, solche Prämienprogramme ohne Information der Kunden zu ändern. Daher habe ich beispielhaft einige Wettbewerber herausgegriffen und verglichen:
- Wie es der Wettbewerb macht: AirBerlin
- Wie es der Wettbewerb macht: Hilton
- Wie es der Wettbewerb macht: British Airways
- Wie es der Wettbewerb macht: Lufthansa selbst
Ja, in der Liste taucht auch Lufthansa auf. Denn dort kann man offensichtlich auch Änderungen richtig kommunizieren, wenn man es denn nur möchte.
Dazu kommt noch, daß der BGH im sogenannten Redpoints-Urteil in der Urteilsbegründung klar ausführt, daß die gewährten Flugmeilen ein vereinbarter Rabatt wären, der nicht nachträglich reduziert werden dürfe. Natürlich ist es möglich, für Buchungen nach einem Stichtag neue Rabattstaffeln vorzusehen, für bereits bestehende Buchungen eine rückwirkende Reduktion ist jedoch unzulässig.
Insofern ist das Urteil des LG Köln an dieser Stelle ungenau, denn die Richter sprachen von einem Kontostand zum 3.1.11 und nicht dem Buchungsstand zum 3.1.11. In meinem Fall ist das unerheblich, weil ich aus Protest keine weiteren Flüge bei Lufthansa gebucht hatte, für andere Kunden kann das erheblich sein. Genauso, wie die Abwertung der Buchungsklassen P und Z.
In meinem Fall kommt noch ein weiteres Argument hinzu: Ich habe sobald ich durch Zufall von der Änderung Kenntnis erlangt habe, Dr. Franz angeschrieben und ihm mitgeteilt, daß ich diese Änderung nicht akzeptieren kann. Ursprünglich mit dem Ziel einer Kulanzlösung, wie zum Beispiel einer verlängerten Übergangsfrist oder eine entschädigenden Meilengutschrift. Das hat er zwar recht großspurig abgelehnt, zuletzt schrieb er, er habe die Hoheit über die Prämientabelle, aber nichts destotrotz ist das auch ein Widerspruch gegen die Änderung. Da eine Vertragsänderung der Zustimmung beider Parteien bedarf, ist die Änderung also nicht wirksam geworden.
Pingback: Wochenrückblick | meilenschwund.de
Pingback: Vorabinfo: Lufthansa will Meilenschwund-Opfer entschädigen | meilenschwund.de
Pingback: Der Meilenschwund bei Lufthansa – Ein “Senator” klagt und siegt (Reise-Wahnsinn)
Pingback: Verwirrung um Buchungsklasse Z | meilenschwund.de
Pingback: Beschweren oder Abwarten? | meilenschwund.de
Pingback: Wochenrückblick | meilenschwund.de
Pingback: Was bringt der Streik? | meilenschwund.de
Pingback: Kündigung von Meilen | meilenschwund.de