Die Revision

Ich hatte angekündigt, noch etwas mehr Informationen zur Revision zu schreiben. Wir sind mittlerweile hervorragend aufgestellt, wie ich finde.

Vor dem BGH können mich ja meine Anwälte, die Rechtsanwälte Stratmann und Bergmann nicht mehr vertreten, sondern wir müssen mit einem für den BGH besonders zugelassenen Anwalt zusammenarbeiten. Mein Anwalt bleibt natürlich dabei, denn er kennt den Fall wohl mittlerweile wie kein anderer.

Für unsere Revision hat der BGH-Anwalt Dr. Joachim Kummer bereits erklärt, das Mandat zu übernehmen.

Dr. Kummer hat bereits zusammen mit Rechtsanwalt Dr. de Riese, der auch einige andere Geschädigte im Bezug auf die Meilenentwertung vertritt, das „redpoints“-Urteil vor dem BGH erstritten. Damals hatte AirBerlin nach der Übernahme von LTU beschlossen, die LTU-„Meilen“ (redpoints) innert 6 Monaten verfallen zu lassen. Das hielt der BGH für unzulässig (BGH Xa ZR 37/09).

Dieses BGH-Urteil ist auch noch recht frisch, vom 28.1.2010. Daher ist auch kaum eine Umkehr der Rechtsprechung des BGH zu erwarten, was uns für eine Revision durchaus optimistisch stimmt.

Neben einem guten Kontakt zwischen meiner Kanzlei und Dr. de Riese melden sich bei uns auch immer wieder andere Anwälte mit häufig interessanten Hinweisen, so daß wir auf eine sehr breite Unterstützung und auch vielfältige Rechtsmeinungen aufbauen können.

Zusammen mit Ihrem Know-How, daß immer wieder über die verschiedensten Wege zu mir kommt, wie zum Beispiel der Hinweis auf die interne E-Mail, in der der Meilenschwund schon Wochen vor der Verkündung an die Kunden intern kommuniziert wurde, mit dem Hinweis, das den Kunden keinesfalls zu verraten, um eilige Flugbuchungen zu den günstigeren Prämienleveln zu vermeiden, dürften wir für die Revision hervorragend gerüstet sein.

Offiziell läuft unsere Revisionsfrist bis zum 11.2., aber wir haben uns eigentlich vorgenommen, sie im Laufe der nächsten Woche einzulegen, nachdem intern jetzt eigentlich alles vorbereitet und geklärt ist. Schließlich soll es auch vorangehen und das Verfahren in Anbetracht der vielen weiteren, wartenden Klagen nicht verschleppt werden.

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Die Konkurrenz schläft nicht…

Während Lufthansa sich noch mit den Kunden über ein paar Meilen streitet, nutzt der Wettbewerb diese Chance: AirFrance / KLM lädt Lufthansas Vielflieger – und die anderer Airlines – zum Statusmatch ein, bietet also die Übernahme deren Statuslevels an, wie der Australian Business Traveller berichtet.

AirBerlin hat dauerhaft ein ähnliches Angebot.

Damit ist ein glatter Umstieg auf die beiden großen Alternativ-Allianzen Skyteam und OneWorld möglich.

Wer also nicht mit Germanwings fliegen möchte, weil auch dort so mancher Vorteil für die Vielflieger entfällt, oder aus anderen Gründen der Lufthansa den Rücken kehren will, ist sicher gut beraten, sich so beim Wettbewerb die Vielfliegervorteile zu sichern.

Bequemer kann der Wechsel gar nicht sein.

Zwischenstand

In den letzten Wochen war einiges zu tun, nicht nur in Sachen des Verfahrens, aber eben auch.

So darf am BGH nicht jeder Anwalt agieren, sondern nur sogenannte „BGH-Anwälte„. Das sind Rechtsanwälte, die nur am BGH und den obersten Gerichten zugelassen sind.

Unter diesen Anwälten mußten wir, also mein Anwalt und ich, einen auswählen, der uns in der anstehenden Revision vertreten und unterstützen wird. Anwaltswahl ist Vertrauenssache, insofern mußten wir wirklich gründlich auswählen – zumal uns von Ihnen, liebe Leser, auch eine große Auswahl von BGH-Anwälten vorgeschlagen und empfohlen wurde. Ich glaube, wir haben eine sehr gut geeignete Kanzlei gefunden.

Außerdem habe ich versucht, Herr der Mailberge zu werden, die mich seit dem 1:1 und vorher erreicht haben. Ich glaube zwar, jetzt allen geantwortet zu haben, aber muß gestehen, daß ich mich da täuschen könnte. Sollte noch etwas offen sein, dann ist Ihre Mail irgendwo regelrecht in den Fluten ertrunken. Bitte schreiben Sie mir gerne nochmal.

Deswegen bin ich auch mit der Auswertung der Umfrage zum Nutzungsverhalten von Vielfliegerprogrammen noch etwas im Hintertreffen. Ich kann allerdings schon sagen, daß sowohl die Daten für die HON-Circle-Mitglieder als auch Senatoren statistisch definitiv signifikant sein dürften und auch die Teilnehmer der Umfrage für diese Gruppen repräsentativ waren.

Für FTL- und Blue-Member ist der Anteil natürlich bezogen auf deren Gesamtzahl signifikant kleiner, so daß ich hier noch nachprüfen muß, inwieweit ich da eine wirklich repräsentative Zielgruppe erwischt habe.

Eins ist jedoch klar: Mein Blog wird ausgerechnet von den umsatzstarken Stammkunden der Lufthansa gelesen. Also genau denen, den Lufthansa durch die Meilenentwertung einen Schaden zugefügt hat. Und deren Weggang, weil sie darüber verärgert sind, besonders schmerzhaft ist.

Das zeigt einmal mehr: Möglicherweise hat Lufthansa juristisch durch das OLG-Urteil aufgeholt, in Bezug auf die Kundenverärgerung allerdings noch mehr verloren. Das macht den Fortgang des Verfahrens neben den juristischen Fragen sehr interessant.

Was ist das?

Heute erreicht mich ein allgemeiner Newsletter der Lufthansa – und neben allerlei Werbung für günstige Angebote, die ich aus bekannten Gründen eh nicht buchen will, gibt es eine Neuigkeit, die mich überrascht:

Die deutschen Telefonnummern des Lufthansa Service Centers wurden geändert. Ab sofort steht Ihnen für Auskünfte z. B. zu Lufthansa Buchungen weltweit die Festnetznummer +49 (0) 69 – 86 799 799 zur Verfügung.

Die „Shared-Cost„-Rufnummern (0180-5) werden abgeschaltet. Wie da die Kostenteilung funktionierte, war mir nie ganz klar. Die 14 Cent pro Minute hatten für mich eher den Preis-Charakter einer Stöhnhotline denn eines Service-Centers. Gerade in Zeiten von Flat-Rates ist die Unterstellung einer Kostenteilung für Kunden eher ein Hohn gewesen. Dazu kamen teilweise technische Schwierigkeiten, diese Nummern aus dem Ausland anzurufen, was bei einer internationalen Airline einer gewissen Ironie nicht entbehrte.

Sollte die Umstellung – neben dem Kommentar auf dem Deutschlandfunk neulich – ein erstes Zeichen für Umdenken im Kundensinne bei Lufthansa sein? Oder einfach nur eine Folge der ab 1.8.13 geänderten Gesetzgebung zu den Warteschleifengebühren, die die Betriebskosten einer solchen Rufnummer erhöht?

Die Antwort dürfte die Umsetzung zeigen: Werden die Mitgliedskärtchen der Kunden, auf denen dann ungültige Nummern stehen, mit den aktuellen Nummern neu versandt? Was passiert, wenn man die „alte“ Nummer nach dem Abschaltzeitpunkt anruft: Kein Anschluß – oder ein Hinweis auf die neue Rufnummer? Oder gar ein automatischer Rückruf? Wann erfahren die Stammkunden, die eigene Servicenummern haben – auch wenn die in den gleichen Call-Centern ankommen – wie ihre neue Nummer lauten wird?

Revision zum BGH

Das OLG hat in seinem Urteil die Revision zum BGH zugelassen. Das bedeutet, daß wir innerhalb eines Monates ab Zustellung des Urteils Revision beim BGH einlegen können. Das ist zunächst recht „unspektakulär“, denn das ist eine einfache Mitteilung, die noch keiner Begründung bedarf.

Anschließend müssen wir die Revision begründen, wofür wir nochmal eine Frist haben.

Zur Begründung bietet aus unserer bisherigen Sicht das OLG-Urteil eine ganze Menge Ansatzpunkte. Da die Revision ausdrücklich zugelassen wurde, wird sich der BGH in der Revision einige – aus unserer Sicht eigenwillig entschiedene – Rechtsfragen nochmal ansehen.

Ob das Urteil, so wie es abgefasst und begründet ist, auch von „unteren“ Gerichten übernommen wird, ist schwer zu sagen. Grundsätzlich sind die Gerichte in ihrer Rechtsfindung frei, dazu gehört auch entgegen einem OLG-Urteil entscheiden zu können. Für die nachfolgenden Verfahren anderer, die in den nächsten Monaten ihre ersten Verhandlungstage habe, wird das insofern spannend. Ich rechne mit mehreren, sich widersprechenden Urteilen und damit einem „Urteilswildwuchs“, entsprechend vielen Berufungen und damit noch einiger öffentlicher und rechtswissenschaftlicher Diskussion.

Somit ist letztlich womöglich der Sieg vor dem OLG in Köln sogar eher ein Nachteil für Lufthansa. Die gewünschte Rechtssicherheit scheint mir jedenfalls gerade wegen der diskussionswürdigen Urteilsbegründung nicht erreicht.

Das scheint auch Lufthansa verstanden zu haben, wie sich aus einem Bericht des Deutschlandfunks ergibt:

Gerichtliche Auseinandersetzungen mit Kunden seien nie gut, sagte ein Lufthansa-Sprecher gegenüber unserem Programm. Man wolle nun versuchen, jeglichen Unmut im Dialog aus dem Weg zu räumen.

Schade, daß die Erkenntnis erst so spät kommt. Schon seit Dezember 2010 hatte ich Lufthansa immer wieder den Dialog angeboten. Ob Lufthansa ihn wirklich jetzt, zwei Jahre später, noch suchen wird?

1:1 – OLG Köln gibt LH Recht

Nach der mündlichen Verhandlung im November an sich nicht überraschend, aber nach unserem nachfolgenden Vortrag dann doch etwas: Das OLG Köln hat der Lufthansa Recht gegeben.

Der Urteilstext ist gerade bei mir angekommen, ich werde ihn jetzt durchlesen und dann mit meinem Anwalt diskutieren. Mir erscheint es noch etwas überraschend, daß sich das Gericht zwar argumentativ auf einen Durchschnittskunden beziehen will, über den aber nie Beweis erhebt. Daher hatten wir eher mit einem Beweisbeschluß als einem Urteil heute gerechnet.

Wir müssen jetzt prüfen wie und mit welchen Argumenten wir in die Revision gehen können. Dazu haben wir zum Glück einige Tage Zeit.

Die Möglichkeit zur Revision jedenfalls besteht, das OLG Köln hat sie explizit zugelassen. Das erscheint auch logisch, schließlich sind die Urteile des LG Köln und OLG Köln nicht nur in der juristischen Schlußfolgerung völlig entgegengesetzt, sondern auch die Argumentationsketten sind jeweils komplett andere. Zudem ist die Tragweite nicht unerheblich.

Mehr Informationen werde ich in Kürze nachreichen.

Umfrage beendet

Meine Umfrage zu den Meilen-Programmen der Airlines ist nun beendet. Dank Ihrer Mithilfe haben ausreichend viele teilgenommen, so daß ich mich nun an die Auswertung machen kann. Über die Ergebnisse werde ich bald berichten – allerdings voraussichtlich erst nach dem Entscheidungsverkündungstermin am 8.1.13.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.