Flugverspätung

Schadenersatz wegen Flugverspätung

Der Schwerpunkt der Berichterstattung liegt auf dem Meilenteil meiner Klage. Doch ich klage gleichzeitig auch noch auf Entschädigung nach EU-Verordnung 261/2004 wegen einer Flugverspätung.

Der Fall

Ich hatte am 17.12.2010 einen Flug von Hamburg nach München gebucht, den Lufthansa am Abflugtag gestrichen hat. Lufthansa buchte mich auf eine spätere Maschine um. Die ging auch noch verspätet raus, so daß ich insgesamt über zwei Stunden Verspätung hatte.

Damit sind alle Anforderungen für eine Entschädigung von 250 € erfüllt.

Das Problem

Neben dem Umstand, daß Lufthansa generell Entschädigungen erst vor Gericht zahlt, traut man diversen Berichten im Netz, schiebt Lufthansa meine Verspätung auf das Wetter. Denn überraschender Weise schneite es im Winter in München.

Doch die EU-Verordnung spricht von unerwarteten Ereignissen, damit sich eine Airline exkulpieren kann. Schnee ist an einem von Lufthansa als Wintersport-Ziel beworbenen Ort sogar erwünscht.

Der Witz

Lufthansa mailt penetrant drei Tage vor jedem Flug Informationen zum Zielgebiet. Inklusive einer Wettervorhersage. So auch am 14.12. Und da hieß es: Am 17. schneit es in München.

Lufthansa wußte also selbst schon, daß es schneien wird. Soviel zu „unerwartet“.

Tiefschnee

Tatsächlich war der Schneefall ungewöhnlich stark – in Nordrhein-Westfalen. Das versank förmlich im Schnee. Doch laut Deutschen Wetterdienst fielen am Münchner Flughafen in 24 Stunden nur 3 cm Neuschnee.

3 cm sind 3 cm zu viel. Für einen Flughafen mit funktionierendem Winterdienst nicht. Und München hat den.

Anflugrate

Wegen der Räumarbeiten können nicht so viele Maschinen anfliegen. Das mag ja im Allgemeinen sein, doch waren an dem Tag die Flughäfen Düsseldorf, Köln-Bonn, Münster-Osnabrück, Amsterdam, Brüssel, Tegel, Frankfurt und sogar Rom mindestens zeitweise gesperrt.

Zu diesen Flughäfen gehen täglich von München aus insgesamt weit über 200 Flüge aller Airlines. Wenn nur die Hälfte davon ausfällt, ist viel Zeit zum Schneeräumen.

Fazit

Es gibt kein schlüssiges Argument, warum mein Flug unerwartet verspätet war. Damit ist Lufthansa in der Verpflichtung, die Entschädigung zu zahlen.