Konstruktiver Dialog

Als im Deutschlandradio neulich ein Lufthansasprecher sagte, man wolle keine Gerichtsverfahren mit Kunden führen und im Meilenstreit den Unmut im Dialog lösen, gingen bei mir viele Anfragen ein, wo denn der Dialog sei. Und ich selbst konnte es auch nicht glauben, daß es ihn nun geben sollte.

Doch tatsächlich ist ein Dialog entstanden, ein sehr konstruktiver, einer, den ich immer wieder vorgeschlagen hatte und dem ich mich schon deswegen nicht verschlossen habe. Einer dessen Ergebnis sich sehen lassen kann, wie der Spiegel schon verraten hat.

Zwar hat das OLG Köln die Rechtsauffassung von Lufthansa bestätigt, daß die Redemptiontabelle kurzfristig geändert werden darf. Lufthansa hat aber trotzdem eingesehen, daß eine allzu kurzfristige Preissteigerung mit dem Ziel eines Kundenbindungsprogrammes Kundenzufriedenheit zu schaffen, nicht zusammenpasst. Daher wird Lufthansa ab sofort Prämienanpassungen mit einer dreimonatigen Ankündigungsfrist kommunizieren und das auch für alle verbindlich festschreiben.

Das ist zwar ein Monat weniger als die „gewürfelten“ vier Monate des LG Köln, das ist möglicher Weise kürzer als der BGH hätte entscheiden können, aber der BGH hätte sich auch der Meinung des OLG, gar keine Frist zu gewähren, anschliessen können. So sind drei Monate meines Erachtens eine faire Lösung und vorallem ist Klarheit geschaffen. Wir Kunden wissen jetzt, auf welche Vorankündigungsfristen wir uns einstellen müssen und haben eine Aufbrauchfrist für unsere Konten, wenn wieder eine Änderung kommen sollte.

Das war das Ziel, auf das ich mit meiner Klage hingearbeitet hatte. Da Lufthansa sich nun freiwillig dazu bereit erklärt hat, eine Übergangsfrist zu schaffen, hat sich für mich die Revision erübrigt. Denn mein Ziel ist erreicht.

In den Onlinemedien, insbesondere http://www.miles-and-more.com/ soll die Änderung heute kommuniziert werden. Ob das im Kölner Karneval in den närrischen Tagen wirklich so termintreu klappt – ich wäre nachsichtig, wenn es Aschermittwoch würde. Bei bereits gedruckten Medien dauert es auf alle Fälle länger, sie jetzt einzustampfen wäre unverhältnismäßig.

Überhaupt, der Fasching könnte Sie ja befürchten lassen, das wäre nur ein Faschingsscherz, in Anlehnung an meinen letztjährigen Aprilscherz. Doch so scherzhaft ist der Fasching historisch gesehen gar nicht: Das bunte Treiben soll böse Geister austreiben. Damit ist es sogar ein sehr passender Termin, um wieder Frieden zu schließen.

Mir war sehr wichtig, daß Lufthansa nicht nur den Streit mit mir beilegt, sondern auch mit allen anderen, die in meinen Fußstapfen geklagt haben. Lufthansa hat mir zugesagt, den Dialog mit den Betroffenen zu suchen und so deren Ärger auch aus der Welt zu schaffen.

Das ist mindestens das, was von einem BGH-Urteil zu erwarten gewesen wäre. Mit einem erheblichen Zeitvorteil: Denn bis zur Verkündung hätte es leicht noch einige Jahre dauern können.

Deshalb freut mich das Gesamtergebnis, im Sinne einer schnellen, gemeinsamen, zukunftsfähigen und umsetzbaren Lösung.

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Zwischenstand

In den letzten Wochen war einiges zu tun, nicht nur in Sachen des Verfahrens, aber eben auch.

So darf am BGH nicht jeder Anwalt agieren, sondern nur sogenannte „BGH-Anwälte„. Das sind Rechtsanwälte, die nur am BGH und den obersten Gerichten zugelassen sind.

Unter diesen Anwälten mußten wir, also mein Anwalt und ich, einen auswählen, der uns in der anstehenden Revision vertreten und unterstützen wird. Anwaltswahl ist Vertrauenssache, insofern mußten wir wirklich gründlich auswählen – zumal uns von Ihnen, liebe Leser, auch eine große Auswahl von BGH-Anwälten vorgeschlagen und empfohlen wurde. Ich glaube, wir haben eine sehr gut geeignete Kanzlei gefunden.

Außerdem habe ich versucht, Herr der Mailberge zu werden, die mich seit dem 1:1 und vorher erreicht haben. Ich glaube zwar, jetzt allen geantwortet zu haben, aber muß gestehen, daß ich mich da täuschen könnte. Sollte noch etwas offen sein, dann ist Ihre Mail irgendwo regelrecht in den Fluten ertrunken. Bitte schreiben Sie mir gerne nochmal.

Deswegen bin ich auch mit der Auswertung der Umfrage zum Nutzungsverhalten von Vielfliegerprogrammen noch etwas im Hintertreffen. Ich kann allerdings schon sagen, daß sowohl die Daten für die HON-Circle-Mitglieder als auch Senatoren statistisch definitiv signifikant sein dürften und auch die Teilnehmer der Umfrage für diese Gruppen repräsentativ waren.

Für FTL- und Blue-Member ist der Anteil natürlich bezogen auf deren Gesamtzahl signifikant kleiner, so daß ich hier noch nachprüfen muß, inwieweit ich da eine wirklich repräsentative Zielgruppe erwischt habe.

Eins ist jedoch klar: Mein Blog wird ausgerechnet von den umsatzstarken Stammkunden der Lufthansa gelesen. Also genau denen, den Lufthansa durch die Meilenentwertung einen Schaden zugefügt hat. Und deren Weggang, weil sie darüber verärgert sind, besonders schmerzhaft ist.

Das zeigt einmal mehr: Möglicherweise hat Lufthansa juristisch durch das OLG-Urteil aufgeholt, in Bezug auf die Kundenverärgerung allerdings noch mehr verloren. Das macht den Fortgang des Verfahrens neben den juristischen Fragen sehr interessant.

Revision zum BGH

Das OLG hat in seinem Urteil die Revision zum BGH zugelassen. Das bedeutet, daß wir innerhalb eines Monates ab Zustellung des Urteils Revision beim BGH einlegen können. Das ist zunächst recht „unspektakulär“, denn das ist eine einfache Mitteilung, die noch keiner Begründung bedarf.

Anschließend müssen wir die Revision begründen, wofür wir nochmal eine Frist haben.

Zur Begründung bietet aus unserer bisherigen Sicht das OLG-Urteil eine ganze Menge Ansatzpunkte. Da die Revision ausdrücklich zugelassen wurde, wird sich der BGH in der Revision einige – aus unserer Sicht eigenwillig entschiedene – Rechtsfragen nochmal ansehen.

Ob das Urteil, so wie es abgefasst und begründet ist, auch von „unteren“ Gerichten übernommen wird, ist schwer zu sagen. Grundsätzlich sind die Gerichte in ihrer Rechtsfindung frei, dazu gehört auch entgegen einem OLG-Urteil entscheiden zu können. Für die nachfolgenden Verfahren anderer, die in den nächsten Monaten ihre ersten Verhandlungstage habe, wird das insofern spannend. Ich rechne mit mehreren, sich widersprechenden Urteilen und damit einem „Urteilswildwuchs“, entsprechend vielen Berufungen und damit noch einiger öffentlicher und rechtswissenschaftlicher Diskussion.

Somit ist letztlich womöglich der Sieg vor dem OLG in Köln sogar eher ein Nachteil für Lufthansa. Die gewünschte Rechtssicherheit scheint mir jedenfalls gerade wegen der diskussionswürdigen Urteilsbegründung nicht erreicht.

Das scheint auch Lufthansa verstanden zu haben, wie sich aus einem Bericht des Deutschlandfunks ergibt:

Gerichtliche Auseinandersetzungen mit Kunden seien nie gut, sagte ein Lufthansa-Sprecher gegenüber unserem Programm. Man wolle nun versuchen, jeglichen Unmut im Dialog aus dem Weg zu räumen.

Schade, daß die Erkenntnis erst so spät kommt. Schon seit Dezember 2010 hatte ich Lufthansa immer wieder den Dialog angeboten. Ob Lufthansa ihn wirklich jetzt, zwei Jahre später, noch suchen wird?

1:1 – OLG Köln gibt LH Recht

Nach der mündlichen Verhandlung im November an sich nicht überraschend, aber nach unserem nachfolgenden Vortrag dann doch etwas: Das OLG Köln hat der Lufthansa Recht gegeben.

Der Urteilstext ist gerade bei mir angekommen, ich werde ihn jetzt durchlesen und dann mit meinem Anwalt diskutieren. Mir erscheint es noch etwas überraschend, daß sich das Gericht zwar argumentativ auf einen Durchschnittskunden beziehen will, über den aber nie Beweis erhebt. Daher hatten wir eher mit einem Beweisbeschluß als einem Urteil heute gerechnet.

Wir müssen jetzt prüfen wie und mit welchen Argumenten wir in die Revision gehen können. Dazu haben wir zum Glück einige Tage Zeit.

Die Möglichkeit zur Revision jedenfalls besteht, das OLG Köln hat sie explizit zugelassen. Das erscheint auch logisch, schließlich sind die Urteile des LG Köln und OLG Köln nicht nur in der juristischen Schlußfolgerung völlig entgegengesetzt, sondern auch die Argumentationsketten sind jeweils komplett andere. Zudem ist die Tragweite nicht unerheblich.

Mehr Informationen werde ich in Kürze nachreichen.

Verfahrensstand

Manchmal sind Zufälle spannend: Letzte Woche bekam ich (neben vielen anderen) zwei E-Mails im Abstand von nur ca. einer Stunde, die sich im Ergebnis deutlich widersprechen. Ein Leser schrieb mir, er würde sich freuen, wenn ich nur noch über den Verfahrensstand schreiben würde, denn durch die vielen zusätzlichen Artikel auf meinem Blog würde es für ihn recht unübersichtlich und aufwendiger, den Verfahrensstand nachzuschlagen.

Tatsächlich ist es sehr schwierig, das Blog so zu organisieren, daß die Übersicht jederzeit erhalten bleibt. Da stimme ich zu. Wer gute Ideen hat, ist gerne willkommen! Ich muß zugeben, daß ich selbst von dem Erfolg meines Blogs immer noch überrascht bin und von der Menge an diskussionswürdigen Aktionen der Lufthansa.

Ein anderer war ganz „entsetzt“, daß die letzten Tage weniger Artikel auf meinem Blog waren und fragte, was da los sei. Ob ich gar aufgeben würde?

Nein, keinesfalls. Jetzt erst recht. Auch 4:0 kann man noch aufholen. Dazu bin ich fest entschlossen. Mit Ihrer Hilfe bei meiner Umfrage sieht das auch sehr gut aus:

http://ffp-survey.com

Die beiden recht widersprüchlichen Anmerkungen möchte ich in diesem Artikel beantworten, indem ich einmal nochmal den Verfahrensstand zusammenfasse und zum anderen kurz berichte, wie es mit dem Blog weitergeht und warum es etwas weniger Beiträge in den letzten Tagen waren.

Zum Verfahren: Am 8.1.13 wird das OLG Köln eine Entscheidung verkünden. Das kann ein Urteil sein, muß aber nicht. So könnte z.B. auch ein Beweisbeschluß über die durchschnittlichen Meilenkontostände verkündet werden, ein weiterer Verhandlungstermin angesetzt werden oder ähnliches.

Was genau das Gericht da machen wird, ist schwer vorherzusagen. Die rechtliche Argumentation des Senats war ja, daß es auf den Durchschnittskunden ankäme – und ich kein Durchschnittskunde sei. Deshalb war die vorläufige Einschätzung des OLGs, Lufthansa Recht zu geben.

Meine Umfrage jedoch deutet an, daß ich durchaus noch ein durchschnittlicher Senator sein könnte.

Haben Sie eigentlich schon teilgenommen und den Link auf die Umfrage auch weitergegeben?

Es bleibt also abzuwarten, wie es am 8.1. weitergeht.

Und warum es zur Zeit so wenig Artikel gibt? Ganz einfach: Erst hat mich die Umfrage etwas mehr Zeit gekostet, als geplant, weil ich einerseits über den Lufthansa-Tellerrand hinausschauen wollte und mehr über die verschiedenen Vielflieger-Programme erfahren wollte. Und andererseits, weil die Umfragesoftware doch einige Tücken hatte.

Und dann kam noch das dazu, was jedes Jahr am Jahresende dazukommt: Viel Arbeit, um alles noch rechtzeitig fertig zu bekommen, was dieses Jahr noch fertig werden muß. Dazu noch ein paar private Verpflichtungen und schon wird die Zeit knapp. So werde ich auch die nächsten Tage etwas weniger zum Schreiben kommen und mir über Weihnachten dann mal, so wie Sie wohl auch, ganz freinehmen. Vorausgesetzt immer, es passiert nichts unerwartetes.

Lufthansa sollte sich darüber aber nicht zu früh freuen – nächstes Jahr geht’s dann mit neuem Schwung weiter. Und vielleicht geht auch die lange angedachte englischen Version des Blogs endlich an den Start?

Einzelfall oder Durchschnitt?

Nachdem jetzt einige Tage die Umfrage im Vordergrund stand, zu der ich Sie weiterhin gerne einladen möchte, an ihr teilzunehmen und auch die Adresse weiterzugeben:

http://ffp-survey.com

ist es nun an der Zeit, auch wieder mehr über das Verfahren zu berichten.

Das OLG ist in der mündlichen Verhandlung recht überraschend der Argumentation der Lufthansa gefolgt: Es sei hinsichtlich der Bewertung der Beeinträchtigung durch die Meilenentwertung nicht auf meinen Individualfall abzustellen, sondern der Durchschnittskunde sei das Maß der Dinge.

Dabei behauptete Lufthansa, daß der Durchschnittskunde angeblich 12.600 Meilen haben sollte. Daß das schon rein rechnerisch nicht aufgeht, interessierte dabei erstaunlich wenig. Denn 12.600 Meilen sind gute 25% mehr pro Nase, als die Bilanz der Lufthansa hergibt. Bestenfalls also ist dieser Durchschnitt gewürfelt, mit tatsächlichen Zahlen hat er aber erkennbar nichts zu tun.

Zur Diskussion, daß Miles&More gerade kein Programm ist, um den Durchschnitt „zusammenzuhalten“, kamen wir leider nicht. Wofür sonst, wenn nicht zur Abgrenzung, gibt es vier Statuslevel? Die Verhandlung war für die Diskussion leider zu kurz. Dabei hatte ich hier schon mal vorgerechnet, wieviele Meilen wohl im Mittel die Mitglieder der unterschiedlichen Statusgruppen haben könnten.

Was ich auch aus Ihren Reaktionen zu meiner Schätzung erwartet habe, scheint sich durch die Umfrage zu bestätigen: Die Standardabweichung ist gigantisch. Der Mittelwert ist nicht mal nährungsweise aussagekräftig.

Ich hatte neulich als Vergleichsbeispiel die durchschnittliche Körpergröße angeführt. Wenn man sich das übertragen darauf vorstellt, wäre die Standardabweichung bei rund 1,30 m. Das heißt 68% der Bevölkerung wären zwischen 0,65 cm und 3,10 m groß. Da würden Möbeldesigner ganz schon fluchen.

Und so einfache Kleidungsgrößen wie Medium, Large, X-Large wären völlig unmöglich. Oder sähen aus wie Kartoffelsäcke, weil sie Größenunterschiede von einem halben Meter beinhalten müßten.

Insofern scheint es mir, als habe Lufthansa sich mit der Durchschnittsargumentation ein Eigentor geschossen: Der Senat fand zwar den Durchschnittsgedanken überzeugend, worüber man auch trefflich streiten kann, nur wird er jetzt wohl mit den richtigen Zahlen bei sonst gleicher Argumentation zu dem Ergebnis kommen, daß sogar auch die Durchschnittsbetrachtung für meine Rechtsauffassung spricht.

Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht die Zahlen bewertet und ob Lufthansa mal deren Mathematik etwas näher erläutern muß, aber: Auch ein 4:0 kann aufgeholt werden. Und dafür hat mir die Umfrage schon gute erste Argumente geliefert.

Machen Sie weiter mit, denn aus den Daten lässt sich noch viel mehr machen. Gerade auch für den Vergleich von verschiedenen Vielfliegerprogrammen.

Also werben Sie bitte auch weiter für:

http://ffp-survey.com

1. Runde für mich, 2. für LH?

Heute war die mündliche Verhandlung der Berufung am OLG Köln. Ich sitze nach einigen Interviews jetzt noch am Flughafen, und versuche jetzt mal einen ersten Eindruck für Sie zusammenzufassen.

Der Richter begann die Sitzung mit einer Darstellung seiner Rechtsauffassung, derzufolge das LG Köln in seinem Urteil zu sehr auf den Einzelfall abgestellt hätte, man aber den Durchschnitt aller Kunden betrachten müsse. Und den würde es eben weniger als mich treffen, wenn deren Konto entwertet würde.

AGB seien immer auf den durchschnittlichen Nutzer abzustellen und nicht auf meinen Einzelfall.

Das OLG war weiter der Ansicht, daß die Prämientabelle nicht Bestandteil der AGB sei und daher auch keiner Kontrolle unterläge. Insbesondere sei auch ein Widerspruch gegen eine Änderung nicht möglich, weil das in Punkt 4.4 der AGB nicht vorgesehen ist. Dort bezöge sich das Widerspruchsrecht nur auf die Teilnahmebedingungen, die Prämientabelle sei nicht explizit erwähnt.

Daher sah das Gericht zunächst gute Aussichten, daß Lufthansa die Berufung gewinnen könnte. Das Urteil gibt es allerdings erst am 8.1.2013, vorher dürfen wir uns auch nochmal schriftsätzlich äußern. Möglicherweise können wir damit das Gericht noch umstimmen.

Im Schriftsatz werden wir uns mit den neuen und aus unserer Sicht überraschenden Argumenten des Gerichts auseinandersetzen – und ich werde sie dann hier auch diskutieren, wenn mein Anwalt und ich die Zeit hatten, sie in Ruhe zu durchdenken. Jetzt ist es noch etwas „hektisch“.

Das Gericht hat angekündigt, wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Revision zum BGH zulassen zu wollen. Damit ist wohl auch nach einer Entscheidung im Januar noch eine weitere Runde denkbar, die wir dann gegebenenfalls auch nutzen würden. Doch davor ist erstmal ein Urteil nötig.

Das OLG will eine Entscheidung am 08.01.2013 verkünden. Vermutlich wird das schon das Urteil sein, eventuell ergibt sich aber auch weiterer Verhandlungsbedarf am OLG.

Aus der neuen Berufungsbegründung

Die Replik der Lufthansa auf unsere Erwiderung auf deren Berufungsbegründung brachte – wie schon im Wochenrückblick kurz erwähnt – im Vergleich zur ursprünglichen Berufungsbegründung nicht viel Neues, auch blieben die Argumente weiter recht eigenwillig und, wie ein Leser mal treffend formulierte, kundenverachtend.

So haben wir in unserer Berufungserwiderung auch ausgeführt, daß bei der Bemessung einer Übergangsfrist neben vielem anderen zu berücksichtigen ist, daß Lufthansa die Verfügbarkeit von Prämienflügen steuern kann. Gibt es in der Übergangsfrist kein Angebot, wäre die Frist reichlich nutzlos für die Kunden. Neben den anderen Argumenten für eine angemessene Übergangsfrist, folgerten wir auch daraus, daß vier Monate sicher viel zu kurz wären.

Jetzt hatte ich, um einen weiteren Wertverlust meiner Meilen zu verhindern, auch Prämienflüge gebucht – mit einigen Hindernissen: Mein ursprünglich gewünschter Flug wurde nur teilweise bestätigt, einige Teilstücke aber auch auf Warteliste gesetzt und dann später gestrichen, weil die Warteliste trotz angeblicher Verfügbarkeit der Klasse auf der Miles&More-Seite nicht bestätigt wurde. In der Folge buchte ich ein alternatives Routing mit Swiss, das dann auch durchging.

Daraus folgerte Lufthansa in der Berufungsbegründung messerscharf:

In der Zwischenzeit hat er [gemeint bin ich, Anm. T.E.] einen Prämienflug über die Swiss International Air Lines AG, eine IOO%ige Tochtergesellschaft der Beklagten, zu denselben Kalenderdaten gebucht. Die Beklagte versucht also offensichtlich nicht bewusst, Prämienflugbuchungen zu verhindern.

Hier ist die Swiss eine 100%ige-Tochter. In einem Flugverspätungsverfahren, daß einer meiner Leser gegen die Swiss International Airlines AG wegen eines wegen Verspätung des Zubringers verpassten Langstreckenflugs betreibt, heißt es wörtlich:

Hinzu kommt, dass die Beklagte nicht das ausführende Luftfahrtuntemehmen des streitgegenständlichen Flugs [Flugdaten entfernt, T.E.] war. Vielmehr war das ausfürende Luftfahrtunternehmen dieses Fluges die Swiss European Air Lines AG. Es dürfte gerichtsbekannt sein, dass es sich bei der Beklagten und der Swiss European Air Lines AG um zwei selbständige juristische Personen handelt.

Und das ist dann schon überraschend: Mal ist die Swiss eine hundertprozentige Tochter, wenn es Lufthansa in den Kram passt, um sich gut darzustellen, und dann wieder, wenn es zum Herauswinden günstiger ist, ist sogar die Swiss zweigeteilt.

Das ist wie bei der Rechtssicherheit – mal gewünscht, das andere Mal interessiert auch ein EuGH-Urteil nicht die Bohne.

Vielleicht wird es wirklich Zeit, daß Lufthansa, wie neulich im Luftanseaten angekündigt, endlich die Rechtsabteilung zusammengelegt wird. Denn diese dauernden widersprüchlichen Aussagen sind schon peinlich.

Handlungsalternativen für andere Betroffene

Von der Meilenentwertung sind insgesamt rund 21 Millionen Miles&More-Kunden betroffen. Jeder muß natürlich für sich selbst entscheiden, ob es sich lohnt, seinen Anspruch durchzusetzen. Je mehr Meilen zum 3.1.2011 auf dem Konto waren, desto größer ist der individuelle Schaden, desto eher lohnt sich der Aufwand.

Wer die Kontoauszüge nicht mehr hat, muß bei Lufthansa seinen damaligen Meilenstand erfragen. Den gibt es, auch wenn mir Fälle bekannt sind, in denen Lufthansa das Gegenteil behauptet hat. Schon hier ist etwas Beharrlichkeit gefordert. Mir ist auch ein Fall bekannt, der aktuell auf Herausgabe dieses Kontostandes klagt – es kann also ein zähes Geschäft sein.

Und dann ist die Frage: Beschweren, gleich klagen oder noch ein bißchen warten.

Gleich klagen ist sicherlich keine sportliche Lösung. Denn das nimmt generell dem Gegner die Chance, außergerichtlich zu einer Lösung zu kommen und verursacht unter Umständen unnötige Kosten, die man dann, je nach Ablauf des Verfahrens, unter Umständen auch selbst tragen muß.

Damit bleiben die Varianten „beschweren“ und „abwarten“. Über die habe ich neulich schon ausführlich geschrieben. Aus meiner Sicht bringt „Warten“ keinen Nutzen, ganz im Gegenteil, es erhöht nur unnötig die Chance, daß Lufthansa mit Zeitargumenten Land gewinnen könnte.

Insofern sollte jetzt spätestens ein Protestbrief folgen.

Die Frage, ob derjenige, der den Schritt schon hinter sich hat und einen Anwalt beauftragt hat, jetzt auch Klage einreichen sollte, oder mein Urteil abwarten sollte, ist nicht einfach zu beantworten – und Sache des eigenen Anwalts.

Konsequenzen einer OLG-Entscheidung

Wenn das OLG nach der Verhandlung nächsten Dienstag seine Entscheidung verkündet, ist natürlich die Frage, was sie für andere Betroffene bedeutet.

Grundsätzlich gilt zunächst, daß jede Entscheidung nur zwischen den Parteien wirkt und keine allgemeine rechtsbildende Wirkung hat. Andererseits hat die Rechtsprechung des OLG Köln durchaus Konsequenzen, denn die Amts- und Landgerichte eines OLG-Bezirks werden in der Regel nicht der Entscheidung ihres höheren Gerichts widersprechen. Es hindert sie allerdings auch keiner daran – die Rechtsfindung des Richters ist frei. Nur wer liefert schon gerne erfolgversprechende Vorlagen für eine Berufung?

Somit ist davon auszugehen, daß die für vergleichbare Verfahren räumlich zuständigen Gerichte, also das AG Köln und LG Köln, der Rechtsprechung ihres OLG folgen werden. Dadurch entsteht durch das Urteil ein gewisser Zugeffekt, der jedem anderen, der seine Ansprüche in einer vergleichbaren Angelegenheit durchsetzen will, helfen sollte.

Die Chancen für einen erstinstanzlichen Erfolg sollten damit steigen. Das wiederum weiß auch Lufthansa und sollte sich daher, wenn der Vorstand ökonomisch handelt, nicht auf höchst wahrscheinlich erfolglose Verfahren einlassen, sondern eine außergerichtliche Lösung herbeiführen. Damit wäre das Thema dann für die Kunden und Lufthansa vom Tisch.

Man beachte: Die Prämisse ist, dem Lufthansa-Vorstand ökonomisches Handeln statt Durchsetzungszwang zu unterstellen. Ich hatte bei Dr. Franz in letzter Zeit immer wieder den Eindruck, daß diese Annahme falsch ist. Insofern ist nicht sicher, ob Lufthansa dann auch so handeln würde – obwohl es ihr wohl jeder Anwalt empfehlen würde.

Zudem hat mein Verfahren im Vergleich zu einigen späteren Verfahren einige Besonderheiten. Auf denen könnten Lufthansa versuchen herumzuhacken, um so die Anspruchsteller auszubremsen.

So habe ich schon im Dezember 2010 der Vertragsänderung widersprochen, weil ich zufällig von der Änderung erfahren habe. Damit gab es bei mir keine Chance, über die in den AGB vorgesehene „weitere Nutzung“ meiner Miles&More-Karte eine Zustimmung zu willküren.

Ein nachfolgender Kläger hätte hier zwei schlagende Argumente: Zum einen kann man einer Änderung, die nicht kommuniziert wurde, nicht durch sein Verhalten zustimmen – es ermangelt also schon wieder der Vorbedingung. Zum anderen ist es gerade in Anbetracht der von Lufthansa regelmäßig vorgetragenen breiten Verwendungsmöglichkeiten der Miles&More-Karte technisch sehr schwierig, sie nicht einzusetzen. Wer zudem eine Kreditkarte von Miles&More hat, wäre bei einer Änderung seines von der DKB-Bank im Auftrag von Lufthansa ausgegebenen Zahlungsmittels beraubt, was spätestens AGB-rechtlich die Bedingung kippen lassen würde, weil das eine mit dem anderen nichts mehr zu tun hätte.

Und dann könnte Lufthansa versuchen, die Kunden abzuwimmeln – nach dem Motto: „Wenn Sie jetzt erst ankommen, dann kann das ja so schlimm nicht sein.

Auch so ein Argument bringt Lufthansa höchstens Zeit, aber keinen Nutzen: Denn wenn die Änderung verspätet, verdeckt und ungeeignet kommuniziert wird, dann beginnt auch keine Frist zu laufen. Auch die Pressemeldungen über das Verfahren, die in mehreren Phasen erfolgten, definieren keinen Fristbeginn: Ende November 2011 gab es erste Berichte über mein Verfahren, Ende Januar / Anfang Februar 2012 Berichte über die mündliche Verhandlung, im März über das Urteil und im April dann im Zusammenhang mit der Strafanzeige. Später fand der Vorgang immer wieder Erwähnung in der allgemeinen Presseberichterstattung über Lufthansa, z.B. im Manager Magazin, so auch im Zusammenhang mit dem Flugbegleiterstreik im September.

Zu jedem dieser Zeitpunkte haben Kunden erstmals von der Meilenentwertung erfahren haben. Gerade auch dadurch, daß die Berichtskontexte und Medien jeweils unterschiedlich waren. Das konnte ich gut beobachten: Immer wieder, wenn das Thema wieder in den Medien hochkam, stiegen die Zugriffszahlen auf mein Blog und die E-Mail-Anfragen.

Mithin lassen sich gute Gründen finden, warum es jetzt erst zur Beschwerde oder Klage kommt. Denn die Frist hat mangels sauberer Kommunikation durch die Lufthansa nie begonnen. Noch viel mehr: Mangels ordnungsgemäßer Mitteilung fehlt es sogar schon an der Willenserklärung für die Vertragsänderung durch die Lufthansa.

Genau diese Argumentation hat das LG Köln schon in meinen erstinstanzlichen Urteil aufgegriffen und beantwortet, das OLG wird kaum zu einem anderen Schluß kommen.

Lufthansa könnte damit zwar versuchen, durch sinnlose Spitzfindigkeiten auch die anderen Betroffenen zu einem Verfahren zwingen.

Aus meiner Sicht wäre das allerdings höchst ungeschickt und erzeugt nur unnötige Kosten. Lufthansa täte gut daran, jetzt gegenüber „meinen Nachfolgern“ Kulanz und Problemlösewillen zu zeigen. Und damit den Kopf wieder für wesentliche Fragen frei zu haben.