Dr. Franz: Kleinlaut zu „rechtzeitig kommuniziert“

Natürlich war die rechtzeitige Kommunikation der Entwertung der Meilen Thema in meinen Fragen. Interessant war die Antwort von Dr. Franz. Er hat sich gar nicht zum Thema „rechtzeitig“ oder gar der E-Mail ausgelassen. Stattdessen betonte er, daß die Entwertung keine Entwertung sei.

Daher würde ich bei meinen weiteren Fragen von einer falschen Prämisse ausgehen. Herr Dr. Franz, ich weiß, Sie würden mir am liebsten einen One-Way-Flug auf Meilen zum Mond spendieren. Aber es ist nun mal so, daß für Ihre Kunden One-Way-Langstrecken-Flüge, und nur die lohnen sich auf Meilen, eher selten in Frage kommen. Und ein Same-Day-Award München-San Francisco mit 2 Stunden Turn-Around ist auch nicht so wirklich lohnend.

Herr Dr. Franz: Sie haben wertloses, was eh keiner bucht, verbilligt. Das freut Ihre PR-Abteilung, weil so etwas positives dabei ist, das sich schön verkaufen lässt, macht auch ein schlankes Alibi.

In Wirklichkeit ist es aber wie eine Einkommenssteuererhöhung um 30% bei gleichzeitiger Senkung der Rennwettsteuer um 30%. Das wäre in Ihrer Lesart auch eine „Anpassung“, die Bundesregierung würde sogar von einer „solide gegenfinanzierten Steuersenkung“ sprechen.

Nur die Betroffenen sprechen völlig unverständlich von einer Erhöhung bzw. im Fall Miles&More von einer Entwertung Ihrer Konten. Und sind überraschend verärgert.

Wirklich bemerkenswert an Ihrer Antwort war: Sie haben ganz kleinlaut das Thema der rechtzeitigen Kommunikation umgangen. Haben Sie jetzt etwa doch verstanden, daß da bei Ihnen was schiefgelaufen ist?

Herr Dr. Franz, noch können Sie korrigieren. Sie müssen nur den Mut dazu haben. Ich hätte ein paar Lösungsideen. Sie wissen ja, wie Sie mich erreichen können.

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Stellungnahme zu meinem Gegenantrag

Lufthansa hat auf der Webseite eine Stellungnahme zu meinem Gegenantrag veröffentlicht, der meines Erachtens in einigen Punkten sehr oberflächlich bleibt:

Der Aktionär Prof. Dr. Eggendorfer beantragt, die Entlastung des Vorstands zu vertagen. Hintergrund sei zum einen die zum 03.01.2011 erfolgte Anpassung der Prämienmeilentabelle und zum anderen die angeblich fehlerhafte Höhe der Rückstellungen für Meilen.
Die Anpassung der Prämienmeilentabelle hat weder zu einem feststellbaren Abwandern von Statuskunden geführt, noch sind der Gesellschaft Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in diesem Zusammenhang bekannt oder die Höhe der Rückstellungen fehlerhaft. Bezüglich des letzten Punktes wird auf die Stellungnahme zu dem Gegenantrag von Herrn Dietrich verwiesen.

Bilanzwert

Ich zäume das Pferd von hinten auf: Die Verweisung an sich zum Gegenantrag von Herrn Dietrich ist schon falsch. Denn ich argumentiere, daß Lufthansa bislang nicht dargestellt hat, wie der Bilanzwert einer Meile berechnet wird. Damit ist er einer Überprüfung nicht zugänglich. Genau diese fehlende Transparenz ist mein Vorwurf. Denn für die Bilanz ist der Vorstand verantwortlich und muß sie jederzeit vollständig erläutern können. Da er das nicht will oder kann, kann ich ihn in meiner Rolle als Aktionär nicht entlasten.

Als Aktionär muß ich wissen, wie es wirklich um das Unternehmen steht, in das ich investiert habe. Solange hier Unklarheiten bestehen, wäre es falsch, das Handeln des Vorstandes durch die Entlastung zu genehmigen.

Bewußt habe ich beantragt, die Entlastung zu vertagen und nicht, sie zu verweigern. So gebe ich dem Vorstand die Möglichkeit, die Fragen restlos zu klären.

Daß der Vorstand die Auskünfte nicht geben möchte, zeigt die lückenhafte, widersprüchliche und logisch nicht durchgängige Argumentation zum Gegenantrag von Peter Dietrich, mit der der Vorstand auch auf meinen Antrag reagieren möchte:

Weder hat die Gesellschaft in dem angesprochenen Verfahren den durchschnittlichen Meilenwert auf zwischen 2 und 5 Cent und mindestens auf 2,77 Cent beziffert, noch ist ein Rückschluss eines rechnerisch möglichen Werts einer Meile für einen Kunden in einem individuellen Fall auf die Höhe der ausgewiesenen Verpflichtungen im Konzernabschluss zulässig.

Ein Blick in das Urteil (!) des LG Köln in 14 O 245/11 jedoch zeigt anderes:

Der Gegenwert einer Prämienmeile wird von der Beklagten [in diesem Fall die Lufthansa, Anm. T.E.] mit 2,77 Cent und vom Kläger mit bis zu 17 Cent – so bei einem Flug von Frankfurt am Main nach Angola – angegeben.

Das bestätigt die Verwaltung weiter unten auch selbst:

Die Gesellschaft hatte in der Klageerwiderung lediglich aufgezeigt, dass – selbst unter Zugrundelegung der grundsätzlichen Berechnungsmethodik des Klägers, also einer Berechnung für bestimmte Flüge in der First- und Business-Class – der Wert einer Meile für den Kläger durch diesen um ein mehrfaches überzeichnet worden war.

Damit bestätigt Lufthansa, daß man doch in dem Verfahren einen Meilenwert angegeben hat.

Der Vorstand ist für die Bilanz verantwortlich und muß sie erklären können. In der weiteren Darstellung erfolgt jedoch keine Aufklärung zur Bilanzberechnung des Meilenwertes, sondern es werden nur allgemeingültige Grundsachverhalte ausgeführt, die ich auch als Außenstehender schon in meinem Blog erklärt habe. Nämlich, daß Meilen abhängig von ihrem Verwendungszweck für Upgrades, Flüge und Sachprämien, also den WorldShop einen unterschiedlichen Wert haben.

Flugprämie

Bei Berechnung der Flugprämien gibt es in der Darstellung erhebliche Fragen:

Bei Bewertung der Verpflichtungen für Prämienflugreisen sind die geltenden Flugtarife unter Berücksichtigung der Restriktionen der Buchungsklasse für Miles & More Flugprämien einzukalkulieren. Diese Buchungsklassen sind selbstverständlich nicht mit dem Wert aller Vollzahlertarife vergleichbar. Flexibilität und Verfügbarkeit sind eingeschränkt. Im Übrigen werden dem Fluggast bei Prämienflugbuchungen, anders als bei Vollzahlerbuchungen, keine Meilen gutgeschrieben.

Auch hier ist Lufthansa ungenau: Ein Meilenflug kann für 50 EUR umgebucht oder erstattet werden, wohingegen günstige Economy-Tarife gar nicht umbuchbar sind, andere für teurere 120 €.

Dabei muß sowohl bei regulären als auch Meilenflügen die Buchungsklasse am neuen Wunschtag verfügbar sein. Diese Feinheit kann Umbuchungen trotz eines umbuchbaren Tarifs erheblich verteuern, weil typischer Weise die günstigeren Buchungsklassen geringere Verfügbarkeiten aufweisen und daher die Differenz aufgezahlt werden muß.

Daß Meilen auf Prämienflügen nicht gutgeschrieben werden, ist richtig. So kostet ein billiger Business Flug Hamburg Johannesburg (30.5. – 17.6.) 3159,19 €. Davon sind 2639 € der reine Ticketpreis, die restlichen 520,19 € sind Steuern und Gebühren, die angeblich externe Kosten abbilden und bei einem Prämienticket bar zu zahlen sind.

In Buchungsklasse Z, die für 200 € umgebucht oder erstattet werden kann, gibt es derzeit 24.564 Meilen, für Statuskunden sogar 3.444 mehr. Mit dem aktuellen Bilanzwert von 0,8 Cent / Meile ergibt sich ein Meilenwert von 196,51 € bzw. 224,06 €. Damit liegt der reine Ticketpreis bei ca. 2430 €.

Die gleiche Strecke kostet 105.000 Meilen. Damit wäre allerdings eine Meile 2,31 €-Cent wert. Durch die Reduktion der Meilen im Z-Tarif steigt sogar der Meilenwert, weil die Abzüge sinken.

Die Bedingungen für Umbuchung / Erstattung für den Meilenflug sind sogar geringfügig günstiger.

Bilanzmathematik

Besonders erheitert bin ich über die sorgfältige Rechnung der Lufthansa, die auch schon in dem Verfahren LG Köln 14 O 245/11 beeindruckte:

Der durchschnittliche Wert einer Meile beträgt danach 0,78 Cent.

Tatsächlich war das der Wert 2010, für 2011 betrug der Bilanzwert 0,80 Cent. Diese Erhöhung im Vergleich zu 2010 hatte mich auch schon verwundert, denn in Anbetracht der effektiven Abwertung war sie nicht zu erwarten.

Meilenkauf

Der einzig konkrete Wert in den Stellungnahme der Verwaltung sind die Angaben zum Meilenverkauf: 0,5% aller Meilen seien gekauft worden. Das sind rund 1 Milliarde Meilen. Die würden zum Kaufpreis bilanziert, der liegt im günstigsten Fall bei 2,42 Cent. Das bedeutet, daß diese Kaufmeilen mit 24 Millionen € zu Buche stehen. Das sind 1,5% des insgesamt bilanzierten Wertes von Meilen.

Schon komisch: 0,5% aller Meilen machen 1,5% des Bilanzwertes aller Meilen aus. Wie erklärt das der Vorstand?

Fazit zur Bilanzierung der Meilen

Die Argumentation der Verwaltung ist widersprüchlich und ohne konkrete Angaben nicht nachvollziehbar. Ich kann daher nur empfehlen, dem Vorstand etwas gründlicheres Arbeiten aufzugeben. Um ihm dazu die Gelegenheit zu geben, bleibe ich bei meinem Vorschlag, die Entlastung zu vertagen.

Abwertung

Kundenabwanderung

Zur Kundenabwanderung wäre statt schwammiger Argumente durch die Verwaltung ein klarer Nachweis zu führen. Mir sind zahlreiche HON-Circle-Mitglieder und Senatoren bekannt, die aufgrund der Abwertung ihr Flugverhalten geändert haben, einige sogar so radikal, daß sie bei Lufthansa gar nicht mehr buchen.

So schrieb mir ein HON-Circle-Mitglied zufälliger Weise gerade gestern:

Ich habe mich deshalb zum ersten mal nach Alternativen zur LH umgeschaut. Danke Lufthansa! Ich habe für meine geplanten Flüge schnell Alternativen gefunden. Alternativen mit ähnlich guten Abflugzeiten und Flugzeiten, jedoch mit wesentlich modernerer Flach-Bestuhlung [in der Business-Class, statt der Lufthansa-„Rutsche“, Anm. T.E.] und das auch noch zu ca. 25% günstigeren Preisen. […] Ich glaube über 30 Jahre Lufthansa gehen jetzt unweigerlich für immer zu Ende.

Für mich klingt das nach Abwanderung eines langjährigen HON-Circle-Mitglieds. Herr Dr. Franz, was können Sie da herauslesen?

Mir liegt ein Stapel inhaltlich sehr gut vergleichbarer weiterer Schreiben von anderen HON-Circle-Mitgliedern vor, sowohl an den HON Circle-Kundenmonolog als auch an Sie persönlich, Herr Dr. Franz.

Ich lese da immer nur Abwanderung.

Wenn sich übrigens nur wenige Kunden beschweren würden, warum gibt es dann schon Textbausteine für den Kundenmonolog zu meinem Verfahren? Lohnt sich das bei wenigen Beschwerden?

Herr Dr. Franz, liefern Sie Zahlen. Liefern Sie Strecken und das Buchungsverhalten Ihrer HONs und Senatoren. Und kein „Blabla“. Sie werden mir immer wieder als Zahlenmensch beschrieben, also sollten Sie die doch auch liefern können.

Strafanzeige

Es ist übrigens, aber das sollte Lufthansa eigentlich auch wissen, gar nicht so ungewöhnlich, daß derjenige, gegen den ermittelt wird, nicht weiß, daß gegen ihn ermittelt wird. Außer möglicher Weise aus der Presse. Das soll verhindern, das Beweismittel verloren gehen.

Die Strafanzeige fußt auf einer E-Mail, die Lufthansa schwer belastet. Denn in dieser E-Mail wurden Mitarbeiter angewiesen, die Kunden bewußt und vorsätzlich nicht über die Änderung bei den Flugprämien zu informieren.

Ich stimme sogar der Verwaltung zu, daß nicht absehbar ist, ob Lufthansa tatsächlich wegen Betrugs, so meine Anzeige, oder Untreue, so eine weitere, mir vorliegende Anzeige, verurteilt wird. Diese Entscheidung obliegt einem Gericht und nicht mir.

Genau deswegen beantrage ich ja auch, die Entlastung bis zum Abschluß des Strafverfahrens zu vertagen. Würden wir Aktionäre den Vorstand für eine mögliche Straftat jetzt die Entlastung gewähren, würden wir strafbares Verhalten billigen. Das kann ich nicht.

Nach Abschluß des Strafverfahrens ist die Frage der Straftat geklärt. Daher eben die Vertagung und nicht die Verweigerung der Entlastung.

Entwertung im Interesse der Aktionäre

Die E-Mail belegt, daß es de facto gar keine Übergangszeit gab und das auch so gewollt war.

Und genau gegen diese Nicht-Kommunikation bei gleichzeitig keiner Übergangszeit wendet sich auch meine Zivil-Klage. Und übrigens auch mein Blog, das ich bei weitem nicht als „allgemeine Beschwerdeseite“ titulieren würde.

Lufthansa behauptet, die Entwertung sei im Interesse der Aktionäre erfolgt. Und unterstellt damit den Aktionären kurzfristiges, rücksichtsloses Gewinndenken. Das Interesse der Aktionäre zielt aber auf einen langfristigen Profit der Gesellschaft. Die durchgeführte Entwertung hat, durch ihre kundenfeindliche Umsetzung, zwar kurzfristige Spareffekte, aber eine langfristige Kundenabwanderung zur Folge. Verärgerte Kunden kehren kaum mehr zurück, eine Re-Akquise ist teuer.

Ein vernünftiger Umgang mit den Kunden, eine angemessene Kommunikation der Änderung und eine sinnvolle Übergangsfrist hätten nicht diesen öffentlichen Aufschrei und Verärgerung erzeugt. Die entstandene negative Presse ist nicht im Interesse der Aktionäre, denn durch sie erst wurde vielen Kunden die Veränderung bewußt und der Abwanderungseffekt verstärkt.

Durch die Presseberichte erst wurde auch die besagte E-Mail „ausgegraben“. Durch sie erst wurde der Lufthansa-Vorstand in Zusammenhang mit einer Straftat gebracht.

Im Interesse der Aktionäre wäre eine Entwertung gewesen, die fair und anständig, mithin kunden- und ruferhaltend abgelaufen wäre.

Der vorliegende Fall ist jedoch ein erheblicher Managementfehler.

Managementfehler sind nicht im Interesse der Aktionäre.

Fazit

Die Argumentation der Verwaltung gegen meinen Gegenantrag überzeugt nicht.

Ganz im Gegenteil, sie wirft neue Fragen auf, die den Gegenantrag noch notwendiger erscheinen lassen. Und sie bestätigt, daß der Vorstand seine Fehlentscheidungen nicht erkennt.

Ich bleibe daher dabei, bis zur Klärung der offenen Fragen die Entlastung zu vertagen.

Weitere Strafanzeige gegen Lufthansa aufgetaucht – mit einigen Rechenfehlern

Ich bin ja nicht zimperlich mit Lufthansa und habe auch schon eine Strafanzeige wegen der Verdachtes auf Betrug im Kontext Meilenentwertung erstattet. Jetzt legt eine dritte Kanzlei nach, deren Namen ich rücksichtshalber nicht preisgeben werde, und verschickt eine von ihr erstattete Strafanzeige an einen großen Presseverteiler. Von dem fand sie dann ihren (Um-)Weg zu mir.

Die Anzeige hat jedoch einige grobe inhaltliche Fehler.

Erstens: Denkfehler

So stellen die anzeigenden Anwälte fest, daß Lufthansa pro Jahr 3 Milliarden Meilen an Kunden ausgibt. Das folgern sie messerscharf aus dem Bestand Ende 2010 und Ende 2011, dessen Differenz zufällig 3 Milliarden Meilen beträgt. Klar, wenn auf meinem Girokonto Ende des Monats 3 € mehr sind, beträgt mein Gehalt 3 €. Jeder weiß, daß diese 3 € die Differenz zwischen meinen Ein- und Ausgaben in dem Monat waren und überhaupt keine Aussage über den Vermögensfluß auf meinem Konto erlauben.

Genau diesen Fluß der Meilen legt Lufthansa auch nicht offen.

Wer sich allerdings die Mühe macht und abschätzt, kann anhand der Anzahl der HON Circle Mitglieder, Senatoren und Frequent Traveller und der Meilen, die allein diese Kundengruppe pro Jahr einfliegen muß, um ihren Status zu erlangen oder zu erhalten, sehen, daß allein deswegen mindestens 23,4 Milliarden Meilen ausgegeben werden.

Zweitens: Rechenfehler

Der zweite Fehler ist subtiler: Die Rückstellungen für Meilen sind in der Bilanz verteilt, zwischen passiven Rechnungsabgrenzungsposten und sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten, die jeweils weiter in kurz- und langfristig untergliedert sind. Das ganze steht daher im Jahresbericht auf mehreren Seiten. Um den Gesamtwert zu berechnen, muß man die Posten addieren.

Das übersehen die anzeigenden Anwälte und dividieren stumpf nur durch die passiven Rechnungsabgrenzungsposten. Damit kommt als völlig verquerer Wert einer Meile 0,31 Cent heraus. Anstatt den kritisch zu prüfen (WorldShop-Niveau!), zaubern die Anwälte 0,8 Cent als „tatsächlich angenommenen Wert“ aus dem Zylinder. Also mein tatsächlich angenommener Wert liegt noch deutlich darüber, 0,8 Cent sind der aktuelle Bilanzwert, wenn man denn richtig rechnet.

Jetzt kommt ein grandioses Rechenkunststück: Weil der magische tatsächliche Wert mit 0,8 Cent phantasiert wurde, mußten die falsch errechneten 0,31 Cent verbraten werden. Angeblich ergibt sich aus dieser Differenz, daß 63% der Meilen nie in Anspruch genommen werden.

Und damit nimmt das Grauen seinen Lauf – wer schon im Ansatz falsch rechnet, landet bei falschen Ergebnissen.

Sicherlich kann man trotz fehlerhafter Rechnung diskutieren und Lufthansa unterstellen, sich möglicher Weise beim Bilanzwert verrechnet zu haben. Das ist berechtigt, es gibt viele Ungereimtheiten, so greift die Anzeige auch meine Feststellung auf, daß die im Verfahren 14 O 245/11 angegebene Meilenanzahl überhaupt nicht zu den bilanzierten Meilen passen kann.

Natürlich kann man, sollte der Vorstand die Meilen wirklich falsch bewertet haben, eine Bilanzfälschung vermuten. Aber vielleicht wäre es hilfreich gewesen, erstmal die Angaben auf der Hauptversammlung abzuwarten, die sich aus der Diskussion der Gegenanträge von Peter Dietrich und mir ergeben. Zum jetzigen Zeitpunkt finde ich das jedenfalls äußerst mutig, zumal mit den Rechenfehlern der Anwälte.

Adressatenkreis

Da sich die Anzeige auch auf die Bilanzierung in den Jahren vor dem Vorstandsvorsitz von Dr. Franz bezieht, müßten auch die vorhergehenden Vorstandsmitglieder als mögliche Tatverdächtige angegeben werden.

Untreue

Interessant ist, daß die Kanzlei im Rahmen der Anzeige auch nochmals die E-Mail aufgreift, die zu meiner Strafanzeige wegen des Verdachts auf Betrugs gegen Lufthansa geführt hat, sie aus dem Spiegel zitiert und wegen des Verdachts auf Untreue Anzeige erstattet. Das ist glatt durchargumentiert und auch nachvollziehbar. Der Teil ergänzt letztlich meine Anzeige um einen weiteren möglichen Straftatbestand.

Fazit

Die Bilanzfälschung jedoch, die hätte ich mir jetzt noch erspart. Wen es drängt draufzuhauen, der sollte wenigstens besser recherchieren. Dabei hätte sogar mein Blog geholfen. Denn hier erkläre ich gerade, wie der Bilanzwert zustande kommt.

So hat diese Anzeige einen faden Beigeschmack, sie wirkt etwas wie „wir wollen auch mitspielen“.

Das heißt nicht, daß ich überzeugt bin, daß die Meilen richtig bilanziert sind, nur die Fehler machen die Anzeige so angreifbar, daß sie womöglich der Sache mehr schadet als nutzt. Klar, jeder macht Fehler, ich auch. Doch gerade, weil der Vorwurf der Bilanzfälschung knackig ist, sollte die Anzeige sitzen.

Wenn Lufthansa so gut wäre wie ihre PR

Respekt, liebe Lufthansa-PR. Gleich zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen. Einerseits meine Strafanzeige gegen Lufthansa geschickt heruntergespielt und gleichzeitig einer neuen Schlagzeile, wenn dann die Berufung da ist, vorgebeugt. So ist die Berufungsmeldung „draußen“ und keinen Bericht mehr wert. Frech, aber gekonnt.

Daß die Lufthansa PR ihr Geschäft versteht, wissen wir spätestens seit dem Schönreden der Verschlechterungen bei Miles&More und für den HON Circle. Die klangen gedruckt ja auch weniger schlecht, als nachgerechnet…

Doch die Wortwahl war ungeschickt: Eine Strafanzeige wegen einer kompromittierenden E-Mail, aus der hervorgeht, daß man absichtlich die Kunden nicht informiert hat, als „abstruses PR-Theater“ zu vermarkten, erinnert an einen ehemaligen Verteidigungsminister. „Das ist abstrus, ich betone, das ist abstrus.“ Und nachher war es gar nicht abstrus, sondern kostete ihn Kopf und Kragen.

Für die Echtheit der E-Mail spricht sogar die Presseabteilung. Denn wäre sie ein Fake, hätte Lufthansa ihre Existenz längst dementiert und sich damit PR-mäßig sauber gewaschen. So blieb nur der gekonnte Trick, eine neue Meldung einzubringen, die andere abzutun und so von ihr abzulenken.

Die Berufung wird die Lufthansa-PR-Abteilung jetzt auch noch ausbügeln müssen. Denn die verhindert, daß Ruhe in die Geschichte kommt.

Schön, daß wenigstens die PR Dr. Franz loyal ist und ihm hilft, den Riesenfehler „Meilenprozeß“ zu überstehen. Denn außer zum Kranich-Logo ist weder gegenüber Kunden noch Vertriebspartnern Loyalität zu erkennen.

Dabei wäre doch die einfachste und beste PR-Maßnahme gewesen, die geschädigten Kunden zu entschädigen und als Vorstand mutig voranzugehen und neue AGB mit fairen Übergangsfristen zu verfassen. Denn das hätte gezeigt: „Wir nehmen unsere Kunden ernst.“

So eine Meldung braucht auch keine Kunstgriffe, ganz im Gegenteil, sie kommt von selbst gut an.

Anzeige gegen Lufthansa wegen Verdachts auf Betrug

Der Spiegel berichtet in seiner ab morgen „offline“ und heute schon online erhältlichen Ausgabe (Vorabmeldung), daß meine Anwälte für mich gegen die Lufthansa Strafanzeige wegen des Verdachts auf Betrug im Zusammenhang mit der Meilenentwertung gestellt haben.

Uns wurde eine E-Mail zugespielt, in der die obersten Führungsebenen der Lufthansa Mitarbeiter anwiesen, die erhebliche Verteuerung der Flugprämien vertraulich zu behandeln und erst ab dem 20.12.2010 (siehe Timeline) an die Kunden zu kommunizieren, damit, so wörtlich,

die Kunden nicht vorab noch viele Tickets mit den günstigeren Meilenwerten buchen!

Soweit es uns möglich war, die Authentizität der Mail zu prüfen, müssen wir davon ausgehen, daß diese E-Mail echt ist.

Die Frist ist pikant: Der 20.12.2010 ist der Montag vor Weihnachten, der Freitag war schon Heiligabend. Und über Weihnachten und Neujahr, „zwischen den Jahren“ ist in den meisten Unternehmen Betriebsruhe, viele fahren in den Urlaub oder zur Familie. Und dann noch der berüchtigte Vorweihnachtsstress, da schrumpft die Frist faktisch auf Null.

Doch auch ohne Feiertage entsteht ein Anfangsverdacht auf einen gemeinschaftlich geplanten Betrug. Denn laut der Mail wollte Lufthansa durch die Nichtkommunikation verhindern, daß die Kunden noch zu den für sie günstigen und ihnen beim Kauf der Tickets versprochenen Konditionen buchen können. Damit fügt Lufthansa den Kunden einen Vermögensschaden zu. Gleichzeitig erspart sich Lufthansa selbst einiges und erlangt so einen Vermögensvorteil.

Es sind alle ca. 21 Millionen Kunden der Lufthansa von diesem möglichen Betrug betroffen, wir haben einen Schaden von bis zu 3,6 Milliarden € berechnet.

Weil Lufthansa außerdem noch in der Lufthansa Exclusive 12/2010 (S. 94 oben) geworben hat, daß Meilen auch gekauft werden können, ohne die Kunden auf die bevorstehende Entwertung hinzuweisen, ergibt sich auch in dieser Hinsicht ein Verdacht auf (versuchten) Betrug, mindestens an den ca. 280.000 Abonnenten des Blattes sowie allen Besuchern der Lounges, in der das Blatt ausliegt. Sowie an allen anderen, die in diesen Zeitraum Meilen gekauft haben.

Wir haben abgewogen, ob wir diese E-Mail, die uns leider erst nach dem erstinstanzlichen Urteil zuging, nur in einer Berufung nutzen oder Strafanzeige erstatten. Aufgrund der Vielzahl der Geschädigten, der globalen Auswirkung und des erheblichen Schadens durch die Meilenentwertung haben wir uns letztlich entschlossen, die Staatsanwaltschaft Köln über unseren Verdacht zu informieren und Strafanzeige zu erstatten.

Ob die E-Mail echt ist, muß nun die Staatsanwaltschaft ermitteln. Ob Lufthansa einen Betrug begangen hat, wird das Gericht entscheiden. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung.

Lufthansa argumentiert immer noch – und das habe ich unabhängig von der E-Mail mehrfach hier widerlegt – rechtzeitig kommuniziert zu haben. Die vorliegende E-Mail unterstützt meine Vermutung, daß Lufthansa sich möglicher Weise eben doch bewußt Zeit gelassen hat, um ein zu schnelles Aufbrauchen der Meilenkonten zu vermeiden.

Was mich besonders irritiert: Warum war Dr. Franz so ungeschickt, wenn da doch möglicher Weise noch diese E-Mail im Busch ist, trotzdem auf ein Verfahren zu beharren? Ohne das Urteil wäre die E-Mail vermutlich nie wieder ausgegraben worden.