Berufung

Gegen das Urteil der ersten Instanz hat Lufthansa Berufung eingelegt. Angeblich, um Rechtssicherheit zu erlangen, de facto aber wohl eher, um das Verfahren zu verzögern. Denn selbst höchstrichterliche Urteile wischt Lufthansa in anderen Verfahren frech mit dem Kommentar, daß sie das Urteil für falsch halten, weg.

Die Begründung der Berufung überrascht in juristischer Hinsicht, neben den Argumenten der ersten Instanz, kommen noch einige neue hinzu:

So hätte ich meine Meilen doch schon vor Jahren verfliegen müssen, als ich genug für einen Business Flug in die USA zusammen gehabt hätte. Dabei überrascht natürlich, daß Lufthansa meint, mir vorschreiben zu wollen, wann ich wohin reise – und, daß Lufthansa jetzt doch alte Kontostände finden kann, was bei anderen Klägern bestritten wurde.

Überhaupt wären die Meilen eine freiwillige Leistung und daher könne Lufthansa sie jederzeit ändern. Dem widerspreche ich auch gar nicht – solange die Änderung vor Vertragschluß erfolgt. Danach ist die Leistung nicht mehr freiwillig.

Auch träfe das redpoints Urteil des BGH nicht zu – auch offenkundig widerlegbar.

Zudem sei auf den durchschnittlichen Miles&More-Kunden abzustellen, der habe 12.600 Meilen, was schon rein rechnerisch nicht stimmt. Das Argument übersieht: Die meisten Prämien sind deutlich teurer, über 60% der Meilen gehen für Prämienflüge drauf und es gibt gezielt verschiedene Status- und Umsatzgruppen unter den Kunden. Nachträgliche Gleichmacherei, ein Augenwischerargument, das keiner Überprüfung standhält.

Fast schon komisch dann die Behauptung, das Urteil des LG Köln sei zu kassieren, denn es sei ja länger als vier Monate nach der Änderung ergangen. Damit sei auch die vom Gericht im Nebensatz denkbare Übergangsfrist von vier Monaten schon längst vorbei gewesen. Da scheint der Unterschied zwischen Konjunktiv und Indikativ noch nicht so recht bei Lufthansa angekommen zu sein.

Zu guter Letzt, wohl weil man erkannt hat, daß die eigenen Argumente dürftig sind, griff man in die unterste Schublade und warf mir vor, ich würde Lufthansa erpressen wollen. Auch hier scheint eine Sprachunsicherheit Ursache zu sein: „Alternativ“. Interessanter Weise ein Wort, mit dem auch die Kanzlei in der ersten Instanz nicht umgehen konnte.

Am 20.11.2012 hat die erste mündliche Verhandlung vor der Berufungsinstanz, dem OLG Köln stattgefunden. Der Richter folgte recht überraschend einigen Argumenten der Lufthansa, so daß es zunächst nicht so gut für mich aussah.

Allerdings lieferte meine Umfrage sehr gute Argumente, weshalb sogar die „Durchschnittskunden-Argumentation“ zu einem Urteil für mich führen müßte.

Am 8.1.2013 soll eine Entscheidung verkündet werden. Ob das schon ein Urteil ist, ist unklar – es könnte durchaus auch z.B. ein Beweisbeschluß werden.

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