1. Runde für mich, 2. für LH?

Heute war die mündliche Verhandlung der Berufung am OLG Köln. Ich sitze nach einigen Interviews jetzt noch am Flughafen, und versuche jetzt mal einen ersten Eindruck für Sie zusammenzufassen.

Der Richter begann die Sitzung mit einer Darstellung seiner Rechtsauffassung, derzufolge das LG Köln in seinem Urteil zu sehr auf den Einzelfall abgestellt hätte, man aber den Durchschnitt aller Kunden betrachten müsse. Und den würde es eben weniger als mich treffen, wenn deren Konto entwertet würde.

AGB seien immer auf den durchschnittlichen Nutzer abzustellen und nicht auf meinen Einzelfall.

Das OLG war weiter der Ansicht, daß die Prämientabelle nicht Bestandteil der AGB sei und daher auch keiner Kontrolle unterläge. Insbesondere sei auch ein Widerspruch gegen eine Änderung nicht möglich, weil das in Punkt 4.4 der AGB nicht vorgesehen ist. Dort bezöge sich das Widerspruchsrecht nur auf die Teilnahmebedingungen, die Prämientabelle sei nicht explizit erwähnt.

Daher sah das Gericht zunächst gute Aussichten, daß Lufthansa die Berufung gewinnen könnte. Das Urteil gibt es allerdings erst am 8.1.2013, vorher dürfen wir uns auch nochmal schriftsätzlich äußern. Möglicherweise können wir damit das Gericht noch umstimmen.

Im Schriftsatz werden wir uns mit den neuen und aus unserer Sicht überraschenden Argumenten des Gerichts auseinandersetzen – und ich werde sie dann hier auch diskutieren, wenn mein Anwalt und ich die Zeit hatten, sie in Ruhe zu durchdenken. Jetzt ist es noch etwas „hektisch“.

Das Gericht hat angekündigt, wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Revision zum BGH zulassen zu wollen. Damit ist wohl auch nach einer Entscheidung im Januar noch eine weitere Runde denkbar, die wir dann gegebenenfalls auch nutzen würden. Doch davor ist erstmal ein Urteil nötig.

Das OLG will eine Entscheidung am 08.01.2013 verkünden. Vermutlich wird das schon das Urteil sein, eventuell ergibt sich aber auch weiterer Verhandlungsbedarf am OLG.

7 Gedanken zu „1. Runde für mich, 2. für LH?

  1. Ich bin ja mal gespannt, was das Gericht zu Frage des Bestandsschutzes von bereits erworbenen Meilen hat. Wenn die Meilen „keinerlei Kontrolle unterliegen“ dann koennten sie ja theoretisch voellig entwertet werden. ________________________________

  2. Ich meine, dass diese „Rechtsauffassung“ unhaltbar ist: schliesslich sind die Meilen ja der Dreh- und Angelpunkt des ganzen Programms. Das Argument dass das LG sich zu sehr auf Ihren speziellen Fall bezogen haette finde ich auch fragwuerdig, schliesslich haben ja S I E geklagt – genau das ist doch die Aufgabe des Gerichts: die Ansprueche des Klaegers zu pruefen, da sollte es doch voellig irrelevant sein, wenn es sich bei anderen Betroffenen anders verhaelt. Ich habe den Eindruck dass der Richter irgendwie der Firma LH nahesteht (vielleicht kriegt er ja automatisch eine Senator Karte so wie die Bundestagsabgeordneten…..)

    Ich hoffe dass es (fuer die Rechtssicherheit….) eine BGH Entscheidung geben wird.

    Gruss, Stefan Bruett

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  5. Selbst wenn die Lufthansa sich in letzter Instanz vor dem BGH mit ihrer „Rechts“auffassung durchsetzen sollte: Mehr als ein Pyrrhussieg kann es sowieso nicht werden.

    Was für ein toller PR-Erfolg, wenn Herr Dr. Franz lautstark verkünden kann: „Wir vera… unsere Kunden mit höchstrichterlichem Segen!“

    Und wenn direkt nach dem Urteil 21 Mio. Kunden panikartig versuchen werden, ihre Meilen auf einmal einzulösen…

    • Das Ganze ist aus meiner Sicht ein PR-Loch ohne Ende – wenn man sich jetzt bei LH darüber freut, womöglich doch noch eine Chance zu haben, kurzfristig zu gewinnen, ist das eigentlich schon ein Denkfehler.

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