Berufungsverhandlung: 23.10. OLG Köln

Nach derzeitigem Stand der Dinge wird die mündliche Verhandlung im Berufungsverfahren am 23.10.2012 am OLG Köln stattfinden. Der Termin wurde mehrfach verschoben, erst kollidierte er mit dem Terminplan des Lufthansa Justitiars, dann mit meinem. Jetzt sieht es so aus, als wäre endlich ein gemeinsamer Termin gefunden.

Mich verwundert, daß Lufthansa in die Berufung geht. Denn eigentlich müßte Lufthansa klar sein, daß da kein Blumentopf zu gewinnen ist. Die Rechtslage ist eindeutig und durch die aufgetauchte E-Mail, in der Mitarbeiter angewiesen wurden, über die Entwertung der Meilen zu schweigen, noch weiter „abgedichtet“. An der von Lufthansa behaupteten „Rechtssicherheit“ kann es auch nicht liegen, das ist offenkundig.

Eine Intention der Lufthansa könnte sein, durch die Berufung das Verfahren weiter zu verzögern, um das Problem auszusitzen und zu verhindern, daß weitere Kunden ihre entwerteten Meilen einfordern oder vielleicht sogar deren Anspruch verfristet. Allerdings ist das schon schiefgelaufen, nicht nur aus Deutschland sind Klagen eingereicht worden, sondern auch schon im Ausland, zum Beispiel der Schweiz und USA.

Durch die Verzögerung interessieren sich immer mehr über das Verfahren, die Unklarheit verschafft mir Leser. Das kann eigentlich nicht im Interesse der Lufthansa sein, wie Dr. Franz letztlich auf der Hauptversammlung auch sagte.

Ein anderes Ziel könnte sein zu verhindern, daß ein Urteil zustandekommt. In der ersten Instanz hat es Lufthansa ja verschlafen, einen Vergleich herbeizuführen – obwohl die Chance bis zum Schluß bestand. Solange das Berufungsverfahren läuft, ist das Urteil des LG Köln noch nicht rechtskräftig.

Würde man sich nun in der Berufungsinstanz vergleichen, gäbe es kein Urteil – und Lufthansa könnte bei künftigen Änderungen von Miles&More frei gestalten. Das wäre noch eine Chance, sich nicht Managemententscheidungen von einem Gericht vorschreiben zu lassen.

Allerdings hat sich Lufthansa da in eine ungünstige Ecke manövriert: Weil das Verfahren so öffentlich ist, wird es schwierig sein, mich mit einem Vergleich „zu kaufen“, denn ich könnte kein Interesse daran haben, meinen Ruf zu ruinieren. Also müßte Lufthansa sich in einem möglichen Vergleich verpflichten, auch die anderen Geschädigten angemessen zu entschädigen – ohne langwierige Verfahren.

Nur wie müßten die Konditionen für andere aussehen? Schreiben Sie mir!

Ich halte es zwar für unwahrscheinlich, weil ein solcher Vergleich Weitsicht, Kundenbindungswillen, Kundenfreundlichkeit und die Fähigkeit zur Einsicht eines Fehlers erfordern würde, alles keine Stärken der Lufthansa, zumindest nicht in der letzten Zeit. Da wurde ja sogar ein kritischer Unternehmensberater gefeuert, statt sich mit seiner Kritik auseinanderzusetzen.

Also wird wohl alles auf ein Urteil hinauslaufen. Das dann durchaus für die Folgeverfahren eine erhebliche Signalwirkung haben und dem Image der Lufthansa noch mehr schaden, als jetzt noch schnell zu reagieren, sich öffentlich zu entschuldigen, andere Kunden zu entschädigen und endlich wieder den Kopf frei zu haben, um an einem positiven Image arbeiten zu können.

Update 11.08.2012

Der Termin scheint jetzt wiederum Lufthansa nicht zu passen und soll wiederum verlegt werden.

Update

Der neue Berufungstermin ist der 20.11.2012.

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