Meilen sind freiwillig

Meilen seien eine freiwillige Leistung, argumentiert Lufthansa weiter im Berufungsschriftsatz. Weil sie freiwillig sind, könnte Lufthansa sie jederzeit „anpassen“.

Lufthansa hat Recht: Das Meilenprogramm ist eine freiwillige Leistung. Keiner zwingt Lufthansa dazu, das anzubieten. Auch muß Lufthansa im Flugzeug kein Essen oder Getränke anbieten. Was Lufthansa aber übersieht: Verspricht Lufthansa diese Leistungen bei Vertragsabschluß, sind sie Vertragsbestandteil. Ab dem Zeitpunkt sind sie nicht mehr freiwillig.

Bei jedem Neuangebot ist Lufthansa völlig frei zu entscheiden. Lufthansa kann morgen beschließen, künftig alle neuverkauften Flüge ohne Meilen anzubieten. Das ruiniert zwar das Kundenbindungsprogramm und dürfte daher denkbar ungeschickt sein, ist aber die freie Entscheidung der Lufthansa.

Auch eine rückwirkende Vertragsänderung, zum Beispiel durch Reduktion der Meilen für einen Flug oder eben durch eine Meilenentwertung, kann Lufthansa dem Kunden anbieten. Das wäre ein Antrag für einen Änderungsvertrag. Nur ist da die Zustimmung auch freiwillig, will der Kunde nicht, gibt es keine Vertragsänderung.

So einfach ist das Vertragsrecht, liebe Lufthansa: Aus Freiwilligkeit entsteht Pflicht. Das Angebot war freiwillig, die Annahme auch. Wer sich aus freiem Willen vertraglich verpflichtet, muß dann aber den Vertrag erfüllen.

Auf nichts anderes klage ich. So wie Lufthansa auch am Flughafen Berlin-Brandenburg.

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2 Gedanken zu „Meilen sind freiwillig

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