Nachdem jetzt einige Tage die Umfrage im Vordergrund stand, zu der ich Sie weiterhin gerne einladen möchte, an ihr teilzunehmen und auch die Adresse weiterzugeben:
ist es nun an der Zeit, auch wieder mehr über das Verfahren zu berichten.
Das OLG ist in der mündlichen Verhandlung recht überraschend der Argumentation der Lufthansa gefolgt: Es sei hinsichtlich der Bewertung der Beeinträchtigung durch die Meilenentwertung nicht auf meinen Individualfall abzustellen, sondern der Durchschnittskunde sei das Maß der Dinge.
Dabei behauptete Lufthansa, daß der Durchschnittskunde angeblich 12.600 Meilen haben sollte. Daß das schon rein rechnerisch nicht aufgeht, interessierte dabei erstaunlich wenig. Denn 12.600 Meilen sind gute 25% mehr pro Nase, als die Bilanz der Lufthansa hergibt. Bestenfalls also ist dieser Durchschnitt gewürfelt, mit tatsächlichen Zahlen hat er aber erkennbar nichts zu tun.
Zur Diskussion, daß Miles&More gerade kein Programm ist, um den Durchschnitt „zusammenzuhalten“, kamen wir leider nicht. Wofür sonst, wenn nicht zur Abgrenzung, gibt es vier Statuslevel? Die Verhandlung war für die Diskussion leider zu kurz. Dabei hatte ich hier schon mal vorgerechnet, wieviele Meilen wohl im Mittel die Mitglieder der unterschiedlichen Statusgruppen haben könnten.
Was ich auch aus Ihren Reaktionen zu meiner Schätzung erwartet habe, scheint sich durch die Umfrage zu bestätigen: Die Standardabweichung ist gigantisch. Der Mittelwert ist nicht mal nährungsweise aussagekräftig.
Ich hatte neulich als Vergleichsbeispiel die durchschnittliche Körpergröße angeführt. Wenn man sich das übertragen darauf vorstellt, wäre die Standardabweichung bei rund 1,30 m. Das heißt 68% der Bevölkerung wären zwischen 0,65 cm und 3,10 m groß. Da würden Möbeldesigner ganz schon fluchen.
Und so einfache Kleidungsgrößen wie Medium, Large, X-Large wären völlig unmöglich. Oder sähen aus wie Kartoffelsäcke, weil sie Größenunterschiede von einem halben Meter beinhalten müßten.
Insofern scheint es mir, als habe Lufthansa sich mit der Durchschnittsargumentation ein Eigentor geschossen: Der Senat fand zwar den Durchschnittsgedanken überzeugend, worüber man auch trefflich streiten kann, nur wird er jetzt wohl mit den richtigen Zahlen bei sonst gleicher Argumentation zu dem Ergebnis kommen, daß sogar auch die Durchschnittsbetrachtung für meine Rechtsauffassung spricht.
Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht die Zahlen bewertet und ob Lufthansa mal deren Mathematik etwas näher erläutern muß, aber: Auch ein 4:0 kann aufgeholt werden. Und dafür hat mir die Umfrage schon gute erste Argumente geliefert.
Machen Sie weiter mit, denn aus den Daten lässt sich noch viel mehr machen. Gerade auch für den Vergleich von verschiedenen Vielfliegerprogrammen.
Also werben Sie bitte auch weiter für: