Mein Anwalt rief mich gerade an: Wir haben gewonnen.
In der vorläufigen, ganz schnellen Zusammenfassung des Telefonates sagt das Gericht: Lufthansa muß zwei Konten führen und das wohl für alle Kunden. Eines, auf dem die Meilen bis 3.1.11 geführt werden, von diesem Konto muß zu den alten Konditionen gebucht werden können. Und eines mit den Meilen ab dem 3.1.11.
Das entspricht im Prinzip dem, was ich hier im Blog schon mal an anderer Stelle vorgeschlagen habe.
Daraus folgt sicherlich einiges an IT-Aufwand – eine Entschädigung wäre billiger geworden. Und sicher auch für den einen oder anderen einiges an Diskussionsbedarf, schließlich dauern Meilengutschriften auch mal länger.
Updates folgen, sobald mein Anwalt wieder im Büro ist und wir in Ruhe telefonieren können.
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Glückwunsch & vielen Dank im Namen von allen Meilensammlern!
Leider bekomme ich innerhalb der 3 Jahre nie genug Meilen zusammen.
„Absolut korrektes Urteil, hoffentlich wird es rechtskräftig!“ – s. auch hier http://wp.me/p25skR-5B
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