Revision zum BGH

Das OLG hat in seinem Urteil die Revision zum BGH zugelassen. Das bedeutet, daß wir innerhalb eines Monates ab Zustellung des Urteils Revision beim BGH einlegen können. Das ist zunächst recht „unspektakulär“, denn das ist eine einfache Mitteilung, die noch keiner Begründung bedarf.

Anschließend müssen wir die Revision begründen, wofür wir nochmal eine Frist haben.

Zur Begründung bietet aus unserer bisherigen Sicht das OLG-Urteil eine ganze Menge Ansatzpunkte. Da die Revision ausdrücklich zugelassen wurde, wird sich der BGH in der Revision einige – aus unserer Sicht eigenwillig entschiedene – Rechtsfragen nochmal ansehen.

Ob das Urteil, so wie es abgefasst und begründet ist, auch von „unteren“ Gerichten übernommen wird, ist schwer zu sagen. Grundsätzlich sind die Gerichte in ihrer Rechtsfindung frei, dazu gehört auch entgegen einem OLG-Urteil entscheiden zu können. Für die nachfolgenden Verfahren anderer, die in den nächsten Monaten ihre ersten Verhandlungstage habe, wird das insofern spannend. Ich rechne mit mehreren, sich widersprechenden Urteilen und damit einem „Urteilswildwuchs“, entsprechend vielen Berufungen und damit noch einiger öffentlicher und rechtswissenschaftlicher Diskussion.

Somit ist letztlich womöglich der Sieg vor dem OLG in Köln sogar eher ein Nachteil für Lufthansa. Die gewünschte Rechtssicherheit scheint mir jedenfalls gerade wegen der diskussionswürdigen Urteilsbegründung nicht erreicht.

Das scheint auch Lufthansa verstanden zu haben, wie sich aus einem Bericht des Deutschlandfunks ergibt:

Gerichtliche Auseinandersetzungen mit Kunden seien nie gut, sagte ein Lufthansa-Sprecher gegenüber unserem Programm. Man wolle nun versuchen, jeglichen Unmut im Dialog aus dem Weg zu räumen.

Schade, daß die Erkenntnis erst so spät kommt. Schon seit Dezember 2010 hatte ich Lufthansa immer wieder den Dialog angeboten. Ob Lufthansa ihn wirklich jetzt, zwei Jahre später, noch suchen wird?

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Lufthansas Argumente: Fliegen ist teurer geworden

Außergerichtlich und im Verfahren argumentierte Lufthansa mit angeblich gestiegenen Flugpreisen, das läge durchaus auch am Kerosinpreis.

Dem lässt sich entgegenhalten, daß ich über die Steuern und Gebühren auch den sogenannten Treibstoffzuschlag zahle, der angeblich genau diese steigenden Kerosinkosten abdecken soll.

Das heißt, Treibstoffpreise sind für den Meilenpreis unerheblich, weil die Meilen nur den Ticketpreis zahlen.

Zudem hat das statistische Bundesamt festgestellt, daß fliegen sogar günstiger geworden ist, bereinigt man die Flugpreise um die neue Flugsteuer. Und die Steuer ist – Überraschung – Teil der Steuern und Gebühren. Mithin also auch nichts, was mit Meilen gezahlt werden müßte.

Im Verfahren legte Lufthansa noch eine Grafik vor, aus der angeblich hervorgehen soll, daß die Preise gestiegen sind. Allerdings galt auch hier: Traue keiner Statistik, die Du nicht selbst gefälscht hast. Denn die Grafik beschränkte sich auf die teuersten Buchungsklassen und beinhaltete die Steuern und Gebühren. Mithin waren es eben nicht die reinen Ticketkosten. Zudem sind die teuren, kurzfristigen, vollflexiblen Buchungsklassen branchenüblich sehr teuer, weil man hier die Kunden zur Kasse bitten kann, die reisen müssen und damit keine Wahl haben.

Insgesamt wiederum ein wenig überzeugendes Argument.

Lufthansas Argumente: Wir haben rechtzeitig kommuniziert

Liest man die Newsmeldungen, wird der Lufthansa-Sprecher entweder mit „Kein Kommentar“ oder „Wir haben rechtzeitig auf allen Kanälen kommuniziert“ zitiert. Diesen Unfug behaupten auch die Lufthansa-Anwälte im Verfahren – und lassen sich da einer, nennen wir es einmal, „Wahrheitsdehnung“ überführen.

Fangen wir mal mit „allen Kanälen“ an. Auf der Homepage im Kleingedruckten im hintersten Eck versteckt eine Meldung – zählt nicht gerade als „alle Kanäle“.

Der zweite Kanal: Die Statuskundenzeitschrift „LH exclusive“. Nur da scheitert es an „rechtzeitig“. Denn dort stand es erst in der Januarausgabe. Das ist anscheinend den Anwälten von Lufthansa auch schon aufgefallen.

Deswegen kopierten sie die Meldung auf Seite 71 rechts unten vergrößert und legen sie dem Gericht vor. Damit fällt „ungünstiger“ Weise der Hinweis auf die Ausgabe raus und man kann im Begleittext den Eindruck erwecken, man habe schon im Dezember die Kunden benachrichtigt.

Blöd nur, daß Lufthansa ein Online-Archiv der Hefte unterhält.

Die Lufthansa-Anwälte sind da nicht verlegen und argumentieren frech, daß die Januarausgabe ja schon im Dezember erscheint.

Wiederum blöd, daß Google die Anzeigenpreisliste Nr. 18 des Verlages noch findet und dort als Erscheinungstermin für das Heft 01/11 unmißverständlich 1.1.11 steht.

Rechtzeitig auf allen Kanälen kommuniziert – na ja, das sieht anders aus. Und das lässt sich auch nicht nachträglich beheben.

Nehmen wir zum Vergleich den Streik in Frankfurt als Beispiel. Da mailt Lufthansa mich zweimal an, obwohl ich nicht mehr mit ihnen fliege, berichtet auf der Facebookseite, twittert und erstellt eine eigene Seite im Webauftritt, die von der Homepage verlinkt wird. Da könnte man schon eher von „allen“ Kanälen sprechen, zumal der Streik nicht planbar gewesen ist, sondern (relativ) unvorhersehbar auf Lufthansa zugekommen. Da wäre die Briefpost und die Kundenzeitschrift eher zu langsam gewesen. Die Meilenentwertung allerdings war sicherlich nicht so überraschend.

Fairplay geht anders.