Die Revision

Ich hatte angekündigt, noch etwas mehr Informationen zur Revision zu schreiben. Wir sind mittlerweile hervorragend aufgestellt, wie ich finde.

Vor dem BGH können mich ja meine Anwälte, die Rechtsanwälte Stratmann und Bergmann nicht mehr vertreten, sondern wir müssen mit einem für den BGH besonders zugelassenen Anwalt zusammenarbeiten. Mein Anwalt bleibt natürlich dabei, denn er kennt den Fall wohl mittlerweile wie kein anderer.

Für unsere Revision hat der BGH-Anwalt Dr. Joachim Kummer bereits erklärt, das Mandat zu übernehmen.

Dr. Kummer hat bereits zusammen mit Rechtsanwalt Dr. de Riese, der auch einige andere Geschädigte im Bezug auf die Meilenentwertung vertritt, das „redpoints“-Urteil vor dem BGH erstritten. Damals hatte AirBerlin nach der Übernahme von LTU beschlossen, die LTU-„Meilen“ (redpoints) innert 6 Monaten verfallen zu lassen. Das hielt der BGH für unzulässig (BGH Xa ZR 37/09).

Dieses BGH-Urteil ist auch noch recht frisch, vom 28.1.2010. Daher ist auch kaum eine Umkehr der Rechtsprechung des BGH zu erwarten, was uns für eine Revision durchaus optimistisch stimmt.

Neben einem guten Kontakt zwischen meiner Kanzlei und Dr. de Riese melden sich bei uns auch immer wieder andere Anwälte mit häufig interessanten Hinweisen, so daß wir auf eine sehr breite Unterstützung und auch vielfältige Rechtsmeinungen aufbauen können.

Zusammen mit Ihrem Know-How, daß immer wieder über die verschiedensten Wege zu mir kommt, wie zum Beispiel der Hinweis auf die interne E-Mail, in der der Meilenschwund schon Wochen vor der Verkündung an die Kunden intern kommuniziert wurde, mit dem Hinweis, das den Kunden keinesfalls zu verraten, um eilige Flugbuchungen zu den günstigeren Prämienleveln zu vermeiden, dürften wir für die Revision hervorragend gerüstet sein.

Offiziell läuft unsere Revisionsfrist bis zum 11.2., aber wir haben uns eigentlich vorgenommen, sie im Laufe der nächsten Woche einzulegen, nachdem intern jetzt eigentlich alles vorbereitet und geklärt ist. Schließlich soll es auch vorangehen und das Verfahren in Anbetracht der vielen weiteren, wartenden Klagen nicht verschleppt werden.

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Mit meinem Urteil Geld verdienen…

Mein Urteil lohnt sich, nicht nur für die Betroffenen, sondern soll wohl auch einer Kanzlei Geld bringen. Auf Umwegen erreichte mich heute ein, zum Glück geschwärztes, Massenanschreiben einer (nicht meiner!) Kanzlei. Die schreibt frech:

Schon seit letztem Jahr wird in unserem Haus daher intensiv gegen die Abwertung des Miles&More-Bonussystems der Lufthansa vorgegangen. Bis zum heutigen Tage mit großem Erfolg. Nun liegt ein lang erwartetes Urteil vor. Hierin hat das Landgericht Köln folgendes geurteilt:

Und es folgt ein Zitat „meines“ Urteils, wohl von meinem Blog. Das sieht wirklich so aus, wie in meiner Originalmeldung zum Urteil geschrieben. Hätte einer meinen Studenten so „zitiert“, ich würde ihm die Ohren lang ziehen. Zumal das Schreiben vom 20.03.2012 datiert, vermutlich dem Tag, an dem Lufthansa gerade mal das Urteil zugestellt bekam. Also bleibt als Quelle nur mein Blog.

Vergleichen Sie selbst:

Original Rundschreiben

Die Benachteiligung des Klägers erfolgte auch wider Treu und Glauben

Das Gericht führt weiter aus, daß „die Bedeutung von Prämienprogrammen für die Kaufkalkulation unter Vielfliegern allgemein bekannt“ sei und „eine Ankündigung von lediglich einem Monat“ nicht ausreiche.

Die Kammer sagt im Urteil klar, daß Lufthansa zwischen den Meilen vor und nach dem 3.1.11, also vor und nach der Entwertung, hätte trennen müssen.

„Die Benachteiligung des Kunden erfolgte wider Treu und Glauben“

Weiterhin führte das Gericht aus, dass die Bedeutung von Prämienprogrammen für die Kaufkalkulation unter Vielfliegern allgemein bekannt ist und eine Ankündigung von lediglich einem Monat zur Prämienänderung nicht ausreiche. Klar wurde im Urteil aufgeführt, dass die Lufthansa zwischen den Meilen vor und nach dem 03.01.2011 also vor und nach der Entwertung hätte trennen müssen.

Mein lieber Dr. cut’n’paste…

Nicht, daß ich dieser, mir unbekannten Kanzlei, es nicht gönne, etwas zu verdienen, aber dieses platte Abschreiben ist dann doch etwas speziell. Wer nicht genau liest, meint, diese Kanzlei hätte mich vertreten.

Und das finde ich dann doch eher unfein.

Anständiger wäre wenigstens darauf hinzuweisen, daß eine andere Kanzlei das Urteil erstritten hat. Und nicht den künftigen Mandanten zu täuschen.

Ich betreibe ja dieses Blog auch, damit andere Kläger wissen, wie Lufthansa argumentiert, schnell Argumente finden können und sich besser vorbereiten können und hoffe ja auch, daß viele Rechtsvertreter von Betroffenen sich hier gründlich informieren. Ich antworte gerne auf Mails und gebe auch gern mein Wissen weiter. Denn ich wünsche jedem, daß er von Lufthansa entschädigt wird.

Aber dieses Vorgehen, dieses Schreiben finde ich einfach schamlos.

Für mich sollte ein Anwalt zuerst meine Interessen vertreten, dann die seines Geldbeutels. Hier erscheinen mir die Ziele vertauscht.

Und damit, wer sucht, auch findet: Mich hat die Kanzlei Stratmann, Bergmann und Kollegen aus Essen vertreten. Und die waren ob des Schreibens auch ziemlich entsetzt.