Wochenrückblick

Diese Woche habe ich einige Beispiele für so schlechten Kundenumgang gesucht, daß das Resultat jeweils ein Gerichtsurteil war. Der EuGH half mir indirekt, indem er am Donnerstag eine Entscheidung zu Fluggastrechten bei Verspätungen veröffentlicht und offene Fragen klargestellt hat. Im Ergebnis sehr im Interesse der Kunden.

Dennoch sind einige Fragen offen geblieben, die sicher dazu führen werden, daß die ein oder andere Airline die Gelegenheit beim Schopf ergreifen wird, um Verfahren ihrer Kunden hinauszuzögern, anstatt durch Kulanz für positive Kundenbindung zu sorgen.

Positive Kundenbindung scheint ja auch Lufthansa wieder zu interessieren, das zeigt ein Werbe-Brief von Carsten Spohr. Nachdem vorher durch ein auch noch in die Berufung verschlepptes Verfahren schlechte Stimmung aufkam und die Kunden das Vertrauen verloren haben.

Denn wie schon ein Urteil des AG Köln und ein späteres des LG Köln in einem anderen Verfahren zeigten, durfte Lufthansa selbst bei einer fristlosen Kündigung die Meilen der Kunden nicht verfallen lassen. Das wäre ein unerlaubter Eingriff in die bereits erworbenen Rechtspositionen. Die entsprechende AGB-Klausel hielt das AG Köln für unwirksam. Warum hat Lufthansa die AGB noch nicht korrigiert? Auch das wäre ein Akt der Kundenfreundlichkeit und -wertschätzung.

Überhaupt: Wenn schon bei einer fristlosen Kündigung wegen eines Vertragsverstosses keine rückwirkende Entwertung stattfinden darf, dann ist es doch offensichtlich, daß die Entwertung erst recht nicht bei vertragstreuen Kunden zulässig ist. Allein der Versuch ist kundenfeindlich.

Genauso kundenunfreundlich ist die Diskussion, ob bei einem nicht angetretenen Hinflug der Rückflug verfällt. Der BGH hatte dazu geurteilt, Lufthansa die AGB infolgedessen geändert. Dennoch sind meines Erachtens die neuen AGB unzulässig, denn sie enthalten nun eine Bedingung, die für den Kunden das Kostenrisiko völlig unvorhersagbar macht. Aus meiner Sicht müßte Lufthansa eigentlich bei der Buchung die Preise für eine solche Umbuchung klar angeben.

Schließlich ist das Preissystem von Lufthansa für Kunden kaum nachvollziehbar: Paris-Frankfurt-New York ist günstiger als Frankfurt-New York, das gleich teuer ist wie Hamburg-Frankfurt-New York. Dabei ist die Entfernung Hamburg-Frankfurt etwa gleich weit wie Paris-Frankfurt. Auf beiden Strecken gibt es Wettbewerb mit Direktverbindungen, so daß auch das kein Hinweis auf günstigere Preise ist. Wie soll der Kunde da Preisdifferenzen vorhersagen oder nachvollziehen können?

Einen weiterer interessanter Fall ging bis vor den BGH: Ein Fluggast hatte als Namen des zweiten Reisenden „noch unbekannt“ eingetragen. Der BGH interpretierte das nicht als feste Buchung, sondern als Angebot, einen Vertrag abzuschließen, bei dem nachträglich noch der Name geändert werden könne. Dieses Vertragsangebot habe die Airline nicht angenommen, damit sei kein Vertrag zustandegekommen. Das kann interessante Auswirkungen im Allgemeinen auf online abgeschlossene Verträge haben. Denn der BGH hielt es offensichtlich für möglich, auch in einem Formular, das wenig Raum für eine andere als die vorgesehene Willenserklärung lässt, doch noch ergänzende Merkmale vorzusehen.

Außerdem könnte das Urteil auch Bedeutung für Tippfehler in Namen entfalten – und eine nachträgliche Namensänderung in dem Fall ermöglichen.

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Wochenrückblick

Der traditionelle Wochenrückblick darf nicht fehlen, gerade diese Woche – da waren einige Beiträge dabei, die mir sehr viel Echo einbrachten:

Für viel Diskussion und Verärgerung bei Lufthansa Kunden sorgte mein Beitrag von gestern: Die Verschlechterung der Lounge-Zugangsbedingungen für Frequent Traveller.

Interessante Rückmeldungen gab es zu meinem Preisvergleich, der natürlich nur eine Momentaufnahme darstellt. Mein Ziel damit war vorallem zu zeigen: Die Araber sind längst nicht immer die günstigsten. Die ewigen Angriffe daher nur gegen sie, sind unpassend. Vielmehr können Airlines in „Hochlohnländern“ auch gut günstig anbieten.

Vielfältig auch die Reaktionen auf die „Zahnarztmeilen“ – mit denen Lufthansa gezielt deutsche Zahnärzte davon überzeugen möchte, bei einem Importlabor, das in Asien fertigt, einzukaufen und dabei möglicher Weise die Zahnärzte durch die Rabattgewährung in eine rechtliche Grauzone manövriert.

Die „geleakte“ E-Mail, die Pläne für Swiss-Light in den Umlauf brachte, sorgte auch für Empörung.

Etwas weniger Rückmeldung gab es auf meinen Lesehinweis vom letzten Wochenende und die Argumentation der Schweizer Reisebüros lieber bei den „bösen“ Arabern zu kaufen.

Asienflüge – sind die Araber wirklich günstig?

Mit wem auch immer ich über Lufthansa diskutiere, erzählt mir, daß ihm die Zwischenstops am Golf zu blöd sind. Und nur die Araber wären so günstig.

Ich habe daher gerade eben bei einigen Fluglinien auf deren Webseiten die offiziellen Business-Class-Preise für Flüge nach Bangkok, Singapore und Hongkong nachgeschaut, für die Flugdaten 05.09.2012 – 19.09.2012. Das stellt zwar eine Momentaufnahme dar, weil sich Preise täglich ändern, aber das Ergebnis zeigt: Es lohnt sich, über den Lufthansa / Emirates-Tellerrand hinauszuschauen.

Airline HAM-BKK HAM-SIN HAM-HKG
British Airways 3325,53 3325,31 3180,22
Cathay Pacific 3689,05 3883,83 3738,68
Emirates 2974,91 3093,79 3092,70
Etihad 2281,32 n/a n/a
Finnair 2678,04 3555,82 3710,73
KLM 2939,14 2864,45 3343,51
Lufthansa 3176,28 4371,72 3572,15
SAS 2361,26 2761,04 2795,57
Singapore Airlines 4322,31 3722,87 4397,62
Thai 3229,04 3511,08 3610,97

Der günstigste Preis ist gelb hervorgehoben, der zweitgünstigste blau.

Etihad bietet aus Hamburg den Flug nach Bangkok über Düsseldorf an, die anderen Strecken führten zu einer Fehlermeldung. Nach Singapore konnte ich bei Etihad über Mailand einen Flug ab Düsseldorf finden, aber das war mir zu wenig vergleichbar.

Emirates ist tatsächlich nur einmal der zweitbilligste Anbieter, ansonsten ist SAS äußerst preiswert. Etihad kann mit dem umständlichen Routing HAM-DUS-AUH-BKK zwar ein paar Cent sparen, allerdings wird sich das wohl kaum ein Kunde bei klarem Verstand antun. Schmeißt man Etihad deswegen ganz raus, ist Richtung Bangkok Finnair der zweitbilligste Anbieter.

Wenn ich mir die Zahlen ansehe, die Flugzeiten und Umsteigezeiten, frage ich mich: Wieso sind eigentlich die Araber auf der Asienstrecke der große Lufthansa-Konkurrent? Die besseren Angebote kommen aus der eigenen Allianz.

Lufthansa ist immer unter den teuersten Anbietern. Einen rationalen Grund, LH zu wählen gibt es für jemanden, der nicht von einem Hub wie München oder Frankfurt fliegt, mithin nicht.

Bloß nicht zu früh kommunizieren: Neue Gebühren

Lufthansa kommuniziert, so scheint es, routinemäßig etwas später. Das war nicht nur bei der Meilenentwertung der Fall, sondern auch im Umgang mit eigenen Mitarbeitern. Jetzt sind die Gepäckregeln und die Aufschläge für alleinreisende Kinder deutlich angehoben worden.

Für alleinreisende Kinder gibt es jetzt nicht mehr einen Pauschalpreis pro Strecke, sondern die einzelnen Flugsegmente werden aufaddiert. Das führt teilweise effektiv zu Preisverdoppelungen. Haben Eltern früher Ihr Kind zu einem Sprachkurs oder zu den Großeltern von Hamburg nach Barcelona geschickt, eine Strecke auf der es keine Direktflüge gibt, kostete das 40 €.

Jetzt sind es zwei innerkontinentale Flugsegmente, die jeweils mit 40 € zu Buche schlagen – also kostet es 80 €.

Gleiches gilt für Hamburg San Francisco: Umsteigen ist in München oder Frankfurt nötig, damit kommen zu den früher 80 € für die gesamte Strecke jetzt nochmal 40 € für die innerdeutsche Strecke dazu.

Blöd für Familien, bei denen ein Elternteil einige Zeit im Ausland arbeitet – oder geschiedene Paare in unterschiedlichen Städten, die nicht an einer Lufthansa-Direktstrecke wohnen.

Geschwister waren früher übrigens in dem pauschalen Aufpreis inkludiert – jetzt wird der gleiche Preis pro Kind fällig. Schwer nachzuvollziehen, weil die Zusatzkosten für das zweite Kind deutlich geringer sind.

Außerdem passt Lufthansa und AUA noch die Gepäckregeln an: Sportgepäck zählt einfach als Gepäckstück.

Das schöne daran: Kommuniziert hat Lufthansa die Änderungen heute an Reisebüros, in Kraft treten sie am Freitag. Rücksichtsvoll, wie lange im Voraus wieder Informationen weitergegeben werden.