Flugverspätungen

Die Entschädigung bei Flugverspätungen sind auch so ein ewiger Diskussionspunkt. Die EU hat zu dem Thema schon eigens eine Smartphone-App erstellen lassen, so daß Kunden auch unterwegs leicht ihre Rechte prüfen können.

Doch obwohl angeblich nur 0,15% aller Flüge von entschädigungspflichtigen Verspätungen betroffen sind, streiten sich die Fluggesellschaften mit ihren Kunden über die Entschädigung. Kulanz ist selten:

Nach meiner Erfahrung gehört dabei Lufthansa zu den wenig kulanten und besonders streitbaren, bei AirBerlin ist gutes Zureden manchmal nötig – und bei British Airways ist das Geld nach 48 Stunden auf dem Konto, was ich als herausragenden Service empfinde.

Ich hatte neulich von einem Verfahren eines Senators gegen die Lufthansa berichtet, bei der sogar die Textbausteine in der Klageerwiderung durcheinandergingen. Die Argumentation war dabei auch nicht gerade überzeugend.

Ganz im Gegenteil, um sich um Ausgleichszahlungen zu drücken, werden immer wieder hahnebüchene Argumente aufgeführt, die auch mit Abstand betrachtet kaum tragbar sind. Das Vorgehen zeigt, daß Verbraucherrechte eher lästig sind und mit unwirtschaftlichem Aufwand abgewimmelt werden.

Jetzt hat der EuGH gestern in zwei Verfahren wieder zu Flugverspätungen entschieden – und damit Lufthansa einiger dieser fadenscheinigen Argumente beraubt.

Das Urteil ist seit gestern abend online abrufbar, die Pressemitteilung ging schon gestern morgen durch die Medien.

Die EU-Verordnung 261/2004 sieht eine gestaffelte Entschädigung je nach Entfernung und Dauer der Verspätung vor. Dabei hielt der Verordnungsgeber – ob berechtigt oder nicht – wohl eine Verspätung von zwei Stunden bei kürzeren Flügen für gravierender als bei längeren. Bei Langstrecken können bis zu sechs Stunden Verspätung ohne Entschädigungspflicht zusammenkommen.

Insofern überrascht zunächst, daß der EuGH plötzlich von drei Stunden im Urteil spricht und daher erst ab drei Stunden Verspätung eine Entschädigung zubilligen will.

Denn Verspätungen sind der Annullierung gleichzusetzen, daß hat der EuGH bereits im „Sturgeon“-Urteil (verbundene Rechtssachen C‑402/07 und C‑432/07) festgestellt:

Um dieser Ungleichbehandlung [gemeint sind Verspätung und Annullierung, Anm. T.E.] zu begegnen, ist die Verordnung Nr. 261/2004 dahin auszulegen, dass Fluggäste von Flügen mit großer Verspätung die gleiche Ausgleichsleistung wie Fluggäste annullierter Flüge beanspruchen können, nämlich die in Art. 5 Abs. 1 Buchst. c Ziff. iii dieser Verordnung vorgesehene Leistung

Wenn aber Annullierungen ab 2 Stunden Verzögerung eine Entschädigungspflicht nach sich ziehen, dann gibt es gerade mit der Argumentation des EuGH gar keinen Grund, Entschädigungen für Verspätungen erst ab 3 Stunden vorzusehen.

Durchaus plausibel ist daher die Vermutung, daß diese mißverständliche Formulierung der Fragestellung an den EuGH geschuldet ist. Denn dort war stets von drei Stunden die Rede.

Allerdings dürfte diese Unschärfe wieder dazu führen, daß sich die Airlines bei Kurzstreckenverspätungen zwischen zwei und drei Stunden genau darauf berufen – und der EuGH erneut angerufen werden muß. Wodurch Entscheidungen in vergleichbaren Verfahren wiederum verschleppt werden.

Ich bin gespannt, wer mir als Erster berichten kann, daß sein Anspruch wegen einer Verspätung zwischen zwei und drei Stunden auf der Kurzstrecke unter Verweis auf die vorliegende EuGH-Entscheidung abgelehnt wurde.

Doch zum Glück eröffnet das Urteil nicht nur einer neuen Ausrede Tür und Tor, sondern räumt auch mit einer verbreiteten Fehlannahme bei Lufthansa auf:

Lufthansa argumentierte gerne, daß keine Entschädigungspflicht besteht, wenn der ursprüngliche Anschlußflug nicht mehr erreicht werden konnte, weil der Zubringer verspätet war. Denn der „neue“ Anschluß sei ja pünktlich gewesen und die Verspätung des Zubringers unter zwei Stunden. Damit bestünde keine Entschädigungspflicht.

Der EuGH bestätigt nun, was gesunder Menschenverstand und sinnvolle Auslegung der Verordnung schon vorher argumentiert hat: Das kann nicht richtig sein, denn es muß auf die Gesamtverspätung ankommen.

Käme es nämlich nicht auf die, sondern nur auf die Verspätung des Zubringers an, würde gleiches – nämlich die Verspätung im Ergebnis – ungleich behandelt. Das wäre unzulässig. Und würde ungerechtfertigt alle die Passagiere benachteiligen, die nicht an einem Hub ihrer Airline wohnen und daher auf einen Zubringer angewiesen sind.

Der EuGH stellt klar fest: Die entschädigungswürdige Unbill ist die Verspätung an sich, dabei kann es nicht auf Abflug- oder Ankunftverspätung ankommen, denn das Leid ist im Ergebnis für den Kunden dasselbe und das gilt es durch die Entschädigung zu lindern:

Aufgrund der vorstehenden Ausführungen ist auf die erste Frage in der Rechtssache C‑629/10 zu antworten, dass die Art. 5 bis 7 der Verordnung Nr. 261/2004 dahin auszulegen sind, dass den Fluggästen verspäteter Flüge ein Ausgleichsanspruch nach dieser Verordnung zusteht, wenn sie aufgrund dieser Flüge einen Zeitverlust von drei Stunden oder mehr erleiden, d. h., wenn sie ihr Endziel nicht früher als drei Stunden nach der vom Luftfahrtunternehmen ursprünglich geplanten Ankunftszeit erreichen.

Damit ist eine wesentliche Ausrede gestrichen worden. Und das war bitter nötig. Denn sie war mehr als faul.

Die EU hat die Verordnung auch als Erziehungsmaßnahme für die Airlines gedacht. Sie soll mehr Pünktlichkeit erreichen. Denn gutes Zureden hat wenig geholfen, weil manche Airline-Manager wohl nur noch auf dem Geldohr hören. Daß die Maßnahme fruchtet, zeigt der Kampf der Airlines gegen die Verordnung und die endlosen Rechtsstreitigkeiten, die aus Ansprüchen von Passagieren daraus folgen.

Zwar muß die EU auch agieren, und endlich den „Single-European-Sky“ einführen, doch nicht an allen Verspätungen sind die Grenzen schuld.

Im Interesse von weniger Verspätungen kann ich daher allen betroffenen Passagieren – es sind ja angeblich nur wenige – aus meiner Sicht nur empfehlen: Holen Sie sich die Entschädigung, spenden Sie sie notfalls gemeinnützig, wenn Sie das Geld nicht wollen. Denn die Ansprüche durchzusetzen hilft allen, weil dadurch hoffentlich Verspätungen durch bessere Planung vermieden werden.

Wer sich scheut, sich selbst mithilfe seines Anwalts mit den Airlines anzulegen, findet bei Anbietern wie „Verbraucherinkasso„, „Flightrights“ oder „EU-Claim“ Unterstützung. Für eine 25%-Beteiligung an der erzielten Entschädigung übernehmen die das Klagerisiko und versprechen, den Anspruch durchzufechten. Das kann viel Zeit sparen, weil durch die Bündelung der Ansprüche typisch mehr Fakten zusammenkommen und so möglicher Weise die Beweisführung erleichtert ist.

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Hält Dr. Franz Visionen für Krankheit?

Am Montag fand in München eine Veranstaltung mit Flugbegleitern statt, auf der Dr. Franz endlich in Dialog treten wollte. Dabei hat ihn wohl ein Teilnehmer gefragt, ob er Visionen für die Zukunft der Lufthansa habe. Dazu soll Dr. Franz das schon recht ausgelutschte Zitat von Helmut Schmidt wiedergekäut haben: Wenn er Visionen hätte, gänge er zum Arzt.

Herr Dr. Franz, wir haben ja schon gesehen, daß Sie Strategie mit operativer (Spar-)Hektik verwechseln, aber daß Sie nun auch zugeben, Lufthansa völlig visionslos zu führen, das finde ich erschreckend. Zumal Sie sich auch hier – wie Helmut Schmidt – offensichtlich über die Wortbedeutung unklar sind.

So schreibt das Online-Wörterbuch Pons.eu:

Vision: „eine richtungweisende, erneuernde Zukunftsvorstellung“

Ich habe, Ihnen zu liebe, auch mal meinen Duden, Band 5, Fremdwörterbuch, bemüht:

Vision (…) in jmds. Vorstellung bes. in Bezug auf die Zukunft entworfenes Bild

Der Duden, Band 10, Bedeutungswörterbuch, unterlegt das sogar noch mit Beispielen:

die Vision eines geeinten Europas; sie wollte ihre künstlerische, politische Vision verwirklichen

und nennt als Synonyme: „Utopie, Vorstellung“.

Eine Vision im unternehmerischen Sinne, nicht im pathologischen, ist also ein Zukunftsbild für die Lufthansa. So wie Steve Jobs 1976 die Vision eines Personal Computers umsetzte, von der noch 1977 (wenig visionär) Ken Olson, der damalige Chef von DEC, meinte, es gäbe keinen Grund, warum jemand einen Computer zu Hause haben wollte.

Aus diesen Visionen entstehen dann Strategien. Von denen wir wissen, daß Sie, Herr Dr. Franz, ohne sie auskommen.

Übrigens auch Ihr Vorgänger, Wolfgang Mayrhuber, hatte Visionen und daraus Strategien für Lufthansa entwickelt. Er wollte Lufthansa durch Zukäufe international stärken und in neue Märkte vorstossen. Manches hat davon geklappt, anderes nicht. Aber immerhin hatte er den Mut, mehr zu machen, als nur, wie Sie auf der Hauptversammlung ankündigten, auf den Markt zu reagieren.

Unternehmerisches Handeln bedeutet nicht nur die Gegenwart zu verwalten, sondern auch eine Zukunft auszudenken. Das gilt natürlich auch für Politiker, auch die sollen eine Zukunft gestalten und nicht die Gegenwart verwalten.

Sparen ist Gegenwartsverwaltung, dabei entsteht nichts für die Zukunft. Aber genau diese Zukunft interessiert Ihre Aktionäre, Mitarbeiter und Kunden.

Herr Dr. Franz, was sind denn nun Ihre Zukunftsvorstellungen und Ihre daraus abgeleitete Strategie für Lufthansa?

Schon wieder… Die bösen Araber!

Und es ist schon wieder passiert, die bösen Araber greifen die Lufthansa an. Jetzt tritt Qatar Airways der OneWorld bei. Nachdem vor rund einem Jahr die Kooperation mit Miles&More beendet wurde.

Emirates ist kürzlich durch die Kooperation mit Qantas dichter an OneWorld herangerutscht. Damit gibt es jetzt „One-Stop“-Verbindungen aus Hamburg, Düsseldorf, München und Frankfurt nach Australien, in einer Business Class mit Fußraum.

Und dann ist ja Etihad noch über AirBerlin an OneWorld herangerutscht.

Emirates kauft auch schon die Lufthansa-Manager ein: Nach Antinori ist jetzt auch Hubert Frach, der ehemalige Marketing-Chef, im Golf gelandet. Bei den bösen Arabern.

Und dann erhöht Emirates noch – trotz Wirtschaftskrise und all den Widrigkeitenin Deutschland den Umsatz um 21%, bei Geschäftskunden sogar um 40%.

Und dann erzählt Dr. Franz, die Kunden der Lufthansa wären zufrieden? Wieso gehen sie dann?

Herr Dr. Franz, wollen Sie Lufthansas Insolvenzverwalter werden?

Alles rechtmäßig

Mein Verfahren scheint Lufthansa immerhin aufgeweckt zu haben, das zeigen die internen „Service-FAQ“ (Frequently Asked Questions), die zur Schulung der Mitarbeiter an die Customer Service Center verschickt wurden.

Dort heißt es an mehreren Stellen zu den Verschlechterungen:

Die Änderungen werden mit einem fast sechsmonatigen Vorlauf angekündigt und geben damit jedem Kunden die Möglichkeit, sich darauf einzustellen. Weiterhin kann Miles & More den Leistungsumfang betreffende Punkte gemäß der Teilnahmebedingungen jederzeit ändern.

Den Versuch ist es wert, die Kunden damit zu beeindrucken. Auch Jamba hat das bei an beschränkt Geschäftsfähige verkauften Klingelton-Abos probiert, obwohl auch die Lektüre des Gesetzestextes, in dem Fall §110 BGB, das Gegenteil sagte.

Bis ein Vertrag geschlossen ist, ist alles, was angeboten ist, freiwillig. Da können beide Vertragsparteien frei entscheiden, wie der Vertrag ausgestaltet sein soll. Also zum Beispiel, ob es pro Flug Meilen gibt oder man nach 100 Flügen einen 68er Shelby GT500 Convertible erhält. Das ist alles Verhandlungssache. Auch wieviel Gepäck ich für meinen Ticketpreis mitnehmen darf, welche Lounge mir zugedacht ist und wo und wie ich einchecken kann.

Daß Lufthansa da nicht für jeden Kunden neue Regeln trifft, sondern standardisierte Angebote macht, ist eine praktische Erfordernis. Es wäre ja auch ein bißchen aufwendig, vielleicht mögen manche lieber einen Fiat 500 Abarth statt des Shelby.

Herr Dr. Franz, als Manager fordern Sie wirtschaftliches Handeln. Sie schließen also auch nur Verträge, die für Sie insgesamt günstig sind und berücksichtigen dabei alle Bedingungen. So machen das auch ihre Kunden, weshalb auch heute weniger bei Ihnen gekauft wird.

Wenn Sie einen Vertrag schließen, pochen Sie auf Erfüllung. Das beginnt bei Umbuchungen von Flügen und reicht bis zum Schadenersatz am Flughafen Berlin Brandenburg International, „Willy Brandschutz“.

Genau diesen Erfüllungsanspruch haben Ihre Kunden auch. Dazu gehören die versprochenen Meilen pro Flug, alle sonstigen versprochenen Konditionen und vorallem natürlich auch die versprochenen Rabattleistungen.

So wenig wie Sie wollen, daß Ihre Vertragspartner einen Vertrag zu Ihrem Nachteil einseitig ändern, so wenig dürfen Sie das.

Da hilft auch die Behauptung in den FAQ nichts. 6 Monate hin oder her machen den Unterschied: Tickets werden bis zu 12 Monate vorher verkauft, also brauchen Sie eine Übergangsregelung, die „Altkunden“ zu alten Konditionen bedient, oder organisatorisch einfachere 12 statt 6 Monate Übergangsfrist.

Meilen sind ohne Status drei Jahre gültig, mit Status wie früher Upgradevoucher unendlich – also brauchen Sie mindestens drei Jahre Übergangsfrist, um nicht in bestehende Verträge einzugreifen.

Natürlich kann man bestehende Verträge ändern, das ist im Leben oft nötig. Dazu muß man sich aber einigen und einen Änderungsvertrag schließen. So eine Einigung können Sie erleichtern. Bei der Befristung der Upgradevoucher hat das Ihr Vorgänger, Herr Mayrhuber, ganz gut hinbekommen. Der Übergang erschien wohl allen Betroffenen lang genug, um die Änderung akzeptabel zu finden.

Da fruchtet auch der Verweis auf die AGB auch nicht: Einseitige, rückwirkende Vertragsveränderungen bekommen Sie darüber nicht durch. Das „AGB-Gesetz“, das ins BGB gewandert ist, macht Ihnen da einen dicken Strich durch die Rechnung. Eingeführt werden mußte dieses Gesetz übrigens wegen rücksichtsloser Unternehmer, die versucht haben, die Kunden über unfaire Bedingungen auszutricksen.

Ist es Ihnen nicht unangenehm, Herr Dr. Franz, von genau so einem Schutzgesetz in die Schranken gewiesen und damit auf die Stufe der Austricks- und Abzockunternehmer gestellt zu werden?

Warum verhalten Sie sich nicht einfach fair und anständig? Angemessene Fristen, angemessene Kommunikation und ggf. angemessene Kompensation statt falscher „Rechtsauskunft“? Wollen Sie dauernd von den Gerichten eins auf die Nase bekommen? Und die Kunden noch mehr verprellen?

Lesehinweis: Manager Magazin 08/12

Das aktuelle Manager Magazin 08/2012 berichtet als Titelthema über die Probleme der Lufthansa, natürlich ist da auch die Meilenentwertung erwähnt:

Kopfschütteln auch bei Wohlmeinenden löst sein [gemeint ist Dr. Franz, Anm. T. E.] Vorgehen im Meilenstreit aus.

Viel wichtiger jedoch ist die Darstellung im Artikel, daß im Vorstand zwischen Dr. Franz und Carsten Spohr ein Machtkampf toben soll – ausgetragen auf dem Rücken der Mitarbeiter und Kunden.

Der Vorstand ist nicht nur für das Wohlergehen von aktuell knapp 121.000 Mitarbeitern (und vielen Leiharbeitern), sondern auch für einige Milliarden Kapital, z.B. für 700 Flugzeuge verantwortlich. Wie kann er sich da interne Grabenkämpfe und Machtspiele leisten – es ist ja schon schlimm genug, daß Dr. Franz versucht, sich mit Macht gegen die Kunden durchzusetzen.

Ganz unplausibel erscheint die Behauptung im Manager Magazin nicht, schließlich ist die Fluktuation im Vorstand relativ hoch. Das kann die Folge schlechter Stimmung sein.

Ein großes Problem scheint der Umgang mit Kritik und der Wille zur Veränderung im Vorstand zu sein – davon kann ich ein Lied singen. Meine Kritik ist auch noch nicht angekommen, sondern wird laufend abgewehrt. Das Manager Magazin schreibt dazu:

Dazu allerdings [Offenes Denken, Anm. T.E] […] ist sie [Lufthansa, Anm. T.E.] nur bedingt in der Lage.

Auf Geheiß des Vorstands eruierte das Berliner Beratungsunternehmen IFOK die Hauskultur der Lufthansa. […] recherchiert und analysiert, inwieweit der Geist des Hauses für einen geschäftlichen Aufbruch taugt.

Die Präsentation der Ergebnisse vor […] den 50 höchsten Managern, fiel desaströs aus. An vielen Stellen herrsche Selbstherrlichkeit […]. Man sperre sich gegen Einflüsse von außen und sei unfähig zur Veränderung.

Bereits da rangen die Zuhörer nach Luft.

Viele Blockaden, ging es weiter, hingen obendrein mit einem regelrechten Machtkampf zusammen, einer Frontstellung zwischen Topmann Franz und Vorstandsmitglied Carsten Spohr (45) […]. An dieser Stelle wurde die Präsentation abgebrochen […]. Der Berater ist seinen Job los. […] Das kommt davon, wenn man die Wahrheit sagt.

Es ist ja ganz nett, daß es IFOK auch so geht wie mir und deren berechtigte Kritik schlicht abprallt. Doch wenn das zutrifft, dann frage ich mich, wann der Vorstand mal wieder seinen Elfenbeinturm verlassen will, sich mit der Realität und den Bedürfnissen der Kunden, Mitarbeiter und damit damit denen der Gesellschaft auseinandersetzen wird?

Man kann ja nicht immer nur unliebsame Berater rausschmeißen und kritische Kunden vergraulen.

Wieso schweigt der Aufsichtsrat zu alledem? Bis auf einen Kommentar des Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Weber, der schon sehr danach klang, als habe er das Vertrauen in Dr. Franz verloren, drang noch nichts nach außen.