Kündigung von Meilen

Bei der Meilenentwertung, also meinem Verfahren, hat Lufthansa rückwirkend Meilen entwertet. Das ist aus meiner Sicht unzulässig, weil das einen rückwirkenden Eingriff in eine Vermögensposition bedeutet.

Eigentlich müßte Lufthansa klar sein, daß ein solcher rückwirkender Eingriff unzulässig ist. Denn selbst bei fristlosen Kündigungen wegen vertragswidrigen Verhaltens des Kunden ist ein Verfall der Meilen wie in den AGB vorgesehen unzulässig.

Das hat unter anderem 2007 das AG Köln (AZ: 142 C 238/07) festgestellt.

Damals schmiß Lufthansa einen Miles&More-Teilnehmer raus, der seine Meilen vertragswidrig bei eBay versteigert hat und lies alle seine Meilen verfallen.

Das AG Köln kam zunächst zu der Erkenntnis, daß das Verbot des Verkaufs in den AGB zulässig sei. Denn die Lufthansa habe ein berechtigtes Interesse, daß das Kundenbindungsprogramm die Kunden binde und denen diene, mithin sei ein Verkauf entgegen der Interessen des Anbieters. Die gegenwärtige Erfahrung lässt zwar daran zweifeln, daß Miles&More wirklich noch Loyalität belohnt, aber die Frage hatte das Gericht nicht vorliegen.

Auch der seitens der Beklagten in Ziffer 3.1. ausdrücklich angeführte wichtige Grund des Missbrauchs in Gestalt von Verkauf, Tausch, Anbieten zur Versteigerung oder die sonstige Weitergabe von Prämien gemäss Ziffer 2.4.8 stösst auf keine klauselrechtlichen Bedenken. Diese Klausel, die letztlich ein in AGB grundsätzlich zulässiges Abtretungsverbot gemäss § 399 BGB beinhaltet stellt sich zwar als Benachteilung dar, da die Verfügungsfreiheit hinsichtlich der Prämien betreffend der Übertragbarkeit beschränkt wird. Dies ist aber unter Berücksichtigung der Interessen der Beklagten als Verwenderin nicht unangemessen. Zweck der Bereitstellung des Bonusprogramms ist es eben nicht nur, den Kunden eine besondere Möglichkeit zu bieten, Erträge zu erwirtschaften, sondern Ziel ist es durch das Bonusprogramm die Kunden an die Beklagten als Kunden der Fluggesellschaft zu binden. Es soll von vornherein nur ein bestimmter Personenkreis an den Vorteilen partizipieren dürfen, von denen sich im Gegenzug die Beklagte weitere Flugbuchungen erhofft. Zudem soll es ein Anreiz für Dritte sein, Kunden bei der Beklagten zu werden. Dieses Anreiz– und Bindungselement also der wesentliche unternehmerische Grund für eine solches Programm würde konterkariert, wenn die verdienten Prämien frei gehandelt werden könnten; denn dann könnten man ohne weiteres in Genuss der Vorteil des Programms kommen, ohne dass die Beklagte einen „Gewinn“ durch Kundenzuwachs erfahren hätte.

In der Sache ist der Gedanke richtig, doch wo beginnt der Tausch? Wenn sich zwei befreundete Miles&More-Senatoren oder HON Circle-Mitglieder jeweils wechselseitig und gegenseitig zu Reisen unter Ausnutzung des Companion-Awards einladen? Ist es unzulässig, einen Freund auf Meilen fliegen zu lassen, wenn er im Gegenzug die Hotelrechnung am Zielort übernimmt?

Hier sind klar Tauschelemente zu erkennen. Deutlicher noch wird es, lädt einer einen Freund zu einem Flug ein und der andere gräbt ihm dafür einen Gartenteich.

Verstehen Sie mich nicht falsch: Ich halte es grundsätzlich für ein durchaus berechtigtes Interesse der Fluggesellschaft, den Verkauf zu verbieten. Ich finde die Logik der Argumentation des Amtsgerichtes auch richtig. Doch mangelt es mir an der Bestimmtheit der Bedingung, der Vertragspartner kann nicht erkennen, ab wann er Gefahr läuft, wegen Mißbrauchs fristlos gekündigt zu werden. Schließlich bietet die Miles&More-Seite bei Buchungen auch direkt die Optionen „Ich buche für mich“ und „Ich buche für eine nahestehende Person“.

Der im zugrundeliegenden Verfahren vorliegende eBay-Verkauf war sicher eindeutig – doch was passiert in den aufgezeigten Grenzfällen? Ist man hier auf Glück und Good-Will angewiesen?

Zumal Lufthansa auch selbst bei der Interessensabwägung für das Gegenteil argumentiert: In meinem Verfahren wird Lufthansa nicht müde zu betonen, daß Miles&More ein branchenübergreifendes Bonusprogramm sei und man Meilen leicht ohne Flug sammeln könne. Das verkennt zwar, daß immer noch 60% der Meilen über Flüge generiert werden, widerspricht aber eindeutig der Argumentation des Amtsgerichts.

Eigentlich hätte meines Erachtens das Gericht sogar zu der Erkenntnis kommen müssen, daß diese „Anti-Schummler“-Regelung mangels Genauigkeit nicht greifen kann und die fristlose Kündigung unwirksam ist.

Doch es kommt zu einem anderen Ergebnis und prüft dann, ob der sofortige Verfall der Meilen bei einer fristlosen Kündigung zulässig ist und stellt fest, daß das nicht der Fall ist. Zwar schreiben die AGB, daß bei einer fristlosen Kündigung die Meilen sofort verfallen, allerdings sei das unzulässig, denn:

Zunächst ist festzustellen, dass die Kündigung eines auf Dauer angelegten Rechtsverhältnis – sei sie ordentlich oder ausserordentlich – nach Massgabe entsprechender gesetzlicher Bestimmungen des BGB (§§ 314, 626 BGB) nur ex nunc wirkt und somit Rechtsfolgen nur für die Zukunft entfaltet. Die Rechtsgrundlage für die vertraglichen Beziehungen im Zeitraum davor bleibt indes unberührt, insbesondere entsteht kein Rückabwicklungsverhältnis. […] Soweit daher im vorliegenden Fall durch eine fristlose Kündigung ein Verfall der bereits durch durchgeführte Flüge angesammelten und in Prämien umgewandelte Meilen erfolgt stellt sich dies als ein den gesetzlichen Bestimmungen des BGB unbekannter rückwirkender Entzug einer bereits wirksam erworbenen Rechtsposition dar. Die damit verbundene rechtliche Schlechterstellung gegenüber den gesetzlichen Bestimmungen führt zu einer bei der Klauselprüfung relevanten Benachteiligung. Diese Benachteiligung lässt sich anders als die Kündigungsregelung wegen Missbrauches durch Anbieten von Prämien zum Verkauf nicht mehr durch ein überwiegendes berechtigtes Interesse der Beklagten rechtfertigen. Die Wahrung und der Schutz rechtmässig erworbener Vermögenspositionen ist ein elementarer Grundsatz des Rechts schlechthin. Ein rückwirkender Verlust solcher Positionen – wie hier der bereits verdienten Prämien – lässt sich nur dann rechtfertigen, wenn die hiermit verfolgten Interessen der Beklagten so schwer wiegen, dass der Kunde hinsichtlich des Behaltendürfens der verdienten Prämien nicht schutzbedürftig ist.

Obwohl das AG Köln diese AGB-Bedingung für unzulässig hielt, blieb sie im Bestand. So hat im Verfahren LG Köln 14 O 245/11 ein HON ein Meilenticket (möglicher Weise über einen Umweg) weiterverkauft und wurde gekündigt.

Allerdings war sich wohl Lufthansa der Unzulässigkeit bewußt und hatte dem Kläger eine Aufbrauchfrist seiner Meilen von 12 Monaten gewährt. Die hielt das LG auch für zulässig, denn – äußerst grob zusammengefasst – eine fristlose Kündigung muß auch irgendwann das zugrundeliegende Vertragsverhältnis beenden und das geht nur, wenn auch das Meilenkonto aufgebraucht wird.

Insofern steht das Urteil des LG Köln nicht im Widerspruch, sondern ist eine logische Fortsetzung der früheren Entscheidung des AG Köln.

Das ist insofern interessant, als beide Gerichte damit den sofortigen Verfall von erworbenen Meilen selbst bei einer fristlosen Kündigung durch Verschulden des Vertragspartners für unzulässig gehalten haben, weil der Verfall einen Eingriff in ein bereits erworbenes Recht darstellt.

Umso mehr folgt damit natürlich, daß eine rückwirkende Entwertung durch die Hintertür, wie in meinem Verfahren, erst recht unzulässig sein muß.

Lufthansa hätte also schon längst die Rechtssicherheit gehabt – für die sie angeblich in Berufung gegangen ist.

Und Lufthansa weiß, daß ihre AGB teilweise unzulässig sind, ändert sie aber nicht, um eine Drohgebärde gegenüber den Kunden zu haben. Wie kundenfeindlich ist das?

Werbung

Meine Fragen für die Hauptversammlung

Mein Gegenantrag besteht aus zwei Teilen und hat daher auch zwei Begründungen:

  1. Die Bilanzierung der Meilen und Upgrade-Voucher ist unklar. Momentan sind 1,6 Milliarden € dafür zurückgelegt, es könnten bis zu 5,6 Milliarden € sein. Der Vorstand hat bislang auf Nachfrage die Bilanzierung nicht erklärt. Daher rührt mein Gegenantrag, als Aktionär möchte ich Klarheit über die finanzielle Situation der Lufthansa – 4 Milliarden € sind ein erheblicher Betrag.
  2. Der Prozess um die Meilenentwertung zeigt, daß der aktuelle Vorstand den Wert von Kunden und des Kundenbindungsprogrammes Miles&More unterschätzt. Würde der Vorstand Kundenbindung verstehen, hätte der Vorstand nicht gezielt und vorsätzlich die Kunden über die Entwertung der Meilen im Unklaren gelassen, sondern die Entwertung mit fairen Übergangsregeln umgesetzt. Das Handeln des Vorstandes entspricht hier nicht den Interessen der Aktionäre.

Weil der Vorstand sich in seiner Stellungnahme zu meinem Gegenantrag äußerst schwammig gehalten hat und durch die unpräzisen Angaben mehr Fragen aufgeworfen hat, als er beantwortet hat, bleibt mir nichts anderes übrig, als in der Hauptversammlung viele Fragen zu stellen. Ich hoffe immer noch, daß der Vorstand diese Fragen, weil ich sie schon vorab an Lufthansa gefaxt habe, in seinen Erläuterungen selbst beantwortet.

Zum Meilenwert

Die Diskussion um den Bilanzwert ist aufgekommen, weil Lufthansa im Verfahren LG Köln 14 O 245 / 11 (Peter Dietrich ./. Lufthansa) den Meilenwert selbst mit 2,77 €-Cent angegeben hat. Das steht so in dem Urteil, das mir vorliegt.

Außerdem fiel mir auf, daß obwohl die Meilen entwertet wurden, der Bilanzwert gestiegen ist. Das ist unlogisch, denn wenn mehr Meilen für einen Flug nötig sind, müßte der Bilanzwert eigentlich sinken.

Natürlich kann es auch Argumente geben, über die sich der Bilanzwert schlüssig erklären lässt. So könnten sich die Anwälte der Lufthansa bezüglich des Meilenwertes in dem Verfahren getäuscht haben.

Möglicher Weise ist auch der Bilanzwert von Meilen bereinigt um die Entwertung um mindestens 12% gestiegen, weil man bisher zu niedrig bilanziert hat und diesen Fehler beheben wollte. Aber auch dieses Geständnis müßte der Vorstand machen.

Weiterhin fehlen im Jahresbericht Angaben zu einem weiteren, den Meilen vergleichbaren Wert: Den Upgradevouchern. Deren Bilanzierung ist unklar.

Damit ergeben sich folgende Fragen:

  1. Warum werden im Jahresbericht nur Meilen für Flugprämien und nicht auch für WorldShop und Upgrades ausgewiesen?
  2. Weshalb sind Upgradevoucher in der Bilanz nicht aufgeführt?
    1. Welche Anzahl von Upgradevouchern war am Jahresende 2011 nicht eingelöst?
    2. Mit welchem Wertansatz werden diese Upgradevoucher wo bilanziert?
  3. Wie erklärt sich der höhere Bilanzwert pro Meile 2011 im Vergleich zu 2010, obwohl eine Entwertung der Meilen stattgefunden hat?
  4. Wieviele Meilen werden im Schnitt pro Jahr erfolgen und in Prämien umgesetzt?
  5. Welcher Anteil der Meilen verfällt?
  6. Welcher Anteil der Miles&More-Mitglieder ist dank Status und / oder Kreditkarte vor dem Meilenverfall geschützt?
  7. Wieso haben die 0,5% der von Kunden gekauften Meilen einen Anteil von 1,5% am Bilanzwert der Meilen?
  8. Welcher Anteil der Meilen wird im WorldShop umgesetzt?
    1. Welcher Wert für eine Meile im WorldShop in der Bilanz angenommen?
  9. Welcher Anteil der Meilen wird für Upgrades genutzt?
    1. Welcher Anteil der Upgrades erfolgt auf Konzern-Airline-Flügen und welcher auf StarAlliance-Partner-Flügen?
    2. Welche Kosten entstehen je für ein Upgrade auf Flügen von Economy auf Business und Business auf First mit Konzern-Airlines?
    3. Welche Kosten entstehen je für ein Upgrade auf Flügen von Economy auf Business und Business auf First mit StarAlliance-Partner-Airlines?
  10. Welcher Anteil der Meilen wird für Prämienflüge eingesetzt?
    1. Welcher Anteil der Prämienflüge erfolgt auf Konzern-Airlines, welcher auf StarAlliance-Partnern?
    2. Wie werden intern Meilentickets in Economy-, Business- und First-Class verrechnet?
    3. Wie werden auf Partner-Airlines Meilentickets in Economy-, Business- und First-Class verrechnet?
  11. Welcher Anteil Miles&More-Mitglieder hat keine Meilen auf dem Konto?
  12. Welcher Anteil Miles&More-Mitglieder ist aktiv genug, um überhaupt die Plastikkarte zu erhalten, die erst ab 3.000 Meilen vergeben wird?

Damit sollte es dann möglich sein, die konkreten Zahlen einzusetzen und zusammenzurechnen. Damit wäre der Bilanzwert überprüft – und der Teil meines Gegenantrages vom Tisch.

Für die zukünftige Strategie bezüglich Miles&More frage ich mich außerdem:

  1. Welcher Anteil der Meilen wird über Flüge generiert?
  2. Welcher Anteil der Meilen entsteht durch Promotions und Nicht-Airline-Partner?
  3. Hat sich eine Verschiebung dieser Anteile über die letzten Jahre ergeben?
  4. Sollte sich eine Verschiebung des Meilenerwerbs zu Nicht-Airline-Partnern ergeben haben, hat das Auswirkungen auf die Award-Verfügbarkeit für „fliegende“ Miles&More-Kunden, insbesondere für Statuskunden?
  5. Gibt Lufthansa ihren Stammkunden ein Leistungsversprechen bezüglich einer Mindestzahl verfügbarer Award-Plätze pro Flug oder ist ein solches Versprechen geplant?
  6. Berücksichtigt Lufthansa bei der Bilanzierung die Einlösemöglichkeiten der Kunden?

Die Fragen nach der Zukunft von Miles&More ergibt sich, weil Dr. Franz auf der DLD in München, auf der er ja auch behauptete, Kundenloyalität sei ein ein Hauptziel, erklärte, er wolle Miles&More als Loyalitätsprogramm nutzen und nicht in ein eigenes Unternehmen à la Payback überführen. Das habe nach seinen Worten AirCanada mit deren Meilenprogramm getan.

Zum Kundenumgang und Meilenentwertung

Den zweiten Teil meines Gegenantrages begründe ich mit der Entwertung der Meilen. Lufthansa hat sich hier gegenüber den Kunden massiv unfair verhalten, indem eine viel zu kurze Übergangsfrist, ausgerechnet über Weihnachten und den Jahreswechsel gewährt wurde, und die Information über die Entwertung bewußt zurückgehalten wurde, damit

die Kunden nicht vorab noch viele Tickets mit den günstigeren Meilenwerten buchen!

So heißt es in einer internen E-Mail, die mir zugespielt wurde. Aufgrund der E-Mail habe ich mich entschlossen, gegen Lufthansa Strafanzeige wegen des Verdachts des Betruges zu stellen. Mindestens eine weitere Kanzlei hat aus gleichem Grund den Verdacht der Untreue zur Anzeige gebracht.

  1. Warum nimmt der Vorstand den entstandenen massiven Imageschaden in Kauf, anstatt proaktiv zu agieren, alle betroffenen Kunden zu entschädigen und für die Zukunft rechtskonforme Übergangslösungen zu schaffen?
  2. Wie kommt Lufthansa zur Behauptung, daß keine Kundenabwanderung stattfindet? Wurden die Buchungszahlen der HON-Circle-Mitglieder und Senatoren überprüft oder lediglich die Zahl der Statuskunden verglichen?

Zu den Veränderungen bei Miles&More werde ich weiterhin fragen:

  1. Ist es richtig, daß es aus Sicht der Lufthansa zu viele HON Circle Mitglieder gibt und ist das der Grund, warum die Erreichung des HON Circle Status auch für bestehende HONs deutlich erschwert wurde?
  2. Warum wurden die Verschlechterungen bei Miles&More unterjährig eingeführt, also während der Qualifikationsperiode der Kunden, und nicht zum Jahreswechsel?

Weiteres

So es die Zeit zulässt und nicht schon andere die Fragen gestellt haben, werde ich außerdem die folgenden „allgemeinen“ Fragen stellen:

  1. Warum behauptet der Vorstand im Jahresbericht, die Neue Europakabine würde gut angenommen, wenn im hauseigenen Passage Magazin massiv Kritik daran geübt wird?
  2. Carsten Spohr wird im Spiegel 19/2012 zitiert, daß Lufthansa bewußt ist, daß das Kabinenprodukt erheblichen Verbesserungsbedarf hat. Dennoch wird Miles&More erheblich verschlechtert. Wie passt das zeitlich zusammen?

Zusammenfassung

Weil die korrekte Bilanzierung der Meilen und Upgradevoucher fraglich ist, hat der Vorstand die Aktionäre über die Berechnung dieser Bilanzpositionen zu informieren. Derzeit sind 1,6 Milliarden bilanziert, bis zu 5,6 Milliarden sind plausibel. Damit fehlen vier Milliarden. Bis zur Klärung der Frage kann der Vorstand nicht entlastet werden.

Ebenso hat der Vorstand sich im Zusammenhang mit der Entwertung der Meilen ungeschickt verhalten und Stammkunden verprellt. Der Vorstand hat nämlich bewußt und vorsätzlich, das ergibt sich aus einer E-Mail, die Übergangsfrist unanständig kurz gehalten. Ein solches Verhalten ist nicht im Interesse der Aktionäre. Im Interesse der Aktionäre wäre eine faire Anpassung der Meilenwerte mit vernünftiger Übergangszeit gewesen. Dagegen hätten auch kein Kunde geklagt.

Da die Ermittlungen gegen den Vorstand in dem Zusammenhang noch nicht abgeschlossen sind, der Vorstand auch gegen das erstinstanzliche Urteil in Berufung gegangen ist, kann der Vorstand noch nicht entlastet werden.

Daher beantrage ich, die Entlastung des Vorstandes bis zur Aufklärung der Vorwürfe zu vertagen.

Wieviele Meilen verfallen?

Daß Lufthansas Meilen-Mathematik zu einem Fehler von bis zu einigen Milliarden in der Bilanz führen kann, ist bekannt. Lufthansa teilte dann auch noch in dem Verfahren stumpf die Zahl der Meilen durch die Zahl Kunden und folgerte daraus auf einen durchschnittlichen Meilenbetrag pro Kunden. Das ist natürlich viel zu simpel, denn unterschiedliche Statusgruppen werden unterschiedliche Meilenmittelwerte auf dem Konto haben.

Ein Leser hatte jetzt in Anbetracht der tatsächlich bilanzierten 0,8 €-Cent / Meile und der von einer anonymen, noch nicht verifizierten Quelle aufgestellten Behauptung, daß Lufthansa intern mit 2,4 €-Cent / Meile rechne, vermutet, daß ⅔ aller Meilen verfallen.

Das fand ich ein bißchen zu viel. Denn man sagt, daß in der Regel 20% der Kunden 80% des Umsatzes machen. Das bedeutet, daß diese 20% auch 80% der Meilen haben müßten. Es gibt zwar Geschäftskundenverträge, bei denen auf Flüge keine Prämienmeilen vergeben werden, sondern nur Statusmeilen, aber der Schätzfehler dürfte sich im Rahmen halten. Damit wird die Verteilung der Meilen über die Konten interessant.

Diese 20% der Kunden sind ca. 4,2 Millionen Personen, 80% von 201 Milliarden Meilen ca. 161 Milliarden. Das bedeutet, daß diese Kunden im Schnitt 40.000 Meilen haben, die restlichen 80% der Kunden im Schnitt 2.500 Meilen.

Gleichzeitig ist bekannt, daß ca. 5% aller Kunden Statuskunden sind und / oder eine Miles&More-Kreditkarte haben. Für beide gilt, daß der Meilenverfall gehemmt ist.

Es ist durchaus plausibel anzunehmen, daß, wer sich eine Kreditkarte holt, mehr Meilen als der Durchschnitt hat. Selbst ohne Vermutungen über die Personen, ließe sich das schon damit begründen, daß bei Ausstellung der Kreditkarte häufig einige Tausend Meilen verschenkt werden. Allerdings halte ich es für sehr wahrscheinlich, daß Kunden mit vielen Meilen auf dem Konto eher Vorkehrungen gegen deren Verfall treffen und daher die Kreditkarte beantragen.

Statuskunden müssen viel fliegen, sonst würden sie ihren Status nicht erreichen. Da der Silber-Status 35.000 Meilen erfordert, liegen schon diese Kunden deutlich über dem von Lufthansa im Verfahren 14 O 245/11 angegebenen, zu hohen Durchschnitt. Das gilt erst recht damit für HON Circle-Mitglieder und Senatoren.

Wer viele Meilen hat, hat auch typisch mehr Möglichkeiten, seine Meilen ökonomisch sinnvoll zu nutzen, weil er dafür Flüge in Business oder First buchen kann und die Meilen nicht im WorldShop verpulvern muß.

Das heißt für mich umgerechnet, daß ausgerechnet die Kunden, die ein dickes Meilenkonto haben, kaum einen Meilenverfall befürchten müssen und ein Großteil der Meilen sehr wahrscheinlich sogar aus Kundensicht ökonomisch sinnvoll eingesetzt werden.

Jetzt gibt es keine offiziellen Zahlen, wieviele Meilen im Schnitt ein HON, SEN, FTL oder blue member hat, aber zum Abschätzen bietet sich an, anzunehmen, daß sie jeweils gerade die Mindestzahl ersammeln, die zur Qualifikation für den Status erforderlich ist. Zwar kenne ich HONs mit mehreren Millionen Meilen und auch „statuslose“ mit dicken Meilenkonten, die über Abos und ähnliche Aktionen gewachsen sind, aber die repräsentieren sicher nicht die breite Masse.

Außerdem ist das Ziel hier zunächst, Größenordnungen abzuschätzen, um ein Gefühl für den Meilenverfall zu bekommen. Da Lufthansa bislang keine Daten vorgelegt hat, bleibt nichts anderes übrig. Immerhin wissen wir schon, daß 0,5% der Meilen Kaufmeilen sind, die aber 1,5% des Gesamtbilanzwertes der Meilen ausmachen.

Sehr wahrscheinlich ist auch, daß viele Blue Member ein leeres Meilenkonto haben: Es ist nicht bekannt, wieviele angemeldete Mitglieder überhaupt die blaue Plastikkarte erreichen und wieviel auf der Papierkarte hängen bleiben. Wer aus dieser Gruppe nicht ausreichend sammelt, hat spätestens nach drei Jahren ein leeres Konto. Daher dürfte die Zahl der aktiven Miles&More-Mitglieder deutlich unter der Zahl der angemeldeten Mitglieder, die Lufthansa mit 21 Millionen beziffert, liegen.

Ohne Zahlen zu haben, tippe ich auf „aktive“ Mitglieder zwischen 15 und 18 Millionen. In meiner Abschätzung bin ich von 18 Millionen ausgegangen.

Daher gehe ich davon aus, daß ein Frequent Traveller etwa ein viermal so volles Meilenkonto wie ein statusloses Mitglied hat, Senatoren und HONs entsprechend der benötigten höheren Statusmeilenzahl auch mehr Prämienmeilen auf dem Konto haben.

Das folgende ist, davor sei gewarnt, nur geschätzt, basierend auf den Annahmen oben.

Status Mittlere Meilenzahl Gesamt Anteil Gesamt
Nicht-Statuskunden 8.697 150.284.160.000 75%
FTL 34.788 18.159.336.000 9%
SEN 113.061 20.350.980.000 10%
HON 678.366 12.210.588.000 6%

Auch wen diese Schätzung auf vielen Annahmen beruht – vielleicht hat jemand genauere Zahlen? – sie hilft, Größenordnungen abzuschätzen. Und zeigt, daß ca. 25% der Meilen sicher nicht verfallen können. Dabei ist die Schätzung relativ tolerant gegenüber Verschiebungen in den angenommenen Meilenverhältnissen zwischen den verschiedenen Kundengruppen, die Größenordnungen bleiben also gleich.

Dabei sind die Kreditkartennutzer noch gar nicht berücksichtigt, deren Meilen auch nicht verfallen können.

Das heißt aber auch, ca. 25% der Meilen verteilen sich auf ca. 5% der Kunden.

Das bestätigt auch noch meine These, daß Lufthansa durch die Meilenentwertung überwiegend ausgerechnet die Stammkunden schädigt. Eine Entscheidung, die ich unternehmerisch gesehen für miserabel halte.

Und es zeigt, daß die Argumentationskette, auf die sich Lufthansa im Verfahren 14 O 245/11 gestützt hat, nämlich das bei der Auslegung der AGB von einem „Normalfall“ 12.600 Meilen auszugehen sei, zwar aus Lufthansas Sicht taktisch schlau war, aber in tatsächlicher Hinsicht durchaus möglicher Weise mit erheblichen Mängeln behaftet war. Denn schließlich ging es in dem Verfahren um einen HON – da dürfte klar sein, daß der auf einem dickeren Meilenkonto sitzt, schließlich schafft LH mit ihren Statusstufen einen Sammelanreiz.

Im Ergebnis kommen sowohl die „gute alte“ 80-20-Regel als auch meine Abschätzung zum gleichen Schluß: Nie und nimmer werden ⅔ aller Meilen verfallen. Es wird interessant, was uns Lufthansa dazu auf der Hauptversammlung erklärt. Viele Fragen zur Bilanzierung der Meilen gibt es ja schon.

Zusammenfassung Bilanzwert

Die Diskussion um den Bilanzwert ist aufgekommen, weil Lufthansa im Verfahren LG Köln 14 O 245 / 11 (das ist nicht mein Verfahren) den Meilenwert selbst mit 2,77 €-Cent angegeben hat. Das steht so in dem Urteil, das mir vorliegt.

Außerdem fiel mir auf, daß obwohl die Meilen entwertet wurden, der Bilanzwert gestiegen ist. Das ist unlogisch, denn wenn mehr Meilen für einen Flug nötig sind, müßte der Bilanzwert eigentlich sinken.

Diese Unklarheiten führten zu zwei Gegenanträgen für die Hauptversammlung am 8.5.2012 in Köln. In einem schlägt Peter Dietrich vor, den Wirtschaftsprüfer zu wechseln, weil er Betriebsblindheit vermutet, im zweiten beantrage ich, die Entlastung des Vorstandes unter anderem wegen der unklaren Bilanzierung zu vertagen.

Natürlich kann es auch Argumente geben, über die sich der Bilanzwert schlüssig erklären lässt. So könnten sich die Anwälte der Lufthansa bezüglich des Meilenwertes in dem Verfahren getäuscht haben, aber auch das müßte der Vorstand belegen und so möglicher Weise dem Kläger in LG Köln 14 O 245/11 neue Argumente liefern.

Möglicher Weise ist auch der Bilanzwert von Meilen trotz Entwertung noch weiter gestiegen, weil man bisher zu niedrig bilanziert hat und diesen Fehler beheben wollte. Aber auch dieses Geständnis müßte der Vorstand machen.

Eine Zusammenfassung der Fragen, zunächst grundlegender Natur:

  1. Warum werden im Jahresbericht nur Meilen für Flugprämien und nicht auch für WorldShop und Upgrades ausgewiesen?
  2. Weshalb sind Upgradevoucher in der Bilanz nicht aufgeführt?
    1. Welche Anzahl von Upgradevouchern war am Jahresende 2011 nicht eingelöst?
    2. Mit welchem Wertansatz werden diese Upgradevoucher wo bilanziert?
  3. Wie erklärt sich der höhere Bilanzwert pro Meile 2011 im Vergleich zu 2010, obwohl eine Entwertung der Meilen stattgefunden hat?
  4. Wieviele Meilen werden im Schnitt pro Jahr erfolgen und in Prämien umgesetzt?
  5. Welcher Anteil der Meilen verfällt?
  6. Welcher Anteil der Meilen wird im WorldShop umgesetzt?
    1. Welcher Wert für eine Meile im WorldShop in der Bilanz angenommen?
  7. Welcher Anteil der Meilen wird für Upgrades genutzt?
    1. Welcher Anteil der Upgrades erfolgt auf Konzern-Airline-Flügen und welcher auf StarAlliance-Partner-Flügen?
    2. Welche Kosten entstehen je für ein Upgrade auf Flügen von Economy auf Business und Business auf First mit Konzern-Airlines?
    3. Welche Kosten entstehen je für ein Upgrade auf Flügen von Economy auf Business und Business auf First mit StarAlliance-Partner-Airlines?
  8. Welcher Anteil der Meilen wird für Prämienflüge eingesetzt?
    1. Welcher Anteil der Prämienflüge erfolgt auf Konzern-Airlines, welcher auf StarAlliance-Partnern?
    2. Wie werden intern Meilentickets in Economy-, Business- und First-Class verrechnet?
    3. Wie werden auf Partner-Airlines Meilentickets in Economy-, Business- und First-Class verrechnet?

Jetzt heißt es nur noch: Zahlen einsetzen und zusammenrechnen. Fertig ist der korrekte Bilanzwert.

Für die zukünftige Strategie bezüglich Miles&More frage ich mich:

  1. Welcher Anteil der Meilen wird über Flüge generiert?
  2. Welcher Anteil der Meilen entsteht durch Promotions und Nicht-Airline-Partner?
  3. Hat sich eine Verschiebung dieser Anteile über die letzten Jahre ergeben?
  4. Sollte sich eine Verschiebung des Meilenerwerbs zu Nicht-Airline-Partnern ergeben haben, hat das Auswirkungen auf die Award-Verfügbarkeit für „fliegende“ Miles&More-Kunden, insbesondere für Statuskunden?
  5. Gibt Lufthansa ihren Stammkunden ein Leistungsversprechen bezüglich einer Mindestzahl verfügbarer Award-Plätze pro Flug oder ist ein solches Versprechen geplant?

Die Frage nach der Zukunft von Miles&More ergibt sich, weil Dr. Franz auf der DLD in München, auf der er ja auch behauptete, Kundenloyalität sei ein ein Hauptziel, erklärte, er wolle Miles&More als Loyalitätsprogramm nutzen und nicht in ein eigenes Unternehmen à la Payback überführen. Das habe nach seinen Worten AirCanada mit deren Meilenprogramm getan.

Die Fragen habe ich heute auch per Fax an Lufthansa Investor Relations übermittelt. Im Interesse einer zügigen und klaren Beantwortung hoffe ich, daß Lufthansa diese Chance zur Vorbereitung auch nutzt und damit die Diskussion sachlich und konkret abläuft.

Weitere Strafanzeige gegen Lufthansa aufgetaucht – mit einigen Rechenfehlern

Ich bin ja nicht zimperlich mit Lufthansa und habe auch schon eine Strafanzeige wegen der Verdachtes auf Betrug im Kontext Meilenentwertung erstattet. Jetzt legt eine dritte Kanzlei nach, deren Namen ich rücksichtshalber nicht preisgeben werde, und verschickt eine von ihr erstattete Strafanzeige an einen großen Presseverteiler. Von dem fand sie dann ihren (Um-)Weg zu mir.

Die Anzeige hat jedoch einige grobe inhaltliche Fehler.

Erstens: Denkfehler

So stellen die anzeigenden Anwälte fest, daß Lufthansa pro Jahr 3 Milliarden Meilen an Kunden ausgibt. Das folgern sie messerscharf aus dem Bestand Ende 2010 und Ende 2011, dessen Differenz zufällig 3 Milliarden Meilen beträgt. Klar, wenn auf meinem Girokonto Ende des Monats 3 € mehr sind, beträgt mein Gehalt 3 €. Jeder weiß, daß diese 3 € die Differenz zwischen meinen Ein- und Ausgaben in dem Monat waren und überhaupt keine Aussage über den Vermögensfluß auf meinem Konto erlauben.

Genau diesen Fluß der Meilen legt Lufthansa auch nicht offen.

Wer sich allerdings die Mühe macht und abschätzt, kann anhand der Anzahl der HON Circle Mitglieder, Senatoren und Frequent Traveller und der Meilen, die allein diese Kundengruppe pro Jahr einfliegen muß, um ihren Status zu erlangen oder zu erhalten, sehen, daß allein deswegen mindestens 23,4 Milliarden Meilen ausgegeben werden.

Zweitens: Rechenfehler

Der zweite Fehler ist subtiler: Die Rückstellungen für Meilen sind in der Bilanz verteilt, zwischen passiven Rechnungsabgrenzungsposten und sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten, die jeweils weiter in kurz- und langfristig untergliedert sind. Das ganze steht daher im Jahresbericht auf mehreren Seiten. Um den Gesamtwert zu berechnen, muß man die Posten addieren.

Das übersehen die anzeigenden Anwälte und dividieren stumpf nur durch die passiven Rechnungsabgrenzungsposten. Damit kommt als völlig verquerer Wert einer Meile 0,31 Cent heraus. Anstatt den kritisch zu prüfen (WorldShop-Niveau!), zaubern die Anwälte 0,8 Cent als „tatsächlich angenommenen Wert“ aus dem Zylinder. Also mein tatsächlich angenommener Wert liegt noch deutlich darüber, 0,8 Cent sind der aktuelle Bilanzwert, wenn man denn richtig rechnet.

Jetzt kommt ein grandioses Rechenkunststück: Weil der magische tatsächliche Wert mit 0,8 Cent phantasiert wurde, mußten die falsch errechneten 0,31 Cent verbraten werden. Angeblich ergibt sich aus dieser Differenz, daß 63% der Meilen nie in Anspruch genommen werden.

Und damit nimmt das Grauen seinen Lauf – wer schon im Ansatz falsch rechnet, landet bei falschen Ergebnissen.

Sicherlich kann man trotz fehlerhafter Rechnung diskutieren und Lufthansa unterstellen, sich möglicher Weise beim Bilanzwert verrechnet zu haben. Das ist berechtigt, es gibt viele Ungereimtheiten, so greift die Anzeige auch meine Feststellung auf, daß die im Verfahren 14 O 245/11 angegebene Meilenanzahl überhaupt nicht zu den bilanzierten Meilen passen kann.

Natürlich kann man, sollte der Vorstand die Meilen wirklich falsch bewertet haben, eine Bilanzfälschung vermuten. Aber vielleicht wäre es hilfreich gewesen, erstmal die Angaben auf der Hauptversammlung abzuwarten, die sich aus der Diskussion der Gegenanträge von Peter Dietrich und mir ergeben. Zum jetzigen Zeitpunkt finde ich das jedenfalls äußerst mutig, zumal mit den Rechenfehlern der Anwälte.

Adressatenkreis

Da sich die Anzeige auch auf die Bilanzierung in den Jahren vor dem Vorstandsvorsitz von Dr. Franz bezieht, müßten auch die vorhergehenden Vorstandsmitglieder als mögliche Tatverdächtige angegeben werden.

Untreue

Interessant ist, daß die Kanzlei im Rahmen der Anzeige auch nochmals die E-Mail aufgreift, die zu meiner Strafanzeige wegen des Verdachts auf Betrugs gegen Lufthansa geführt hat, sie aus dem Spiegel zitiert und wegen des Verdachts auf Untreue Anzeige erstattet. Das ist glatt durchargumentiert und auch nachvollziehbar. Der Teil ergänzt letztlich meine Anzeige um einen weiteren möglichen Straftatbestand.

Fazit

Die Bilanzfälschung jedoch, die hätte ich mir jetzt noch erspart. Wen es drängt draufzuhauen, der sollte wenigstens besser recherchieren. Dabei hätte sogar mein Blog geholfen. Denn hier erkläre ich gerade, wie der Bilanzwert zustande kommt.

So hat diese Anzeige einen faden Beigeschmack, sie wirkt etwas wie „wir wollen auch mitspielen“.

Das heißt nicht, daß ich überzeugt bin, daß die Meilen richtig bilanziert sind, nur die Fehler machen die Anzeige so angreifbar, daß sie womöglich der Sache mehr schadet als nutzt. Klar, jeder macht Fehler, ich auch. Doch gerade, weil der Vorwurf der Bilanzfälschung knackig ist, sollte die Anzeige sitzen.