Zwischenstand

In den letzten Wochen war einiges zu tun, nicht nur in Sachen des Verfahrens, aber eben auch.

So darf am BGH nicht jeder Anwalt agieren, sondern nur sogenannte „BGH-Anwälte„. Das sind Rechtsanwälte, die nur am BGH und den obersten Gerichten zugelassen sind.

Unter diesen Anwälten mußten wir, also mein Anwalt und ich, einen auswählen, der uns in der anstehenden Revision vertreten und unterstützen wird. Anwaltswahl ist Vertrauenssache, insofern mußten wir wirklich gründlich auswählen – zumal uns von Ihnen, liebe Leser, auch eine große Auswahl von BGH-Anwälten vorgeschlagen und empfohlen wurde. Ich glaube, wir haben eine sehr gut geeignete Kanzlei gefunden.

Außerdem habe ich versucht, Herr der Mailberge zu werden, die mich seit dem 1:1 und vorher erreicht haben. Ich glaube zwar, jetzt allen geantwortet zu haben, aber muß gestehen, daß ich mich da täuschen könnte. Sollte noch etwas offen sein, dann ist Ihre Mail irgendwo regelrecht in den Fluten ertrunken. Bitte schreiben Sie mir gerne nochmal.

Deswegen bin ich auch mit der Auswertung der Umfrage zum Nutzungsverhalten von Vielfliegerprogrammen noch etwas im Hintertreffen. Ich kann allerdings schon sagen, daß sowohl die Daten für die HON-Circle-Mitglieder als auch Senatoren statistisch definitiv signifikant sein dürften und auch die Teilnehmer der Umfrage für diese Gruppen repräsentativ waren.

Für FTL- und Blue-Member ist der Anteil natürlich bezogen auf deren Gesamtzahl signifikant kleiner, so daß ich hier noch nachprüfen muß, inwieweit ich da eine wirklich repräsentative Zielgruppe erwischt habe.

Eins ist jedoch klar: Mein Blog wird ausgerechnet von den umsatzstarken Stammkunden der Lufthansa gelesen. Also genau denen, den Lufthansa durch die Meilenentwertung einen Schaden zugefügt hat. Und deren Weggang, weil sie darüber verärgert sind, besonders schmerzhaft ist.

Das zeigt einmal mehr: Möglicherweise hat Lufthansa juristisch durch das OLG-Urteil aufgeholt, in Bezug auf die Kundenverärgerung allerdings noch mehr verloren. Das macht den Fortgang des Verfahrens neben den juristischen Fragen sehr interessant.

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Swiss light – War die Swiss zu gut?

Die Aargauer Zeitung berichtet genauso wie die Sonntagsausgabe des Zofinger Tagblatt, daß eine interne Mail (kennen wir das nicht?) ein neues Spar-Zukunftskonzept für Swiss vorstellt: Swiss Light.

Die Mail sei durch ein Fehler versehentlich an alle Kabinenmitarbeiter weitergeleitet worden. Und von dort sei die enthaltene Präsentation an die Medien durchgesickert.

Denn Swiss erwirtschaftet ja derzeit einen operativen Gewinn pro Passagier von nur 15,83 €, verglichen mit Lufthansas 2,56 € ist das wirklich ganz miserabel. Überhaupt im Vergleich zu anderen Airlines. Hier muß gespart werden. Das ist ganz offensichtlich.

Daher soll, so berichten die beiden Zeitungen übereinstimmend, am Lohn der fliegenden Mitarbeiter gespart werden. Ein bewährtes Konzept. Zuletzt bei der AUA praktiziert, vorher mit den neuen Crews am Berlin Brandenburg International.

Anscheinend ist Lufthansa der Erfolg der Swiss unheimlich. Viele verärgerte Lufthansa-Kunden sind nach eigenen Angaben auch zur Swiss ausgewandert, weil dort der Service noch in Ordnung wäre, der Umgang mit Stammkunden noch loyal und das Kabinenprodukt besser.

Gegen den Erfolg muß Lufthansa natürlich vorgehen. Denn die Kunden, die Umsatz und Gewinn bringen, die müssen einfach nachhaltig vergrault werden. Und dürfen sich auf keinen Fall bei einem Tochterunternehmen wohl fühlen. Da ist Swiss Light sicherlich ein effizienter Weg.

Ich bin mir sicher: Kurzfristig geht die Umsatzrendite hoch, auf lange Sicht schaufelt der Lufthansa Konzern jedoch sich selbst gerade sein Grab.