Konsequenzen einer OLG-Entscheidung

Wenn das OLG nach der Verhandlung nächsten Dienstag seine Entscheidung verkündet, ist natürlich die Frage, was sie für andere Betroffene bedeutet.

Grundsätzlich gilt zunächst, daß jede Entscheidung nur zwischen den Parteien wirkt und keine allgemeine rechtsbildende Wirkung hat. Andererseits hat die Rechtsprechung des OLG Köln durchaus Konsequenzen, denn die Amts- und Landgerichte eines OLG-Bezirks werden in der Regel nicht der Entscheidung ihres höheren Gerichts widersprechen. Es hindert sie allerdings auch keiner daran – die Rechtsfindung des Richters ist frei. Nur wer liefert schon gerne erfolgversprechende Vorlagen für eine Berufung?

Somit ist davon auszugehen, daß die für vergleichbare Verfahren räumlich zuständigen Gerichte, also das AG Köln und LG Köln, der Rechtsprechung ihres OLG folgen werden. Dadurch entsteht durch das Urteil ein gewisser Zugeffekt, der jedem anderen, der seine Ansprüche in einer vergleichbaren Angelegenheit durchsetzen will, helfen sollte.

Die Chancen für einen erstinstanzlichen Erfolg sollten damit steigen. Das wiederum weiß auch Lufthansa und sollte sich daher, wenn der Vorstand ökonomisch handelt, nicht auf höchst wahrscheinlich erfolglose Verfahren einlassen, sondern eine außergerichtliche Lösung herbeiführen. Damit wäre das Thema dann für die Kunden und Lufthansa vom Tisch.

Man beachte: Die Prämisse ist, dem Lufthansa-Vorstand ökonomisches Handeln statt Durchsetzungszwang zu unterstellen. Ich hatte bei Dr. Franz in letzter Zeit immer wieder den Eindruck, daß diese Annahme falsch ist. Insofern ist nicht sicher, ob Lufthansa dann auch so handeln würde – obwohl es ihr wohl jeder Anwalt empfehlen würde.

Zudem hat mein Verfahren im Vergleich zu einigen späteren Verfahren einige Besonderheiten. Auf denen könnten Lufthansa versuchen herumzuhacken, um so die Anspruchsteller auszubremsen.

So habe ich schon im Dezember 2010 der Vertragsänderung widersprochen, weil ich zufällig von der Änderung erfahren habe. Damit gab es bei mir keine Chance, über die in den AGB vorgesehene „weitere Nutzung“ meiner Miles&More-Karte eine Zustimmung zu willküren.

Ein nachfolgender Kläger hätte hier zwei schlagende Argumente: Zum einen kann man einer Änderung, die nicht kommuniziert wurde, nicht durch sein Verhalten zustimmen – es ermangelt also schon wieder der Vorbedingung. Zum anderen ist es gerade in Anbetracht der von Lufthansa regelmäßig vorgetragenen breiten Verwendungsmöglichkeiten der Miles&More-Karte technisch sehr schwierig, sie nicht einzusetzen. Wer zudem eine Kreditkarte von Miles&More hat, wäre bei einer Änderung seines von der DKB-Bank im Auftrag von Lufthansa ausgegebenen Zahlungsmittels beraubt, was spätestens AGB-rechtlich die Bedingung kippen lassen würde, weil das eine mit dem anderen nichts mehr zu tun hätte.

Und dann könnte Lufthansa versuchen, die Kunden abzuwimmeln – nach dem Motto: „Wenn Sie jetzt erst ankommen, dann kann das ja so schlimm nicht sein.

Auch so ein Argument bringt Lufthansa höchstens Zeit, aber keinen Nutzen: Denn wenn die Änderung verspätet, verdeckt und ungeeignet kommuniziert wird, dann beginnt auch keine Frist zu laufen. Auch die Pressemeldungen über das Verfahren, die in mehreren Phasen erfolgten, definieren keinen Fristbeginn: Ende November 2011 gab es erste Berichte über mein Verfahren, Ende Januar / Anfang Februar 2012 Berichte über die mündliche Verhandlung, im März über das Urteil und im April dann im Zusammenhang mit der Strafanzeige. Später fand der Vorgang immer wieder Erwähnung in der allgemeinen Presseberichterstattung über Lufthansa, z.B. im Manager Magazin, so auch im Zusammenhang mit dem Flugbegleiterstreik im September.

Zu jedem dieser Zeitpunkte haben Kunden erstmals von der Meilenentwertung erfahren haben. Gerade auch dadurch, daß die Berichtskontexte und Medien jeweils unterschiedlich waren. Das konnte ich gut beobachten: Immer wieder, wenn das Thema wieder in den Medien hochkam, stiegen die Zugriffszahlen auf mein Blog und die E-Mail-Anfragen.

Mithin lassen sich gute Gründen finden, warum es jetzt erst zur Beschwerde oder Klage kommt. Denn die Frist hat mangels sauberer Kommunikation durch die Lufthansa nie begonnen. Noch viel mehr: Mangels ordnungsgemäßer Mitteilung fehlt es sogar schon an der Willenserklärung für die Vertragsänderung durch die Lufthansa.

Genau diese Argumentation hat das LG Köln schon in meinen erstinstanzlichen Urteil aufgegriffen und beantwortet, das OLG wird kaum zu einem anderen Schluß kommen.

Lufthansa könnte damit zwar versuchen, durch sinnlose Spitzfindigkeiten auch die anderen Betroffenen zu einem Verfahren zwingen.

Aus meiner Sicht wäre das allerdings höchst ungeschickt und erzeugt nur unnötige Kosten. Lufthansa täte gut daran, jetzt gegenüber „meinen Nachfolgern“ Kulanz und Problemlösewillen zu zeigen. Und damit den Kopf wieder für wesentliche Fragen frei zu haben.

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Zahnersatzmeilen abgeschafft?

Manchmal scheint Lufthansa sogar auf externe Kritik zu reagieren: Im Anfang Juni habe ich berichtet, daß Lufthansa Zahnärzten Meilen für Zahnersatz anbietet, was nach deutschem Recht bestenfalls im Graubereich ist. Die österreichische Zeitung Der Standard hatte die Meldung aufgegriffen, auch in einigen zahnärztlichen Mitteilungsblättern tauchte die Nachricht auf.

Mittlerweile ist die Seite, über die die dafür nötige Miles&More-Kreditkarte registriert werden konnte, sang- und klanglos abgeschaltet worden. Auf wessen Veranlassung ist nicht bekannt.

Meilenverfall unfair angekündigt?

Ein Problem habe ich zum Glück mit Lufthansa selbst noch nicht: Meine Meilen können noch nicht verfallen. Wohl aber haben das viele Leser. Und viele schildern mir, daß sie von dem Verfall überrascht wurden. Tatsächlich durfte ich Kontoauszüge von ein paar Miles&More-Mitgliedern ohne Status und Kreditkarte sehen. Auf denen steht nirgends, wann die Meilen verfallen. Eine Planbarkeit erzeugt Lufthansa so nicht.

Den Vogel schießt aber gerade eine Mail ab, mit der Lufthansa einem Kunden auf seine Frage nach dem Meilenverfall antwortete:

For information regarding mileage expiriration on your account we ask that you contact the Miles & More Service Team directly. They will be happy to provide you with this information.

[…]

Thank you for your participation in Miles & More. We look forward to welcoming you on board a Lufthansa flight in the near future.

Sincerely,
Your Miles & More Service Team

Die Hervorhebungen habe ich eingefügt. Das erinnert mich an Buchbinder Wanninger oder Asterix erobert Rom. Service sieht anders aus, und ehrliches Interesse, den Kunden zu informieren, auch.

Wiedermal so eine kleine Unfairneß gegenüber dem Kunden: Eine frühzeitige Information, wann wieviele Meilen verfallen, würde den Kunden warnen. Dadurch kann er seine Ausgabenplanung entsprechend anpassen oder sich zum Beispiel die Miles&More-Kreditkarte besorgen, um den Verfall zu stoppen.

Eine frühere Ausgabe dürfte für niederwertige Prämien erfolgen, da spart Lufthansa im Vergleich zum First-Class-Flug. Auch die Kreditkarte sollte eigentlich im Interesse der Airline sein. Aber anscheinend setzt Lufthansa alles daran, den Meilenwert möglichst schnell zu verringern und den Verfall zu unterstützen. Das unterstützt wiederum meine Vermutung, daß die Bewertung der Meilen in der Bilanz zu niedrig ist.

Berufungsbegründung der Lufthansa

Gestern abend war es soweit – die Berufungsbegründung der Lufthansa ist eingetrudelt. 15 Seiten mit vielen bekannten Argumenten und einigen neuen, die ich mir hier nach und nach vornehmen werde.

Mein persönlicher Favorit an Unverschämtheit in der Argumentation: Ich hätte schon vor ein paar Jahren ausreichend Meilen auf dem Konto gehabt, um in der Business Class nach USA reisen zu können. Das hätte ich doch damals machen müssen, um einer Entwertung der Meilen zuvorzukommen.

Das Argument ist so hanebüchen, daß ich es zweimal lesen mußte. Liebe Lufthansa, ich muß in den AGB überlesen haben, daß ich mit Teilnahme am Miles&More-Programm meine Entscheidungsautonomie aufgeben muß. Mir ist zwar klar, daß viele Kunden wegen Miles&More auf rationale Kaufentscheidungen verzichten, aber daß ich auch bei der Wahl der Prämien vorher bei der zentralen Prämiennutzungsberatung der Lufthansa anrufen muß?

Liebe Lufthansa, soll ich jetzt zwangsweise, wenn ich 3.500 Meilen beisammen habe, immer diese mega-häßliche Computermaus kaufen?

Und was mache ich dann mit den Mäusen? Die nimmt mir ja keine Geisterbahn ab, so geschmacklos wie die sind.

Lufthansas Anwälte meinen also, sie müßten dem Miles&More-Kunden vorschreiben, wann er in welcher Buchungsklasse wohin reisen soll.

Was, liebe Anwälte, wenn ich gar nicht in die USA will? Wenn ich lieber nach Südostasien, Südafrika, Australien oder Neuseeland fahre?

Was, wenn ich doch lieber First als Business fliegen möchte?

Oder, stellen Sie sich vor, ich käme auf die völlig verwegene Idee, auf einer Reise meine Freundin mitnehmen zu wollen? Für Ihr Verständnis: Freundinnen sind diese unselbständigen Partnerkarteninhaberinnen, die so treudoof um ein Vogue-Abo betteln und mit mir Meilen sammeln wollen.

Weil die ja in Ihrem verschrobenen Werbe-Weltbild nur das perfekt manikürte Heimchen am Herd sind, sammelt sie natürlich bis auf ein paar Make-Up-Einkäufe mit der Kreditkarte keine Meilen. Also muß ich sie auf meine Meilen mitnehmen.

Darf ich dann nicht darauf sparen?

Rein hypothetisch, liebe Lufthansa-Anwälte: Ich hätte gerne einen ’67er oder ’68er Mustang Shelby GT500 Convertible. Die ersten 10.000 € dafür habe ich schon angespart. Und jetzt erklären Sie mir, ich soll mir doch dafür einen Dacia Duster kaufen?

Ganz nebenbei, es gibt noch ein weiteres, natürlich auch gänzlich unbeachtliches Problem in der Argumentionskette: Was mache ich, wenn an meinem Wunschtermin keine Flüge verfügbar sind? Meine Reise vertagen, weil Lufthansa gnädiger Weise vorhersehen kann, daß ich zu einer anderen Zeit am Zielort besser aufgehoben bin?

Liebe Lufthansa Anwälte, gerade Sie müssten doch wissen: Erst kommt der Termin, in Ihrem Fall z.B. vom Gericht, dann der Flug. Oder rufen Sie vorher beim OLG Köln an und bitten höflich, unseren Verhandlungstermin mit der Prämienverfügbarkeit bei Lufthansa abzustimmen?

Mal ganz im Ernst: Gibt es auch sachliche Argumente, oder geht es nur noch darum, durch die Berufung das Verfahren in die Länge zu ziehen? Denn die angebliche Rechtssicherheit liefert das Urteil auch nicht.

Lufthansa im Dauer-Selbst-Widerspruch

Dr. Franz widerspricht sich selbst bezüglich Miles&More: Es sei ein Kundenbindungsprogramm für Vielflieger – und er lädt Zahnärzte ein, über Zahnersatz Meilen zu sammeln.

Gleichzeitig streicht er den Vielfliegern die Statusvorteile: Letzten Freitag ging es den Frequent Travellern an den Kragen, vor einigen Wochen dem HON Circle und auch flächig gegen alle. Grund meiner Klage war eine Meilenentwertung, die auch gerade gegen die wichtigen Stammkunden ging.

Jetzt verschickt Lufthansa aktuell einen scheinbar handschriftlichen Werbebrief mit dickem, roten Kußmund-Lippenabdruck statt Unterschrift, in der in einem offenkundig altmodisch, patriachalisch geprägten Haushalt die Ehefrau ihren Gatten untertänig bittet:

Ich würde mich unheimlich freuen, wenn Du diese Partnerkarte für mich beantragst.

Schließlich fallen bei dabei noch Abos für klassische Frauenzeitschriften ab und man könne von den Meilen ja ein Wochenende in Paris verbringen.

Damit verkauft Lufthansa die Frau auch noch als Dummchen am Herd: Denn jeder Kunde weiß mittlerweile, daß innereuropäische Economy-Flüge Meilenverschwendung sind und einen negativen Meilenwert realisieren.

Soweit zum klassischen Weltbild in der einen Werbe-Abteilung bei Lufthansa. Gleichzeitig aber weist Lufthansa auf Facebook auf ihr Engagement beim Christopher Street Day in Berlin hin. Gar nicht klassische Rollenverteilung.

Schon mal nachgedacht, liebe Lufthansa, wie dieser „Liebesbrief“ bei frisch geschiedenen, verwitweten, schwulen oder lesbischen Kreditkartenkunden oder einfach unglücklichen Singles ankommen könnte?

Einige der Zielgruppen lassen sich zwar durch intelligentes Datamining halbwegs zuverlässig ausschließen.

Doch noch besser wäre es, wenn sich Lufthansa einfach nicht mehr selbst widerspräche.

Dabei hilft eine klare Strategie – im Unterschied zu operativer Hektik.

Meilen für Zahnersatz

Lufthansa bewirbt aktuell wieder die Miles&More-Kreditkarte – nicht für Vielflieger, sondern für Zahnärzte. Die sollen damit den Zahnersatz für ihre Patienten beim Miles&More-Partner Protilab kaufen, dafür gibt es die üblichen Umsatzmeilen und ab 50.000 € Jahresumsatz die Karte kostenlos.

Zum einen steht das natürlich im offensichtlichen Widerspruch zu Dr. Franz‘ Behauptung auf der Hauptversammlung, als ich ihn fragte, ob Miles&More weiterhin ein Kundenbindungsprogramm der Airline bleiben soll oder eine Art Payback mit angeschlossener Fluglinie würde:

Derzeit werden keine derartigen Überlegungen angestellt, denn bei uns, bei Lufthansa, da steht der Aspekt der Kundenbindung und damit die Nähe zwischen der Airline und dem Loyalitätsprogramm und ihren loyalen Passagieren im Vordergrund.

Das Dr. Franz Loyalität bestenfalls als Einbahnstraße zu seinen Gunsten versteht, wissen Meilenschwund-Leser, nicht nur aus einem Beispiel.

Doch ausnahmsweise möchte ich gar nicht auf die Loyalität hinaus, sondern auf den offensichtlichen Widerspruch, Zahnärzte statt Airline-Kunden zu binden.

Zum anderen lockt Lufthansa Zahnärzte damit in eine juristische Grauzone. Denn Zahnärzte müssen gewährte Skonti und Rabatte bei Zahnersatzleistungen an den Patienten weitergeben. Das sind „durchlaufende Posten“, die Rechnungen werden durchgereicht. §2 Abs. 7 der Berufsordnung der Zahnärzte ist eindeutig:

Dem Zahnarzt ist es nicht gestattet, für die Verordnung, die Empfehlung oder den Bezug für Patienten von Arznei-, Heil- oder Hilfsmitteln sowie Medizinprodukten eine Vergütung oder sonstige vermögenswerte Vorteile für sich oder Dritte versprechen zu lassen oder anzunehmen

Das Problem ist nun: Wie verrechnet er die erhaltenen Meilen gegenüber dem Patienten? Deren Wert schwankt zwischen -0,0002 €-Cent bis 8,8 €-Cent. Wer wird sich schon mit einem Schätzwert zufrieden stellen lassen? Zudem könnte auch eine Kreditkarte mit einem Versicherungspaket, die gratis gewährt wird, schon ein vermögenswerter Vorteil sein.

Der Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Prof. Dr. Oesterreich, bestätigte mir auf Anfrage, daß grundsätzlich alle Rabatte, die auf durchlaufende Posten gewährt werden, die Patienten in Rechnung gestellt werden, auch durchzureichen sind. Weil es eben bei Flugmeilen schwierig ist, diese Rabatte zu berechnen, sei die BZÄK der Ansicht, daß hier die Rechtslage nicht eindeutig sei. Sie wäre aber eher konservativ eingestellt und würde ihren Mitgliedern raten, bei durchlaufenden Posten keine Naturalrabatte, die nicht weiterverrechnet werden können, zu nutzen, daher wäre es wohl empfehlenswert, für Dentallabor-Leistungen nicht die Miles&More-Kreditkarte zu nutzen. Zumal leicht der Einduck entstehen könne, dass die Auftragserteilung von der Gewährung von Vorteilen abhängig gemacht wird.

Sein Urteil ist eindeutig. Das deckt sich mit der Auffassung des BGH im redpoints-Urteil: Meilen sind Rabatte.

Von den Dentaltechnikverbänden gab es leider keine Stellungnahme, einige Dentaltechnikbetriebe, die ich kontaktiert habe, sagten mir aber, daß eine Zahlung per Kreditkarte unüblich sei, lediglich einige größere, internationale Händler böten das an. Üblicher Weise würde eine Rechnung mit Zahlungsziel vier Wochen gestellt, die dann per Überweisung beglichen würde.

Insofern empfiehlt Lufthansa nicht nur die Kreditkarte und den grenzwertig rechtswidrigen Rabatt an die Zahnärzte, sondern auch ein Dentallabor. Ein Großlabor, das in Asien fertigt und daher mit deutlich günstigeren Preisen für die Leistungen werben kann, als es die hiesigen Handwerksbetriebe könnten.

Bemerkenswert: Wenn Krankenkassen Patienten empfehlen, ihre Zahnärzte aufzufordern, bestimmte Labore zu nutzen, hält die BZÄK das für einen Eingriff in den orginär zahnärztlichen Handlungsbereich. Und wendet sich entschieden gegen solche Eingriffe. Denn der Zahnarzt haftet allein und vollumfänglich gegenüber dem Patienten, nicht die Krankenkasse und auch nicht das Labor, so Prof. Dr. Oesterreich.

Lufthansa verlockt also Zahnärzte durch den moral hazzard der Meilen zu möglicher Weise rechtswidrigem Handeln und greift nebenbei lokale Dentallabore an. Dabei geht Lufthansa in die Offensive: Auf der Webseite gibt es auch einen Beispielrechner, mit dessen Hilfe jeder Zahnarzt schnell abschätzen kann, wann für ihn ein Round-The-World-Flug über Meilen bezahlbar ist.

Natürlich weist Lufthansa bei der Beispielrechnung nicht darauf hin, daß sich die Meilenwerte ändern können. Aus Sicht der Lufthansa sei die „Anpassung“ ein Privileg des Herausgebers von Miles&More.

Also, liebe Zahnärzte, vertrauen Sie nicht auf die in der Beispielrechnung angegebenen Meilenwerte. Lufthansa ändert die auch ohne Vorankündigung und geht dabei auch notfalls das Risiko einer Strafanzeige ein, wenn interne Mails publik werden. Im Übrigen fallen bei einer Prämienbuchung Steuern und Gebühren an, die gerne mal den Preis eines regulären Economy-Tickets überschreiten können. Es könnte also sein, daß das Strafrisiko für die Zahnärzte den Nutzwert des Rabattes bei weitem überschreitet.

Der Unterschied zwischen Äpfeln und Birnen und Meilenpreisen

Die Süddeutsche schreibt heute bislang leider nur in der Druckausgabe unter der Überschrift „Miles&Less“ über meinen Fall und die Diskussion über den Bilanzwert der Meilen auf der Hauptversammlung.

Die Süddeutsche zitiert die Lufthansa mit der Angabe, daß es Preisanpassungen im Leben immer gäbe,

an Tankstellen und auf dem Wochenmarkt für Äpfel

Und genau hier geht die Lufthansa meines Erachtens ganz massiv fehl: Wenn ich mich auf dem Wochenmarkt mit dem Händler über den Preis der Ware geeinigt habe, dann gilt der für den Kaufvertrag. Natürlich kann sich der Preis vor Vertragsschluß jederzeit ändern.

Allerdings eben immer nur bis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Und nicht danach.

Durch die Meilenentwertung hat Lufthansa nach dem Vertragsschluß die Preise angehoben. Die Meilen sind ein Teil des Flugpreises, den ich bezahle. Und sie sind ein Rabatt auf künftige Flüge, das hat sogar der BGH schon gesagt.

Sie sind also analog den netten Aufklebern im Supermarkt oder den Stempeln beim Bäcker zu sehen. Hat der Bäcker beim Kauf gesagt, für zehn Stempel gibt es ein „Freibrot“, dann kann er nicht nach dem Kauf sagen: „Ätsch, jetzt will ich zwölf.“

Genau das macht aber Lufthansa bei der Meilenentwertung.

Der Bäcker ist da schlauer, der schreibt auf seine Sammelkarte ein Gültigkeitsdatum. Hat man bis dahin nicht die nötigen Stempel zusammen, verfällt der Rabatt. Diesen Verfall gibt es zwar nach drei Jahren für „Normalkunden“ bei Lufthansa, aber nicht für Lufthansa-Kreditkartenbesitzer und Frequent Traveller, Senatoren und HON Circle Mitglieder. Deren Meilen sind gültig, solange sie die jeweilige Karte haben.

Lufthansa hat nach unserer Lesart auch in den AGB keine Regelung für die Anpassung der Prämien vorgesehen.

Lufthansa hat sich also selbst ein Bein gestellt. Hätte Lufthansa sich geschickt und loyal verhalten, hätte man eine längere Übergangsfrist gewährt und wäre man zu den Kunden kulant gewesen, hätte sich kaum wer die Mühe einer Klage gemacht. Mir jedenfalls wäre es zu blöd gewesen.

Aber von heute auf morgen ohne adäquate Vorankündigung den Kunden bis zu 3,6 Milliarden € zu nehmen, das kann und darf nicht zulässig sein.

FlyNet – Meilen ins WLAN pusten

Lufthansa wirbt vermehrt mit FlyNet, dem WLAN im Flieger. Da kann man wahlweise die Nutzung mit der Kreditkarte oder in Meilen zahlen.

1 Stunde WLAN kostet dann schlappe 10,95 € oder 3.500 Meilen. Das sind immerhin noch 0,0031 € / Meile und erreicht damit das schlechte WorldShop-Niveau.

Bei 24 Stunden WLAN geht der Meilenwert dann noch weiter zurück: 19,95 € oder 7.000 Meilen, das ergibt spärliche 0,00285 € / Meile. Da empfiehlt sich der Einsatz der Kreditkarte.

Natürlich habe ich meine Meilenwert-Tabelle ergänzt.