EuGH mit weiterem Urteil zu Verspätung

Im Juli hatte ich von einer Klage eines meiner Leser berichtet, der einen Flug Hamburg – Düsseldorf – Chicago gebucht hatte, dann wegen Verspätung von Hamburg – Düsseldorf auf die Strecke Hamburg – München – Chicago umgebucht wurde, wodurch er Chicago mit mehreren Stunden Verspätung erreicht hat und dafür die Entschädigung nach EU-Verordnung 261/2004 wollte. Grund meines Berichts zu dem Zeitpunkt waren die durcheinandergegangenen Textbausteine der Lufthansa in der Klagerwiederung.

Das AG Köln, dem der Fall vorlag, entschied überraschender Weise (und noch nicht rechtskräftig) zugunsten der Lufthansa: Es käme auf jeden einzelnen Flug an. Hamburg – Düsseldorf wäre zwar verspätet gewesen, aber nicht mehr als zwei Stunden. Mithin gäbe es dafür keine Entschädigung. Hamburg – München und München – Chicago wären nach Flugplan verkehrt, also erst recht nicht verspätet. Dabei sei die verspätete Ankunft von 5,5 Stunden völlig unbeachtlich.

Dabei stützte sich das AG Köln auf eine Entscheidung des BGH (Xa ZR 79/08), in der der BGH zu der aus meiner Sicht schwer nachvollziehbaren Erkenntnis gelangt ist, daß zwei zusammenhängende Flüge bei Verspätungen einzeln betrachtet werden müssten.

Das verkennt, daß viele Flugstrecken gar nicht im Direktflug erreicht werden können und Zubringerflüge vom Kunden ja nicht zum Spaß sondern aus Notwendigkeit gebucht werden. Wer, wie mein Leser, von Hamburg nach Chicago will, findet keinen Direktflug, sondern muß immer mindestens einmal in Europa oder in USA umsteigen.

Da mögen Frankfurter und Münchner besser gestellt sein, denn die erreichen viele Destinationen direkt.

Wie der EuGH in seinem vor zwei Wochen Oktober veröffentlichten Urteil (verbundene Rechtsachen C 402/07 und C 432/07) ausführt, ist das Ziel der Verordnung, die Ungemach durch die Verspätung zu entschädigen. Es käme dabei auch nicht darauf an, ob der Abflug oder die Ankunft übermäßig verspätet wären, sondern nur auf die Unannehmlichkeiten für den Fluggast.

Wenn das so ist, dann ist auch die Unanehmlichkeit einer Verspätung auf der Gesamtstrecke bei einer Umsteigeverbindung gegeben. Zumal Umsteigeverbindungen von Airlines standardmäßig verkauft werden, es sogar airportspezifische Umsteigezeitvorschriften gibt, die sogenannte „Minimum Connection Time“ (MCT). Innerhalb der ist garantiert, daß man seinen Anschlußflug auch erreicht. Außer natürlich, es gibt irgendwo Verspätungen.

Da den Kunden je nach Wohnort auch gar nicht die Wahl gelassen wird, ob sie direkt oder mit Umsteigeverbindung fliegen, wird das erhöhte Verspätungsrisiko einer Umsteigeverbindung auf den Kunden abgewälzt. Denn wenn die Verspätungswahrscheinlichkeit, wie vom EuGH behauptet, nur 0,15% beträgt, dann liegt die Wahrscheinlichkeit, daß mindestens einer von zwei Flügen zu spät ist, schon bei 0,3% (1 – (1-0,15%)2).

Dabei ist das Ungemach, an einem fremden Ort zu stranden, möglicher Weise keinen Zugriff auf sein Gepäck zu haben, und dann irgendwo in einem Hotel zu liegen, deutlich höher, als am Heimatort noch eine Nacht verbringen zu können. Die Betroffenen einer „Umsteigeverspätung“ würden also doppelt benachteiligt.

Das würde dem Grundsatz, wesentlich Gleiches auch gleich zu behandeln, widersprechen: Denn die Fluggäste sind in beiden Fällen mindestens gleich betroffen, würden aber unterschiedlich entschädigt. Dabei hat die Fluggesellschaft ein durchgehendes Ticket verkauft.

Zudem widerspricht die Entscheidung des BGH dem Verbraucherschutzziel der Vorschrift, nämlich Airlines anzuhalten, Flüge pünktlich durchzuführen und den Fluggästen eine Entschädigung für den Fall der Verspätung zu gewähren.

Der EuGH hat am 4.10.2012 in der Sache C 321/11 entschieden, daß genau solche Anschlußflugverspätungen sich summieren und eben nicht einzeln zu betrachten sind.

Der Ausgangsfall für die EuGH-Vorlage ist inhaltlich analog dem oben geschilderten Verfahren, ein innerspanischer Zubringerflug der Iberia hatte Verspätung, die Passagiere kamen zu spät zum Langstreckenflug, ihre Plätze wurden an andere Passsagiere vergeben, weil Iberia annahm, sie würden ihren Flug verpassen. Iberia berief sich im Verfahren darauf, daß die Verspätung und nicht die Überbuchung der Langstrecke der Grund für die Nichtbeförderung gewesen sei.

Der EuGH lies wenig Raum für Deutungen:

Das vorlegende Gericht bezieht sich nämlich auf die Tatsache, dass es im Rahmen eines einheitlichen Beförderungsvertrags, der mehrere Buchungen auf zwei unmittelbar aufeinanderfolgenden und gleichzeitig abgefertigten Flügen umfasst, auf dem ersten dieser Flüge zu einer von dem betreffenden Luftfahrtunternehmen zu vertretenden Verspätung gekommen ist und dieses in der irrigen Annahme, die betroffenen Fluggäste würden den zweiten Flug nicht rechtzeitig erreichen, anderen Fluggästen ermöglicht hat, auf diesem zweiten Flug die Plätze zu besetzen, die die Fluggäste, denen die Beförderung verweigert wurde, besetzen sollten.

Dieser Grund für die Nichtbeförderung ist jedoch nicht vergleichbar mit den in Art. 2 Buchst. j der Verordnung Nr. 261/2004 ausdrücklich genannten [unzureichende Reiseunterlagen, gesundheitliche Problem, o.ä, Anm. T.E.], da er in keiner Weise dem Fluggast zuzurechnen ist, dem die Beförderung verweigert wird.

Darüber hinaus kann einem Luftfahrtunternehmen nicht erlaubt werden, den Kreis der Fälle, in denen es berechtigt wäre, einem Fluggast die Beförderung zu verweigern, erheblich zu erweitern. Dies hätte zwangsläufig zur Folge, dass ein solcher Fluggast völlig schutzlos gestellt wäre, was dem Ziel der Verordnung Nr. 261/2004 zuwiderlaufen würde, ein hohes Schutzniveau für Fluggäste durch eine weite Auslegung der ihnen zuerkannten Rechte sicherzustellen.

In einem Fall wie dem des Ausgangsverfahrens würde dies außerdem dazu führen, dass die betroffenen Fluggäste das sich aus der Nichtbeförderung ergebende Ärgernis und die damit verbundenen großen Unannehmlichkeiten auf sich nehmen müssten, obwohl diese Nichtbeförderung in jedem Fall allein vom Luftfahrtunternehmen zu vertreten ist, das entweder die Verspätung des ersten von ihm selbst durchgeführten Flugs zu verantworten oder irrig angenommen hat, die betroffenen Fluggäste könnten sich nicht rechtzeitig am Flugsteig des Anschlussflugs einfinden, oder aber Flugscheine für aufeinanderfolgende Flüge verkauft hat, bei denen die für das Erreichen des Anschlussflugs zur Verfügung stehende Zeit nicht ausreichte.

Und damit argumentiert der EuGH sehr verbraucherfreundlich in der Logik und Zielsetzung der EU-Verordnung 261/2004. Und er lässt deutlich weniger Spielraum als in der späteren Entscheidung vom 23.10.2012, die noch „Nachfragen“ nach sich ziehen dürfte.

Die Frage ist: Was machen die Airlines daraus? Wird Lufthansa im Verfahren meines Lesers jetzt in der Berufung unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils anerkennen oder das Verfahren in die Länge ziehen? Kundenfreundlicher – und geldsparender – wäre das Anerkenntnis.

Werden die Airlines ihre Minimum Connection Times hinaufsetzen, um das Risiko von Verspätungen der Zubringerflüge zu minimieren? Werden damit Flugreisen für Passagiere deutlich unbequemer, weil die Übergangszeiten länger werden?

Oder wird die Praxis, „durchgehende“ Tickets zu verkaufen, eingestellt? Bei zwei getrennten Flugscheinen wären die Airlines aus der Haftung. Und würden die Kunden im Regen stehen lassen. Für RyanAir, die Passagiere mit einem Buch zu viel im Handgepäck von der Polizei aus dem Flieger holen lässt, sicher eine Alternative, für angebliche und echte Premium-Anbieter jedoch auch als Sparmaßnahme eher kontraproduktiv.

Ich bin gespannt, was Lufthansa sich einfallen lassen wird.

Vielen Dank an Martin Weimann von Verbraucherinkasso / Fluggastverordnung.com für den Hinweis auf das Urteil.

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Überblick: Wettbewerbsvergleich

Weil Lufthansa sich ja eher desinteressiert an ihren Kunden zeigt, habe ich angefangen, die Bonusprogramme der verschiedenen Airlines zu vergleichen.

Dabei gibt es zwei Grundfragen: Die Anzahl der nötigen Flüge, um einen Prämienflug auf Meilen einlösen zu können und die Anzahl der nötigen Flüge, um Statusvorteile in Anspruch nehmen zu können.

Die Prämienflüge zu bewerten ist relativ komplex: Denn bei fast allen Gesellschaften fallen „Steuern und Gebühren“ in unterschiedlicher Höhe an. Bei Lufthansa ist der so hoch, daß der Meilenwert sogar negativ wird. Andere Gesellschaften verlangen weniger.

Und dann kommt da noch die Verfügbarkeit dazu: Wie leicht bekommt man den gewünschten Prämienflug? Eine amerikanische Studie hat das für die Economy-Class ermittelt, Lufthansa kam dabei auf den ersten Blick ganz gut weg – allerdings dürfte das an den besonders hohen Gebühren liegen. Denn in der First Class ist die Verfügbarkeit deutlich schlechter, wie ich ermittelt habe.

Dennoch habe ich versucht, für die beiden OneWorld-Gesellschaften AirBerlin und British Airways versucht, auch diese Effekte abzuschätzen.

Im Ergebnis bin ich zu dem Eindruck gelangt, daß bei Lufthansa für einen Prämienflug etwas mehr Reisen nötig sind als bei den beiden anderen Programmen.

Gleiches gilt nach meinen Schätzungen auch für den Status. Daraus lassen sich in Abhängigkeit vom Reiseverhalten konkrete Handlungsempfehlungen ableiten.

Grob gilt: Mit gleichem Flugverhalten kann ein Frequent Traveller woanders StarAlliance Silber (Thai oder Aegan) und OneWorld Sapphire (Iberia) erreichen, ein Senator StarAlliance Gold (Turkish Airlines oder Aegan) und OneWorld Emerald (Iberia). Aus einem Status werden so zwei, die Vorteile gelten effekt allianzübergreifend.

Für viele Kunden dürfte das mehr Flexibilität bedeuten und damit die Möglichkeit ohne Nachteile günstigere Preise nutzen zu können. Das senkt für Lufthansa weiter den Wert von Miles&More – dessen größter Vorzug bisher irrationales Käuferverhalten wegen der versprochenen Vorteile war. Wie sagte ein Ex-Kunde so treffend nach der Meilenentwertung: „Ich habe mich deshalb zum ersten mal nach Alternativen zur LH umgeschaut. Danke Lufthansa!“

So spart man ein Unternehmen kaputt.

FTL wird weniger wert – Alternativen?

Den Frequent Traveller hat Lufthansa abgewertet, Miles&More schon länger verschlechtert und die Umbenennung in miles-and-less scheint bevorzustehen.

Im Netz wird daher oft diskutiert, man solle sich doch statt dem Lufthansa Frequent Traveller bei Aegean deren StarAlliance Gold-Karte erfliegen. Das brächte mehr Vorteil und gänge leichter als die silberne Lufthansa Karte.

Für mich war das Anlaß, einmal nachzurechnen. Und zwar nur unter dem Gesichtspunkt „Status“. Dabei geht es um praktische Fragen, wie Lounge-Zugang, Mehr-Gepäck und bevorzugtem Check-In.

Die Punktevergaben der einzelnen Anbieter sind in den Details so unterschiedlich, daß ein direkter Vergleich schwer ist. In jedem Programm gibt es auch „bevorzugte“ Strecken, auf denen sich schneller Statuspunkte sammeln lassen. Bei Lufthansa waren es die innereuropäischen Flüge mit Swiss, die durch die Umsteigeverbindung in Zürich zusätzliche Punkte zu meist günstigeren Preisen als ein Lufthansa-Direktflug einbrachten. Qantas vergibt auf kurzen Strecken pro Entfernungskilometer mehr „Tier points“.

Manche Programme gewähren ihren Statusmitgliedern zusätzliche Boni. Bei einigen zählen diese Boni dann auch für Statuspunkte, bei anderen nicht. Einige der letzteren haben als Ausgleich unterschiedlich hohe Punktzahlen für eine Erst- und Requalifikation.

Alles das macht einen direkten Vergleich sehr schwierig – vermutlich ist das auch das Hauptziel der teils sehr komplexen Regeln.

Um dennoch bewerten zu können, habe ich einen hypothetischen One-Way-Flug Hamburg – Boston als Maßeinheit angenommen, das ist eine Flugentfernung von 3629 Meilen. Wo eine Wahl bestand, habe ich angenommen, daß der Flug mit dem jeweiligen Anbieter des Bonusprogrammes durchgeführt wird. Das hat bei einigen Gesellschaften direkten Einfluß auf die Bewertung der Statuspunkte, meist gibt es für eigene Flüge mehr.

Die unterschiedlichen Buchungsklassen bedeuten auch unterschiedliche Statuspunkte – von billiger Econonmy bis hin zur First Class. Die First Class ist leider nicht bei allen Airlines verfügbar, nicht überall sind daher Bepunktungsverfahren dafür gelistet. Ich habe sie deswegen im Vergleich nicht berücksichtigt. Zumal auch die Vorzüge eines Status für einen First Class Flieger nahe Null sind: Der Status hilft dem Economy-Kunden, die Vorteile des First Class Fliegers teils zu nutzen.

Zum Vergleich herangezogen habe ich aus der StarAlliance:

  • Aegan
  • Air Canada
  • Air NewZealand
  • ANA
  • Asiana
  • Lufthansa
  • South African
  • Singapore
  • Thai
  • Turkish
  • UA
  • US

Und bei OneWorld:

  • AirBerlin
  • American Airlines
  • British Airways
  • Cathay Pacific
  • Finnair
  • Iberia
  • Qantas

StarAlliance Silber / OneWorld Ruby

Die Ergebnisse auf dem Weg zu StarAlliance Silber / OneWorld Ruby sind bunt: Bei extrem billigen Economy-Flügen zum Beispiel reicht die Bandbreite von „Status unerreichbar“, weil keine Punkte vergeben werden, über 69 „meiner“ Flüge für den Silberstatus bei Singapore-Airlines und 6 bei Thai (2. Platz) bis zu 2 bei Aegean (schnellster).

Wer normale Economy fliegt, dem reichen 1 Aegean-Flug, 3 Thai-Flüge oder 4 Iberia-Flüge. Lufthansa macht das Erreichen des Status besonders schwer: 10 Flüge, nur noch gefolgt von Air New Zealand (11 Flüge), Singapore Airlines (14) und Finnair (22).

Viele unterscheiden bei den Meilen nicht zwischen flexibler Economy und normaler Economy, so daß die Airlines, die hier unterscheiden, etwas im Feld hochrutschen. Dennoch sind die günstigsten weiter Aegean (1), Thai (2), Iberia (2) und British Airways (2).

In der Business Class hat Lufthansa zum 1.9. eine Unterscheidung eingeführt, die allen anderen Airlines noch fremd ist. Das setzt die Statusschwelle deutlich nach oben – und schießt bei billigen Business Class Flügen (10) Lufthansa mit Abstand auf den letzten Platz. Aegean (1), BA (2), Iberia (2) und Thai (2) führen an.

StarAlliance Gold / OneWorld Sapphire

Der erste wirklich nützliche Status beider Allianzen ist der Gold- bzw. Sapphire-Status. Von den Leistungen erscheinen sie mir auch vergleichbar.

Wer den als billigst Flieger bei Singapore Airlines (138), Finnair (99) oder Lufthansa (55) erwerben möchte, braucht ordentlich Sitzfleisch. Die großzügigsten Anbieter sind Turkish Airlines (11), Aegean (13), und Iberia (15).

In normaler und flexibler Economy sind Aegean (7 bzw. 4 Flüge) und Iberia (8) mit Abstand die schnellsten Statusgeneratoren. Lufthansa landet auf dem vorletzten Platz.

In der Business Class führen Aegan (3), British Airways (4) und Iberia (5) das Feld an. Lufthansa hat sich bei billigen Business-Class-Flügen mit großem Abstand auf den letzten Platz befördert.

StarAlliance „Über-„Gold / OneWorld Emerald

Einige StarAlliance-Gesellschafen bieten einen internen Status oberhalb des Gold-Status an. Bei Lufthansa wäre das der HON Circle, South African hat einen Platinum. Der Status bringt nur in der eigenen Gesellschaft Vorteile, die Benefits sind uneinheitlich. Daher ist der Vergleich innerhalb der StarAlliance eher witzlos.

OneWorld dagegen definiert noch einen „besseren“ Status, nämlich Emerald.

Wer den in Discount Economy erreichen möchte, braucht 33 Flüge bei Cathay Pacific oder 42 bei Iberia.

Auch in regulärer Economy ist viel fliegen nötig: Iberia (21), American Airlines (28) und AirBerlin (28) sind die schnellsten.

In der flexiblen Economy überholen AirBerlin und American Airlines (je 18) Iberia mit 21 Flügen.

Ganz neu gemischt ist das Feld in der Business Class: British Airways erwartet 11 Flüge, Qantas 12 und Iberia 14.

Fazit

Wer gerne eine Statuskarte im Geldbeutel haben möchte, um am Flughafen nicht anstehen zu müssen, mehr Gepäck mitnehmen zu können oder eine Lounge zu nutzen, kann durch die Wahl eines geeigneten Programmes sein Thromboserisiko durch eine Reduktion der nötigen Flüge deutlich senken.

Allerdings gibt es auch hier keine perfekte Lösung für alle: Wer viel Business fliegt, ist bei Aegean, British Airways und Iberia gut untergebracht, in der normalen Economy sind Aegean und Iberia wohl eine überwiegend gute Wahl.

Lufthansa ist in keiner Buchungsklasse im „Spitzenfeld“. Natürlich mag man dagegen argumentieren, daß ein Status bei der Airline, mit der man am häufigsten fliegt, nicht verbriefte Vorteile bringen könnte – doch wer sich mein Verfahren und den Umgang damit anschaut, stellt schnell fest, daß es mit dem Kundenwert bei Lufthansa auch nicht weit her ist.

Da weder Lufthansas Preise besonders attraktiv, noch das Produkt ausgezeichnet und auch das Kundenbindungsprogramm wenig überzeugend ist, gibt es für alle die, die nicht eh aus Frankfurt oder München abfliegen, keinen rationalen Grund, Lufthansa zu wählen.

Damit zeigt Lufthansa einmal mehr: Miles&More ist eben kein Programm mehr, um loyale Kunden zu binden. Die Stammkunden, die Umsatz bringen, sind Lufthansa anscheinend egal.

Dabei ist gerade bei Lufthansa der Status verglichen mit anderen Airlines besonders schwer zu erreichen – auch schon nach den alten Regeln. Das heißt, daß bei Lufthansa die Statuskunden wirkliche Stammkunden sind. Insofern ist es besonders ungeschickt, sich ausgerechnet mit diesem Kundenkreis zugunsten von Neukunden anzulegen.

So kann man jedes Unternehmen effektiv zu Grunde richten: Die Kunden verjagen, die Geld mitbringen.

Wochenrückblick

Obwohl diese Woche viel los war, ich den 100. Beitrag online gestellt habe, sind doch nur relativ wenig neue Artikel dazugekommen, so daß mein gewohnter Wochenrückblick kurz wird. Übrigens hatten sich bei meine Umfrage nur Leser gemeldet, die ihn gerne auch in Zukunft lesen möchten.

Natürlich ging es viel um meine Strafanzeige gegen einige Lufthansa-Manager wegen des Verdachts auf Betrug. Der Umstand wurde Sonntag durch einen Artikel des Spiegel publik.

Lufthansa verquickte die Meldung geschickt mit der Nachricht, daß man in Berufung geht. Angeblich um Rechtssicherheit zu erlangen. Wobei ich diese Begründung für unternehmerisch mutlos und ungeschickt halte.

Zwei Beiträge folgten aus einen etwas einseitig recherchierten Artikel in der Süddeutschen Zeitung vom letzten Samstag:

Und dann gab es zwei weitere Rechtsfragen bei Miles & More, beide beschäftigen sich mit Übergangszeiten. In einem Fall war Lufthansa sogar ungewohnt kulant.

Gerade schrieb mich ein Leser an und wies mich auf die Umstellung des British Midland Diamond Clubs hin, die sich jetzt durch den Verkauf der BMI an die IAG, die Mutter von Iberia und British Airways, ergibt. Auch hier scheinen Übergangsfristen und Aufbrauchfristen viel zu kurz zu sein. Allerdings habe ich dazu noch zu wenig Informationen und muß noch etwas recherchieren. Das Thema passt natürlich 100% in dieses Blog. Wer also Infos hat – ich freue mich über Recherchehilfe.

Unter anderem zum Bilanzwert habe ich gestern abend noch einen Gegenantrag für die Hauptversammlung der Lufthansa verfasst (siehe auch: Eleganter Gegenantrag zur LH-Hauptversammlung), den Blog-Artikel muß ich gleich noch schreiben. Ich habe auch bei einer Internetrecherche gesehen, daß vielfach die Diskussion um den Bilanzwert der Meile noch von vielen Unklarheiten geprägt ist. Daher werde ich jetzt einige Artikel zu Berechnungsüberlegungen schreiben – und bin auch da auf die Diskussion mit Ihnen und Ihre Anregungen daraus gespannt.

Iberia und British Airways mit Rekordgewinn

Iberia und British Airways haben im vergangenen Geschäftsjahr einen Rekordgewinn erwirtschaftet.

Dort zitiert man den Vorstandsvorsitzenden: „Die ermutigenden Trends bei unseren Premiumangeboten für die Langstrecke aus dem zweiten Halbjahr 2011, besonders auf den Nordatlantikrouten, setzen sich fort.“

Kein Wunder. Die Business von British Airways ist tatsächlich Premium, ein ordentliches, flaches Bett.

Und erst der Service. Und dann noch Fairplay bei Änderungen.