Alles rechtmäßig

Mein Verfahren scheint Lufthansa immerhin aufgeweckt zu haben, das zeigen die internen „Service-FAQ“ (Frequently Asked Questions), die zur Schulung der Mitarbeiter an die Customer Service Center verschickt wurden.

Dort heißt es an mehreren Stellen zu den Verschlechterungen:

Die Änderungen werden mit einem fast sechsmonatigen Vorlauf angekündigt und geben damit jedem Kunden die Möglichkeit, sich darauf einzustellen. Weiterhin kann Miles & More den Leistungsumfang betreffende Punkte gemäß der Teilnahmebedingungen jederzeit ändern.

Den Versuch ist es wert, die Kunden damit zu beeindrucken. Auch Jamba hat das bei an beschränkt Geschäftsfähige verkauften Klingelton-Abos probiert, obwohl auch die Lektüre des Gesetzestextes, in dem Fall §110 BGB, das Gegenteil sagte.

Bis ein Vertrag geschlossen ist, ist alles, was angeboten ist, freiwillig. Da können beide Vertragsparteien frei entscheiden, wie der Vertrag ausgestaltet sein soll. Also zum Beispiel, ob es pro Flug Meilen gibt oder man nach 100 Flügen einen 68er Shelby GT500 Convertible erhält. Das ist alles Verhandlungssache. Auch wieviel Gepäck ich für meinen Ticketpreis mitnehmen darf, welche Lounge mir zugedacht ist und wo und wie ich einchecken kann.

Daß Lufthansa da nicht für jeden Kunden neue Regeln trifft, sondern standardisierte Angebote macht, ist eine praktische Erfordernis. Es wäre ja auch ein bißchen aufwendig, vielleicht mögen manche lieber einen Fiat 500 Abarth statt des Shelby.

Herr Dr. Franz, als Manager fordern Sie wirtschaftliches Handeln. Sie schließen also auch nur Verträge, die für Sie insgesamt günstig sind und berücksichtigen dabei alle Bedingungen. So machen das auch ihre Kunden, weshalb auch heute weniger bei Ihnen gekauft wird.

Wenn Sie einen Vertrag schließen, pochen Sie auf Erfüllung. Das beginnt bei Umbuchungen von Flügen und reicht bis zum Schadenersatz am Flughafen Berlin Brandenburg International, „Willy Brandschutz“.

Genau diesen Erfüllungsanspruch haben Ihre Kunden auch. Dazu gehören die versprochenen Meilen pro Flug, alle sonstigen versprochenen Konditionen und vorallem natürlich auch die versprochenen Rabattleistungen.

So wenig wie Sie wollen, daß Ihre Vertragspartner einen Vertrag zu Ihrem Nachteil einseitig ändern, so wenig dürfen Sie das.

Da hilft auch die Behauptung in den FAQ nichts. 6 Monate hin oder her machen den Unterschied: Tickets werden bis zu 12 Monate vorher verkauft, also brauchen Sie eine Übergangsregelung, die „Altkunden“ zu alten Konditionen bedient, oder organisatorisch einfachere 12 statt 6 Monate Übergangsfrist.

Meilen sind ohne Status drei Jahre gültig, mit Status wie früher Upgradevoucher unendlich – also brauchen Sie mindestens drei Jahre Übergangsfrist, um nicht in bestehende Verträge einzugreifen.

Natürlich kann man bestehende Verträge ändern, das ist im Leben oft nötig. Dazu muß man sich aber einigen und einen Änderungsvertrag schließen. So eine Einigung können Sie erleichtern. Bei der Befristung der Upgradevoucher hat das Ihr Vorgänger, Herr Mayrhuber, ganz gut hinbekommen. Der Übergang erschien wohl allen Betroffenen lang genug, um die Änderung akzeptabel zu finden.

Da fruchtet auch der Verweis auf die AGB auch nicht: Einseitige, rückwirkende Vertragsveränderungen bekommen Sie darüber nicht durch. Das „AGB-Gesetz“, das ins BGB gewandert ist, macht Ihnen da einen dicken Strich durch die Rechnung. Eingeführt werden mußte dieses Gesetz übrigens wegen rücksichtsloser Unternehmer, die versucht haben, die Kunden über unfaire Bedingungen auszutricksen.

Ist es Ihnen nicht unangenehm, Herr Dr. Franz, von genau so einem Schutzgesetz in die Schranken gewiesen und damit auf die Stufe der Austricks- und Abzockunternehmer gestellt zu werden?

Warum verhalten Sie sich nicht einfach fair und anständig? Angemessene Fristen, angemessene Kommunikation und ggf. angemessene Kompensation statt falscher „Rechtsauskunft“? Wollen Sie dauernd von den Gerichten eins auf die Nase bekommen? Und die Kunden noch mehr verprellen?

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Überblick: Die Verschlechterungen

Miles&More ist ja angeblich ein Kundenbindungsprogramm für besonders loyale Kunden. Das hat Dr. Franz zuletzt auch wieder auf der Hauptversammlung behauptet, um gleichzeitig Meilen für Zahnersatz anzubieten.

Dennoch reduziert er laufend die Vorteile für besonders treue Kunden. Man merkt, daß seine Definition von Loyalität sehr einseitig ist. Bei den vielen Verschlechterungen verliert man leicht den Überblick, daher möchte ich sie im Rahmen meiner „Jubiläumsartikelserie“ mal zusammenfassen.

  1. Die Meilenentwertung:
    Durch eine heimliche Erhöhung der „Prämienreife“, das ist Lufthansa-Deutsch für die Zahl der Meilen, die für einen Prämienflug nötig sind, hat Lufthansa die Konten der Miles&More-Mitglieder entwertet. Nach meinen Schätzungen beträgt der Schaden für die Kunden bis zu 3,6 Milliarden €. Gegen diese Entwertung richtet sich meine Klage.
    Durch die Entwertung sind jetzt auch mehr Flüge nötig, um einen Prämienflug zu bekommen – z.B. 10,5 statt 8. Der Meilenwert für die Kunden ist deutlich gesunken.
  2. Entwerten der Upgradevoucher
    Rechtlich sehr ähnlich ist die neueingeführte Beschränkung für Upgrades in die First Class mit Upgrade-Vouchern auf Lufthansa Flügen aus den Business-Buchungsklassen P und Z. Das Upgrade ist ab 3.9. nicht mehr möglich und damit die Upgrade-Voucher entwertet.
    Die Upgrade-Voucher sind aber an eine bestimmte Zahl von erflogenen Meilen gekoppelt, entweder, weil Statusschwelle erreicht wurde oder ganz „platt“ als „Treue-Bonus“ für HON Circle Mitglieder und Senatoren. Damit sind sie ein umsatzabhängiger Rabatt, der nachträglich nicht entwertet werden darf.
    Immerhin hat Lufthansa hier mal nicht heimlich agiert, sondern die Kunden rund 4 Monate vorher informiert. Doch dürfte diese Frist auch zu kurz sein – obwohl Lufthansa in ihren internen Service-FAQ behaupten, daß das zulässig sei. Frech behaupten kann man das ja mal, es gibt sicher ein paar Kunden, die der Lufthansa noch etwas glauben, obwohl sie es mit der Wahrheit nicht immer so genau nimmt. Letztlich bleibt hier wohl auch nur eine Klage.
  3. Erschweren von Upgrades
    Gleichzeitig mit der Entwertung der Upgrade-Voucher wurden auch Upgrades mit Meilen aus der Business in die First erschwert: Sie sind auch nicht mehr in den Buchungsklassen P und Z möglich. Das ist eigentlich unverständlich, denn Upgrades sind die für Lufthansa billigste Meilenverwendung bei Flugprämien.
  4. Erschweren des Meilensammelns
    Durch eine „Spreizung des Meilen-Accruals“, wie Lufthansa das auf gut deutsch nennt, ist das Meilensammeln deutlich erschwert worden. Insbesondere sind die Business Class Tickets abgewertet: In der (neuen) Buchungsklasse P gibt es nur 100% Meilen, in Z 150%.
    Völlig selbstwidersprüchlich hat Lufthansa hier immerhin erkannt, daß die Zusage der Meilen beim Verkauf des Tickets erfolgt und nachher der Vertrag nicht einseitig geändert werden kann. Daher schreibt sie für Tickets in Buchungsklasse Z, die vor dem 1.4. ausgestellt wurden, noch die vollen 200% Meilen gut, sofern der Kunde sich bei Lufthansa meldet.
    Dadurch sinkt die Business Class im Meilenwert unter flexible Economy-Tickets. Damit werden ausgerechnet die Geschäftsflieger geärgert – und zwar nicht nur bei den Prämienmeilen, sondern auch bei den Statusmeilen.
  5. Beschränkung des Loungezugangs für Frequent Traveller
    Für Frequent Traveller hat Lufthansa den Zugang zu Partner-Lounges gestrichen, das betrifft auch Flughäfen wie Graz oder Münster. Damit ist der Nutzen des Frequent Traveller Status massiv reduziert. Ein Grund, weshalb ich untersucht habe, bei welchen anderen Programmen man schneller zum Status kommt: Bei fast allen. Mit Statusmatch ist auch der Einstieg erleichtert.
  6. Beschränkung des Loungezugangs bei Germanwings
    Einen weiteren Kunstgriff zum Entwerten des FTL hat Lufthansa sich durch die Übergabe von Strecken an Germanwings einfallen lassen: Dort gibt es, weil das ja eine andere Airline ist, so verschroben argumentiert Lufthansa über die eigene Tochter, für Frequent Traveller keinen Lounge-Zugang mehr.
  7. Fehlende Statusvorteile bei Germanwings
    Mit der Argumentation drückt sich auch Lufthansa darum, den Stammkunden den Business oder First Class Check-In auf Germanwings Flügen anzubieten. Eine weitere Entwertung von Miles&More durch die Hintertür.
  8. Wegfall der Buchungsgarantien für HON Circle
    HON Circle Mitglieder konnten früher garantiert immer ein Ticket in der Buchungsklasse D und C buchen. Die Buchungsgarantie in D wurde schon im September 2011 abgeschafft, jetzt auch die in C. Damit können nur noch die teuersten Business Class Tickets in J gebucht werden. Ein wesentlicher Vorteil des HON Circles wurde damit gestrichen – während der Statusgültigkeit der Kunden. Auch hier wurde für Treue ein Rabatt vertraglich versprochen und während der Laufzeit des Vertrages weggenommen. Meines Erachtens ist das genau derselbe Sachverhalt, wie in meinem Fall – und ich bin auf die ersten Klagen deswegen gespannt.
  9. Erreichen des HON-Status deutlich erschwert
    HON Circle Meilen werden nur noch auf Business und First-Class-Flügen gesammelt, zusätzlich kommt die Effekte der „Spreizung des Meilen-Accruals“ in der Business Class sowie die Einstellung innereuropäischer Strecken zu Gunsten von Germanwings hinzu, sowie geplante Einschränkungen von First Class Strecken. Da fange ich langsam an zu glauben, daß es wirklich ein Gerücht war, die Zahl der HON auf ein Viertel zu reduzieren, man will sie wohl ganz abschaffen?
    Auch die Umstellung ist grenzwertig, sie findet innerhalb der Requalifikationsperiode bestehender HONs statt. Weil die natürlich ihr Kuafverhalten auf die versprochenen Leistungen und deren Erreichung abgestellt haben, es also ein längerfristige Absprache gibt, könnte das auch vertragswidrig gewesen sein. Geschickter wäre eine Umstellung in zwei Jahren gewesen – aber vermutlich inkompatibel zum strategielosen Agieren des Vorstands.
    Lufthansa scheint zu glauben, die HONs mit ein paar netten Textbausteinen halten zu können.

Dazu kommen weitere Nachteile, wie die neue Businessclass, die von vielen Nutzern als unbequem beschrieben wird. Zuletzt hat Sven Hennig, der regelmäßig Reiseberichte über Flugzeugkabinen und Hotels schreibt, nur wenig Lob gefunden. Auch die neue Europa-Kabine ist sowohl in Economy als auch Business kein Meisterstück geworden. Das weiß der Lufthansa Vorstand auch, wie ein offener Brief an die Mitarbeiter beweist.

Für die Kunden ist Lufthansa gerade wenig attraktiv. Viele Verschlechterungen sind auch vertragswidrig, es besteht also eine hohe Gefahr weiterer Klagen. Das bedeutet ein hohes Risiko auch für die Anteilseigner.

Wie der Aufsichtsrat einen Vorstand, der so massive und offenkundige Fehlentscheidungen trifft, weiter unterstützen kann, wundert mich.

Bilanzierung Upgradevoucher

Die Upgradevoucher würden natürlich bilanziert, man hätte sie nur in den textuellen Erläuterungen nicht erwähnt. Sie stünden mit 14 Millionen € in den sonstigen, kurzfristigen Rückstellungen. Deren Anzahl vergaß Dr. Franz zu beantworten. Das habe ich nochmal höflich nachgefragt, mal sehen, wann die Antwort kommt.

Ich hatte überschlagen, daß Lufthansa pro Jahr etwa 200.000 Voucher vergibt, die damit etwa 5 Milliarden Meilen entsprächen. Denn zwei Voucher entsprechen einem Interkontinentalupgrade, das etwa 50.000 Meilen kostet.

Viele Kunden, die ich kenne, haben diese Voucher gesammelt, ich nehme mal an, daß durchaus mehr als „ein Jahr“ in der Bilanz verpackt sein muß, zumal der Verfall der Voucher erst noch kommt.

Eine Verfallregel einzuführen, wenn die Kunden die Voucher freiwillig einlösen, wäre ja ziemlich unsinnig.

Vermutlich sind daher 400.000 bilanzierte Voucher eher noch zu niedrig geschätzt. Die entsprächen 10 Milliarden Meilen, die somit einen Wert von 0,14 €-Cent hätten. Ein Voucher hätte dann einen Wert von 35 €.

Damit folgt auch ein Schätzwert für den Bilanz-Wert einer Meile für ein Upgrade.

Wo sind die Upgradevoucher bilanziert?

Eine Frage, die mir für die Hauptversammlung am Dienstag noch auf der Zunge brennt: Wo sind die Upgradevoucher bilanziert? Sie führt Lufthansa nicht auf. Die Frage fiel mir auf, als ich versuchte, den korrekten Bilanzwert von Upgradeprämien zu bestimmen.

Dabei habe ich abgeschätzt, daß die Upgradevoucher, die pro Jahr ausgegeben werden, ca. 5 Milliarden Meilen entsprechen. Da sie erst seit 2010 ein Verfallsdatum haben, gehe ich davon aus, daß viele Statuskunden sie gesammelt haben.

Auf den Wert der Voucher bin ich gekommen, indem ich grob geschätzt habe: Pro Jahr bekommen die ca. 180.000 Senatoren im Schnitt einen Voucher und die 8.000 HON-Circle-Mitglieder im Schnitt drei. Damit verteilt Lufthansa pro Jahr ca. 200.000 eVoucher.

Für ein Langstrecken-Upgrade, denn auf der Kurzstrecke in der Neuen Europakabine wird wohl kein vernünftiger Mensch ein Upgrade zahlen, sind zwei Voucher erforderlich. Das gleiche Upgrade wäre für im Mittel ca. 50.000 Meilen zu erhalten, so daß die pro Jahr verteilten Voucher etwa 5 Milliarden Meilen entsprechen.

Da Lufthansa einen Verfallstermin für die Voucher eingeführt hat, vermute ich, daß viele Kunden ihre Voucher nicht aufgebraucht, sondern gesammelt haben. Das würde bedeuten, daß weit mehr als 200.000 eVoucher auf irgendwelchen Konten liegen, also wesentlich mehr als der Gegenwert von 5 Milliarden Meilen.

Wo findet sich dieser Gegenwert in der Bilanz?

Wochenrückblick und Hauptversammlungsausblick

Schon wieder Zeit für einen Wochenrückblick, diesmal kombiniert mit einem Ausblick auf den nächsten Dienstag, die Hauptversammlung.

Zur Hauptversammlung gibt es von mir einen Gegenantrag zur Entlastung des Vorstandes. Ich schlage vor, die Entlastung zu vertagen, da einerseits unter anderem gegen den Vorstand noch eine Strafanzeige besteht und andererseits erhebliche Unklarheiten bezüglich der Bewertung der Meilen in der Bilanz entstanden sind. Die Meilen sind auch Gegenstand eines weiteren Gegenantrags von Peter Dietrich.

Die Strafanzeige habe ich erstattet, als mir eine E-Mail zugespielt wurde, in der Lufthansa-Manager Mitarbeiter angewiesen haben, Kunden die Entwertung der Meilen nicht zu kommunizieren, damit die Kunden nicht mehr zu den günstigen, alten Konditionen buchen können. Zusammen mit dem Kaufangebot von Meilen im Dezember 2010 sah ich darin den Tatbestand des Betrugs erfüllt. Eine weitere Kanzlei hat aus gleichem Grund den Verdacht auf Untreue geäußert und ebenfalls Anzeige erstattet.

Die Bewertung der Meilen ist unklar, weil Lufthansa im Verfahren von Herrn Dietrich Meilen mit 2,77 €-Cent bewertet hat, in der Bilanz jedoch nur mit 0,8 €-Cent. Laut eines nicht überprüfbaren, anonymen Hinweises sei der intern angesetzte Wert einer Meile bei 2,4 €-Cent.

Ich habe verschiedene Fragen zum Bilanzwert aufgeworfen, zu denen es hoffentlich auf der Hauptversammlung eine Antwort gibt:

Lufthansas Stellungnahme zu meinem Gegenantrag ist leider sehr dürftig. Die Meilenbilanzierung wird nicht adäquat erklärt und zur Strafanzeige und Entwertung der Meilen stellt gibt es leider auch nur unpräzise Antworten. Herrlich ist das Argument, eine Kundenabwanderung habe man nicht festgestellt.

Für die Hauptversammlung auch relevant sind:

Zum Unternehmen:

Dazu kamen noch einige Pressemeldungen, wie die Entlassung von 3.500 Mitarbeitern bei Lufthansa, der Gewinneinbruch, der Weggang von Dr. Jürgen Weber, dem Aufsichtsratsvorsitzenden, die ich einfach aus Zeitgründen und Aktualitätsgründen nicht bloggen konnte. Teilweise habe ich die Links darauf bei Twitter oder auf der Facebook-Seite gepostet.

Last, but not least: Ein herzliches Dankeschön an Sie, für Ihre vielen, hilfreichen Hinweise, Ihr oft auch kritisches und konstruktives Feedback, über das ich mich sehr freue – und heute ganz besonders an den edlen Spender der Lufthansamaschine, bei der der Lack ab ist.

Damit ist wieder eine ereignisreiche Woche geschafft. So, wie sich diese Woche die Meldungen überschlagen haben, glaube ich kaum, daß ich dieses Wochenende wirklich „blogfrei“ haben werde.

Wochenrückblick

Damit meine eigentliche Klage nicht untergeht, habe ich gestern noch einen kurzen „Wasserstand“ gebloggt.

Doch die Hauptmeldung der letzten Woche war aus meiner Sicht mein Gegenantrag zur Hauptversammlung der Lufthansa am 8.5.2012 in Köln. Deswegen auch am Samstag auch die Informationen zum Abstimmen und Stimmrechtsübertragung auf der Hauptversammlung.

Eigentlich wollte ich mich dann auch schon am letzten Wochenende der Bilanzierung der Meilen widmen:

Doch die Woche war wie verhext, dauernd kamen aktuelle Meldungen dazwischen, und dann ging auch noch der Finanzvorstand. Beinahe hätte ich auch meinen Wochenrückblick verschoben, um die Meldung, daß Lufthansa erwägt, Eurowings und Germanwings als „Direct 4 you“ zur neuen Billig-Euro-Flotte zu verschmelzen, noch unterzubringen. Aber andererseits steht das sogar schon auf der Bild Seite 1…

Mittwoch mußte ich auch noch ein bißchen Partei für Lufthansa ergreifen, denn eine neue Strafanzeige gegen Lufthansa, die mich auf Umwegen erreichte, hatte doch einige inhaltliche Mängel.

Das war auch schon wieder mein Wochenrückblick – das „lange“ Fenstertagswochende werde ich mal wieder versuchen, mir „blogfrei“ zu nehmen, wenn mir nicht aktuelle Meldungen dazwischenkommen.

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Bilanzwert von Upgrades

Außer im WorldShop lassen sich Meilen auch für Upgrades einsetzen. Dazu gibt es für Upgrades zunächst für die Kunden komplexe Regeln: Upgrades sind in der Regel von den billigsten Buchungsklassen nicht möglich, es muß ein höherpreisiges „upgradefähiges“ Ticket gekauft werden. Das kann für den Kunden sogar teurer sein, als ein reines Meilenticket. Ich habe das mal für Upgrades aus Economy in die Business und Business in die First vorgerechnet. Dabei ist bei einem reinen Meilenticket die Buchungsklasse garantiert, bei einem Upgrade erfolgt die Bestätigung meist erst kurz vor dem Flug, seltene Ausnahmen gerade für HON Circle-Mitglieder bestätigen die Regel.

Doch hier soll es um die Bilanzdarstellung von Upgrades gehen, nicht um den Wert für den Kunden. Doch das ist gar nicht so einfach. Während sich für den reinen Meilenflug ein Gegenwert bestimmen lässt, ist das für Upgrades wesentlich umständlicher.

Denn welche Kosten sind für die Airline mit Upgrades verbunden? Ein teures Economy-Ticket kostet fast genauso viel wie ein billiges Business-Ticket.

Da die Upgrades erst kurz vor dem Flug zugesagt werden, hat die Airline eine relativ verlässliche Schätzung, ob die verbliebenen, für Upgrades genutzten Business- oder First-Plätze verkauft werden könnten. Ein Upgrade wird in der Regel nur dann gewährt, wenn ein Verkauf ausreichend unwahrscheinlich erscheint. Das wiederum heißt, für das Upgrade gibt es keinen Einnahmenverlust.

Auf der anderen Seite entstehen durch das Upgrade auch überschaubare Zusatzkosten: Die Beladung des Flugzeuges ändert sich nicht, da der Passagier nur innerhalb der Maschine umgesetzt wird, der Treibstoffverbrauch bleibt also konstant. Es wird lediglich eine bessere Verpflegung und möglicher Weise ein geringfügig besserer Bodenservice gewährt. Das ist anders bei einem Prämienticket, bei dem ein zusätzlicher Passagier befördert und versorgt werden muß.

Das heißt, das Upgrade ist möglicher Weise für Lufthansa fast noch günstiger, als die Meilen im WorldShop zu verbrennen. Denn so reduziert sich der Meilenberg für kaum meßbare Zusatzkosten.

Damit wäre für eine Upgrade-Meile ein Bilanzwert von 0 € vorzusehen, sofern sie auf Konzernairlines verflogen wird.

Für die Theorie spricht auch, daß ich auch in der Bilanz für die Upgrade-Voucher, die Senatoren und HON-Circle-Mitglieder zur Statusverlängerung erhalten, keinerlei Gegenwerte entdecken konnte. Allerdings gelten diese Voucher nur auf Konzernairlines, nicht bei StarAlliance-Partnern.

Grob geschätzt dürfte die Zahl der pro Jahr vergebenen Upgradevoucher für die ca. 180.000 Senatoren (im Schnitt einer pro Jahr) und 8.000 HON-Circle-Mitglieder (im Schnitt 3 pro Jahr) bei ca. 200.000 liegen. Für ein Langstrecken-Upgrade, denn auf der Kurzstrecke in der Neuen Europakabine wird wohl kein vernünftiger Mensch ein Upgrade zahlen, sind zwei Voucher erforderlich. Das gleiche Upgrade wäre für im Mittel ca. 50.000 Meilen zu erhalten, so daß die pro Jahr verteilten Voucher etwa 5 Milliarden Meilen entsprechen. Davon werden sicher einige, dank der neuen Verfallsregel, verfallen und andere sofort aufgebraucht. Im Vergleich zu den 201 Milliarden bilanzierten Meilen haben die Voucher also einen sehr kleinen Anteil. Das könnte erklären, warum sie im Jahresbericht nicht erwähnt sind.

Entweder sind die Upgradevoucher also ein weiterer systematischer Bilanzierungsfehler, weshalb Herr Dietrich vorschlägt, den Wirtschaftsprüfer zu wechseln und ich beantrage, die Entscheidung über die Entlastung des Vorstandes zu vertagen, oder Lufthansa hat wirklich einen Dreh gefunden, dem Kunden einen Mehrwert zu suggerieren und gleichzeitig keine Kosten zu haben.

Gegen die „kostenlos-Theorie“ spricht allerdings, daß Meilenupgrades zumindest theoretisch auch bei Allianz-Partnern möglich sind. Mir liegen zwar durchaus gegenteilige Berichte von Lesern vor, auch ich hatte schon erhebliche Schwierigkeiten, dort Upgrades einzulösen, aber die Möglichkeit besteht. Und die dann entstehenden Kosten sind plan- und damit bilanzierbar.

Gegen die Kostenneutralitätstheorie spricht auch, daß verschiedene Airlines Upgrades beim Check-In gegen Aufzahlung ermöglichen. Häufig ist dann zwar der Aufzahlbetrag niedriger als die Differenz der Ticketpreise, liegt aber nach meinen Recherchen in der Regel zwischen 300 und 900 US$. Wenn dieser Betrag nicht nur symbolisch ist, um den Platz- und Komfortgewinn zu symbolisieren, sondern auch im Ansatz den Mehrkosten der Airline entspricht, dann könnte das als Berechnungsgrundlage dienen.

Weiterhin gibt der Jahresbericht an, Meilen zu dem Preis zu bilanzieren, zu dem ein Ticket gekauft werden könnte. Also müßte mindestens die Preisdifferenz eines durchschnittlichen Economy-Tickets zu Business-Ticket bzw. Business- auf First-Ticket für die Bewertung von Upgrademeilen angesetzt werden.

Zu guter Letzt müßte, wären Upgrades wirklich so billig, am Check-In deutlich für Upgrades geworben werden, so wie das teilweise SAS macht: Denn an einer Auflösung zu hoch bewerteter Rückstellungen müßte Lufthansa ein hohes Interesse haben.

Damit ergeben sich für die Hauptversammlung die folgenden Fragen:

  1. Weshalb sind Upgradevoucher in der Bilanz nicht aufgeführt?
  2. Welche Anzahl von Upgradevouchern war am Jahresende 2011 nicht eingelöst?
  3. Mit welchem Wertansatz werden diese Upgradevoucher wo bilanziert?
  4. Welchen Anteil haben Upgrades am Gesamtmeilenverbrauch?
  5. Welcher Anteil der Upgrades erfolgt auf Konzern-Airline-Flügen und welcher auf StarAlliance-Partner-Flügen?
  6. Welche Kosten entstehen für ein Upgrade auf Flügen mit Konzern-Airlines und StarAlliance-Partnern?

Aus den Antworten lässt sich dann der Bilanzwert ermitteln und außerdem die Frage der korrekten Bilanzierung von Upgradevouchern beantworten. Beides ist nötig, um über den Gegenantrag von Herrn Dietrich und meinen Gegenantrag entscheiden zu können.

Wochenrückblick

Obwohl diese Woche viel los war, ich den 100. Beitrag online gestellt habe, sind doch nur relativ wenig neue Artikel dazugekommen, so daß mein gewohnter Wochenrückblick kurz wird. Übrigens hatten sich bei meine Umfrage nur Leser gemeldet, die ihn gerne auch in Zukunft lesen möchten.

Natürlich ging es viel um meine Strafanzeige gegen einige Lufthansa-Manager wegen des Verdachts auf Betrug. Der Umstand wurde Sonntag durch einen Artikel des Spiegel publik.

Lufthansa verquickte die Meldung geschickt mit der Nachricht, daß man in Berufung geht. Angeblich um Rechtssicherheit zu erlangen. Wobei ich diese Begründung für unternehmerisch mutlos und ungeschickt halte.

Zwei Beiträge folgten aus einen etwas einseitig recherchierten Artikel in der Süddeutschen Zeitung vom letzten Samstag:

Und dann gab es zwei weitere Rechtsfragen bei Miles & More, beide beschäftigen sich mit Übergangszeiten. In einem Fall war Lufthansa sogar ungewohnt kulant.

Gerade schrieb mich ein Leser an und wies mich auf die Umstellung des British Midland Diamond Clubs hin, die sich jetzt durch den Verkauf der BMI an die IAG, die Mutter von Iberia und British Airways, ergibt. Auch hier scheinen Übergangsfristen und Aufbrauchfristen viel zu kurz zu sein. Allerdings habe ich dazu noch zu wenig Informationen und muß noch etwas recherchieren. Das Thema passt natürlich 100% in dieses Blog. Wer also Infos hat – ich freue mich über Recherchehilfe.

Unter anderem zum Bilanzwert habe ich gestern abend noch einen Gegenantrag für die Hauptversammlung der Lufthansa verfasst (siehe auch: Eleganter Gegenantrag zur LH-Hauptversammlung), den Blog-Artikel muß ich gleich noch schreiben. Ich habe auch bei einer Internetrecherche gesehen, daß vielfach die Diskussion um den Bilanzwert der Meile noch von vielen Unklarheiten geprägt ist. Daher werde ich jetzt einige Artikel zu Berechnungsüberlegungen schreiben – und bin auch da auf die Diskussion mit Ihnen und Ihre Anregungen daraus gespannt.

Abwertung Upgradevoucher rechtswidrig?

Lufthansa hat im Rahmen der neuen Verschlechterungen bei Miles&More auch beschlossen, die Upgradevoucher, die HON Circle Mitglieder und Senatoren beim Statuserhalt bekommen, einzuschränken. Upgrades in die First Class sind jetzt nicht mehr aus den „billigen“ Business Buchungsklassen P und Z möglich.

Da stellt sich natürlich die Frage: Darf Lufthansa das? Immerhin hat man ja eine befristete zeitliche Gültigkeit der Voucher erst 2010 eingeführt und dabei meines Erachtens angemessene Übergangsfristen geschaffen. Und genau damit könnte sich Lufthansa ein Bein gestellt haben: Die Aufbrauchfrist sollte eigentlich auch für Änderungen gelten. Denn so eine Frist dient dazu, für beide Seiten klare Verhältnisse zu schaffen.

Das könnte die nächste Klagewelle, wieder ausgerechnet der Top-Kunden, verursachen. Lohnt sich das?

Ich verstehe die Hektik nicht, mit der Dr. Franz gerade Verschlechterungen für die Kunden durchpresst. Etwas mehr Übergangszeit hätte nicht geschadet, aber Rechtssicherheit geschaffen. Und die will doch Harald Deprosse, der Vice President Miles&More, angeblich erreichen?

Vielleicht sollten Sie wirklich künftig vor Änderungen mich mal anmailen und beraten lassen 😉