Jetzt weiß ich es auch offiziell und nicht nur vom Pressesprecher und aus der Hauptversammlung: Lufthansa hat gegen mein Urteil Berufung eingelegt. Der entsprechende Schriftsatz ist jetzt auch bei mir eingegangen.
Dabei ist die Berufung zunächst nur ein unbegründetes Schreiben, daß Berufung eingelegt wird. Die Begründung kann nun bis ca. 20.05.2012 nachgelegt werden. Allerdings kann Lufthansa auch eine Fristverlängerung beantragen, das wäre ca. der 20.06.2012.
Interessanter Weise hat Lufthansa die Kanzlei gewechselt. War in der ersten Instanz noch Arnecke Siebold zuständig, stammt die Mitteilung über die Berufung von CMS Hasche Sigle. Mein Anwalt meinte, Großkonzerne wechseln gerne für eine neue Instanz die Kanzlei, das sei kein Hinweis auf die Qualität der erstinstanzlichen Arbeit.
Für mich jedenfalls gibt es keinen Grund, meinen Anwalt zu wechseln. Er hat bisher hervorragende Arbeit geleistet.
Mal sehen, wie Lufthansa die Berufung begründet. Juristisch wird es sportlich, nach der kompromittierenden E-Mail, die in eine Strafanzeige mündete jetzt noch Land zu gewinnen. Bleibt nur noch der Versuch, mich über einen Vergleich zu kaufen. Oder den Managementfehler noch weiter auszubauen.
Jedenfalls halte ich den Schritt der Berufung mit dem vorgeschobenen Argument der Rechtssicherheit für wenig geschickt, Lufthansa lässt sich so vom Gericht unternehmerische Entscheidungen diktieren.