Was ist das?

Heute erreicht mich ein allgemeiner Newsletter der Lufthansa – und neben allerlei Werbung für günstige Angebote, die ich aus bekannten Gründen eh nicht buchen will, gibt es eine Neuigkeit, die mich überrascht:

Die deutschen Telefonnummern des Lufthansa Service Centers wurden geändert. Ab sofort steht Ihnen für Auskünfte z. B. zu Lufthansa Buchungen weltweit die Festnetznummer +49 (0) 69 – 86 799 799 zur Verfügung.

Die „Shared-Cost„-Rufnummern (0180-5) werden abgeschaltet. Wie da die Kostenteilung funktionierte, war mir nie ganz klar. Die 14 Cent pro Minute hatten für mich eher den Preis-Charakter einer Stöhnhotline denn eines Service-Centers. Gerade in Zeiten von Flat-Rates ist die Unterstellung einer Kostenteilung für Kunden eher ein Hohn gewesen. Dazu kamen teilweise technische Schwierigkeiten, diese Nummern aus dem Ausland anzurufen, was bei einer internationalen Airline einer gewissen Ironie nicht entbehrte.

Sollte die Umstellung – neben dem Kommentar auf dem Deutschlandfunk neulich – ein erstes Zeichen für Umdenken im Kundensinne bei Lufthansa sein? Oder einfach nur eine Folge der ab 1.8.13 geänderten Gesetzgebung zu den Warteschleifengebühren, die die Betriebskosten einer solchen Rufnummer erhöht?

Die Antwort dürfte die Umsetzung zeigen: Werden die Mitgliedskärtchen der Kunden, auf denen dann ungültige Nummern stehen, mit den aktuellen Nummern neu versandt? Was passiert, wenn man die „alte“ Nummer nach dem Abschaltzeitpunkt anruft: Kein Anschluß – oder ein Hinweis auf die neue Rufnummer? Oder gar ein automatischer Rückruf? Wann erfahren die Stammkunden, die eigene Servicenummern haben – auch wenn die in den gleichen Call-Centern ankommen – wie ihre neue Nummer lauten wird?

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BGH zu „Namensänderungen“

Schon neulich gab es ein interessantes (noch nicht rechtskräftiges) Urteil des AG Köln zu einer besonderen Konstellation bei der Stornierung eines Flugtickets. Dabei hat das AG Köln zwar das Verbot der nachträglichen Namensänderung, das viele Airlines für Flugscheine vorsehen, nicht gekippt, aber eine Möglichkeit des kostenneutralen Stornierens durch Nennung eines Ersatzreisenden aufgezeigt.

Jetzt mußte der BGH über eine – wiederum sehr spezielle – nachträgliche Namensänderung entscheiden (BGH X ZR 37/12): Ein Fluggast hat für sich und eine zweite Person ein Ticket gebucht. Allerdings wußte er zum Buchungszeitpunkt noch nicht, wer sein Mitreisender wird und trug daher als sowohl als Name als auch Vorname jeweils „noch unbekannt“ ein.

Die näheren Hintergründe für dieses auf den ersten Blick etwas eigenwillige Buchen sind nicht bekannt, jedenfalls wollte der Kläger später im Call-Center der Fluggesellschaft dann einen Namen eintragen lassen. Das wurde ihm verweigert. Am Abflugtag durfte er auch nur allein fliegen. Er verlangte darauf Ausgleichszahlung wegen Nicht-Beförderung und Erstattung des Ticketpreises.

Der BGH hat an sich wenig überraschend festgestellt, daß gar kein Beförderungsvertrag zustande gekommen ist. Denn der Kläger habe zwar der Fluggesellschaft einen Beförderungsvertrag angetragen, dabei aber ganz offenkundig keinen Namen genannt, was jedoch laut der Fluggesellschaft eine zwingende Bedingung für die Beförderung ist.

Durch die Form der Namenseintragung hat er einen eigenen, besonderen Vertrag gewünscht, bei dem er eben nachträglich einen Namen wählen kann. Diesen Vertrag hat die Fluggesellschaft jedoch offenkundig nicht angenommen.

Wenn aber kein Vertrag zustandegekommen ist, dann hat die Fluggesellschaft auch keinen Anspruch auf das Beförderungsentgelt. Also mußte sie das an den Kläger zurückerstatten.

Weil es keinen Beförderungsvertrag gab, hat natürlich auch der Kläger keinen Anspruch auf eine Entschädigung wegen Nicht-Beförderung. Denn für die ist der Vertrag Voraussetzung.

Im Ergebnis ist das eine durchaus logische Entscheidung, bei der eigentlich nur der lange Weg bis zum Urteil überrascht – eigentlich hätte das AG Dresden in der ersten Instanz schon zu diesem Ergebnis kommen können.

Letztlich ist das Urteil deswegen interessant, als der BGH hier die Möglichkeit gesehen hat, über das Buchungsformular eigene Vertragsmerkmale einzubringen. Hier den Wunsch, später den Namen des Mitreisenden zu benennen. Damit unterbricht er letztlich die beabsichtigte vollautomatische Bearbeitung, weil – vom Anbieter nicht vorgesehene – Einigungsmängel entstehen können, trotz der formularmäßigen Erfassung der Vertragsdaten, die eigentlich gar keinen Raum für ergänzende Vertragsmerkmale und Vertragsänderungen lassen. Das könnte für andere Vertragsschlüsse in Online-Shops zu interessanten Ergebnissen führen.

Gleichzeitig aber macht der BGH auch klar, daß es sich beim Ausfüllen eines solchen Formulars um eine Willenserklärung handelt, einen Antrag auf Abschluß eines Vertrags. Bei einer Willenserklärung, das schreibt schon §133 BGB, sei der wirkliche Wille des Erklärenden zu erforschen und nicht am buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften.

Gerade bei Tippfehlern ist der buchstäbliche Sinn leicht wörtlich zu verstehen. Und Eingabefehler passieren leicht bei solchen Online-Masken, zumal, wenn sie so unübersichtlich sind, wie der Lufthansa-Buchungsvorgang. Damit könnte durchaus sein, daß ein Schreibfehler in einem Namen den Kunden doch zu einer nachträglichen Änderung des Tickets berechtigt. Ein Problem, mit dem Lufthansa ja überwiegend nicht kulant umgeht. Muß auch hier erst der BGH entscheiden, bis Kulanz Einzug hält?

Service bei Online-Fehlern

Bei einer Online-Buchung oder auch im Call-Center können immer mal Mißverständnisse auftreten, Tippfehler passieren oder sonstwas schieflaufen. Damit kann man unterschiedlich umgehen:

Die Welt Online berichtete am 21.07.12 in ihrer Rubrik „Ärger der Woche“ von einem Lufthansa-Kunden, der vier Tickets gebucht hat und nach eigenen Angaben bei einem versehentlich zweimal den Vornamen statt Vor- und Nachnamen eingegeben hat.

Das ist ihm auch sofort nach der Buchung aufgefallen, er rief die Hotline an und erhielt die Auskunft, die Tickets müßten nun alle storniert werden, das kostet 18 € pro Ticket. Warum nicht nur das falsche storniert werden konnte, blieb offen.

Auf Intervention der Welt hin mußte dann plötzlich nur noch ein Ticket storniert werden, die Storno-Gebühr für die anderen Tickets wurde dem Kunden gutgeschrieben.

Besonders kundenfreundlich ist das sicher nicht. Andere Airlines sind da menschlicher: Qantas zum Beispiel erlaubt bei einer Online-Buchung jede Menge Korrekturen am Buchungstag bis Mitternacht, sei es der Name, Flugreihenfolge oder sogar das Datum.

Ich weiß nicht, wie oft die Kunden den Service wirklich in Anspruch nehmen, der Aufwand dürfte allerdings ziemlich gering sein – für eine Dienstleistung, die viel wert ist. Und zwar nicht nur für den Kunden, sondern auch für die Airline: Eine Rückgabegarantie im Handel, so wie sie z.B. IKEA großzügigst anbietet, steigert den Umsatz.

Eine Namensänderung wegen eines Tippfehlers ist dabei noch nicht einmal eine Rückgabe, sondern eigentlich das Minimum an Service, daß man bei einem Mitglied des Luxusverbandes „Meisterkreis“ erwarten sollte. Schließlich ist ein Aufnahmekriterium außergewöhnlich guter Service.

Die Aufnahme von Lufthansa in den Meisterkreis muß also ein Mißverständnis gewesen sein.

Verfügbarkeit Prämienflüge

Mehrere Leser haben mich jetzt kontaktiert und berichteten, daß sie erhebliche Schwierigkeiten beim Buchen von Prämienflügen hätten. Angeblich sei immer nur die wenig wirtschaftliche Economy verfügbar, in der Business hätten sie auf normalen Strecken erhebliche Buchungsprobleme. First-Plätze zu bekommen, sei ein Ding der Unmöglichkeit.

Das erinnert an Dr. Franz Vergangenheit in der Schweiz: Miles & Less.

Natürlich kann es immer sein, daß eine Prämie mal nicht verfügbar ist. Was mich überrascht, ist die Häufung der Mails zu dem Thema. Die Kunden berichteten davon, daß sie teilweise ein ganzes Jahr lang mit flexiblen Terminen für eine bestimmte Strecke angefragt hätten. Häufig auch im Call-Center der Lufthansa. Einer meinte dazu sehr treffend, er habe wohl schon den Wert eines Business-Tickets an Telefongebühren investiert. Auch nach meiner Erfahrung ist viel Geduld und gründliche Recherche sowie zeitliche Flexibilität nötig, um Prämientickets zu finden.

First-Meilenflüge auf Lufthansa-Maschinen werden dabei generell zunächst nur auf Warteliste gesetzt und dann zeitnah bestätigt – oder eben auch nicht. So wurde mir das schon vom Call-Center geschildert und auch von vielen Lesern. Dabei sind HON-Circle-Mitglieder etwas besser dran, sie bekommen wohl wegen der statusbedingten Buchungsgarantie eher eine Zusage.

Gleichzeitig argumentiert aber Lufthansa, die First nicht richtig auslasten zu können. Dann sollte es eigentlich sinnvoll sein, die verbleibende Plätze für Meilen freizugeben. München San Francisco kostet in der First Class aktuell 170.000 Meilen zzgl. ca. 450 € für Steuern und Gebühren. Würde die Auflösung der Meilenrückstellungen nicht ausreichen, um die Kosten dafür zu decken, würde Lufthansa falsch bilanzieren.

Zusammen mit einem Leser, der Zugang zu den Buchungssystemen hat, habe ich mal recherchiert. Wir haben einige Direktflüge in der First herausgesucht und die Verfügbarkeiten in den Bezahlbuchungsklassen mit den Prämienklassen abgeglichen. Das geht in der First Class besonders gut, weil es da nur 8 Plätze pro Flug gibt. Ich habe dann die Verfügbarkeiten auf der Miles&More-Webseite mit meinem Login überprüft. Dabei kam eine gute Übereinstimmung heraus, allerdings muß man auf der Webseite auch einen Rückflugtermin angeben, so daß beide Strecken in First verfügbar sein müssen, was kleine Abweichungen dennoch plausibel macht.

Zur besseren Lesbarkeit des Zahlenberges habe ich Flüge mit zwei oder mehr Meilen-Plätzen mit einem dunkelblauen Hintergrund hervorgehoben und Flüge, auf denen zwar alle Bezahlplätze verfügbar sind, aber keine Meilenplätze, gelb hinterlegt.

Der Recherchestand ist der 23.04.2012, wegen vieler aktuellerer Themen bin ich leider erst heute zur Veröffentlichung gekommen. Das ändert jedoch nichts am grundsätzlichen Effekt.

Datum MUC-LAX LH452   MUC-SFO LH458   MUC-SIN LH790   MUC-NRT LH714
Bezahl Prämie Bezahl Prämie Bezahl Prämie Bezahl Prämie
26.04.2012 8 1 5 2 7 0 6 1
27.04.2012 5 1 5 2 4 0 8 2
28.04.2012 1 0 3 1 4 0 7 1
29.04.2012 6 2 2 0 8 2 8 0
30.04.2012 3 0 5 2 7 2
01.05.2012 3 0 5 1 7 0 8 2
02.05.2012 5 1 4 1 6 0
03.05.2012 7 1 7 3 6 0 6 0
04.05.2012 6 0 6 1 5 1 3 0
05.05.2012 4 0 3 1 5 1 3 0
06.05.2012 7 0 5 1 5 0 1 0
07.05.2012 6 1 2 0 2 0
08.05.2012 7 1 4 0 8 0 5 0
09.05.2012 5 0 5 1 7 0
10.05.2012 4 0 4 0 8 0 8 0
17.05.2012 8 1 5 0 7 0 8 0
24.05.2012 8 0 7 1 6 0 7 1
31.05.2012 6 0 8 1 4 0 8 2
07.06.2012 8 0 8 0 8 1 6 1
14.06.2012 8 0 7 0 8 0 8 2
21.06.2012 6 0 8 0 8 0 8 1
28.06.2012 5 0 8 0 7 0 4 0
12.07.2012 2 0 7 0 8 0 8 2
26.07.2012 7 0 7 0 8 0 8 0
09.08.2012 7 0 7 0 8 0 8 0
23.08.2012 7 0 8 0 8 0 8 0

Wer sich das Muster anschaut, sieht, daß demnächst abgehende Flüge eine deutlich bessere Prämienverfügbarkeit haben, als Flüge innerhalb der nächsten Wochen, obwohl insgesamt noch mehr Plätze in der First Class verfügbar sind. Wenn nicht alle Plätze verfügbar sind, ist nicht klar, ob der vergebene Platz ein Meilenplatz oder ein Bezahlplatz ist.

Natürlich ist diese Übersicht eine Momentaufnahme. Die Annahme, daß der für die späteren Flüge gewählte Reisetag Donnerstag einen Effekt haben könnte, widerlegt jedoch die Miles&More-Webseite – ich konnte für den ganzen August keine First-Prämien-Flüge nach Los Angeles oder San Francisco finden.

Es entsteht damit der Eindruck, daß Lufthansa tatsächlich First-Prämien auf den eigenen Maschinen nur äußerst ungern langfristig vergeben möchte. Wenn das zutrifft, wäre das äußerst unfair gegenüber den Kunden – und spricht dafür, daß die Meilen zu niedrig bilanziert sein könnten. Denn die First-Class-Flüge müssen einkalkuliert sein.

Gleichzeitig berichten mir einige Leser, daß die Verfügbarkeit der Buchungsklasse „A“, eine preisreduzierte First Class, deutlich schlechter geworden sei. Bis vor wenigen Monaten habe man in der Buchungsklasse noch gut buchen können, mittlerweile wären nur noch Tickets in der teureren Buchungsklasse F verfügbar.

Das klingt fast so, als sei auch das Auslastungsproblem der First Class hausgemacht.