Zwischenstand Umfrage

Zunächst an alle die, die noch nicht an meiner Umfrage teilgenommen haben: Bitte unbedingt mitmachen, jede Stimme zählt!

Zur Umfrage (deutsch)

Survey (in English)

Und bitte auch die Umfrage weitergeben. Mein qualitativer Eindruck bisher ist, daß ich bislang überwiegend Vielflieger erwischt habe. Das ist schön, weil ich damit für den Bereich der Statuskunden wohl bald statistisch signifikante Angaben machen kann, aber ich möchte ja noch mehr erreichen. Ich will ja für alle Flieger Daten haben. Und auch für alle Airlines.

Daher nochmal die Bitte: Geben Sie unbedingt die Links im Freundes- und Bekanntenkreis weiter, um so eine runde und vielseitige Umfrage zu erreichen. Noch sind nicht alle Airlines gut abgedeckt. Und dabei, diese Umfrage zum Erfolg zu führen, können Sie mir helfen. Twittern Sie, facebooken Sie, mailen Sie was das Zeug hält.

Schon allein aus Neugier hole ich mir immer mal wieder Zwischenauswertungen der Umfrage. Für ordentliche Statistiken ist es noch deutlich zu früh. Doch auch die freien Kommentare, die sich nicht statistisch fassen lassen, sind sehr interessant und aufschlußreich. Daraus möchte ich einfach ein paar zu Lufthansa zitieren – nicht alle, das würde den Rahmen sprengen:

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Kündigung von Meilen

Bei der Meilenentwertung, also meinem Verfahren, hat Lufthansa rückwirkend Meilen entwertet. Das ist aus meiner Sicht unzulässig, weil das einen rückwirkenden Eingriff in eine Vermögensposition bedeutet.

Eigentlich müßte Lufthansa klar sein, daß ein solcher rückwirkender Eingriff unzulässig ist. Denn selbst bei fristlosen Kündigungen wegen vertragswidrigen Verhaltens des Kunden ist ein Verfall der Meilen wie in den AGB vorgesehen unzulässig.

Das hat unter anderem 2007 das AG Köln (AZ: 142 C 238/07) festgestellt.

Damals schmiß Lufthansa einen Miles&More-Teilnehmer raus, der seine Meilen vertragswidrig bei eBay versteigert hat und lies alle seine Meilen verfallen.

Das AG Köln kam zunächst zu der Erkenntnis, daß das Verbot des Verkaufs in den AGB zulässig sei. Denn die Lufthansa habe ein berechtigtes Interesse, daß das Kundenbindungsprogramm die Kunden binde und denen diene, mithin sei ein Verkauf entgegen der Interessen des Anbieters. Die gegenwärtige Erfahrung lässt zwar daran zweifeln, daß Miles&More wirklich noch Loyalität belohnt, aber die Frage hatte das Gericht nicht vorliegen.

Auch der seitens der Beklagten in Ziffer 3.1. ausdrücklich angeführte wichtige Grund des Missbrauchs in Gestalt von Verkauf, Tausch, Anbieten zur Versteigerung oder die sonstige Weitergabe von Prämien gemäss Ziffer 2.4.8 stösst auf keine klauselrechtlichen Bedenken. Diese Klausel, die letztlich ein in AGB grundsätzlich zulässiges Abtretungsverbot gemäss § 399 BGB beinhaltet stellt sich zwar als Benachteilung dar, da die Verfügungsfreiheit hinsichtlich der Prämien betreffend der Übertragbarkeit beschränkt wird. Dies ist aber unter Berücksichtigung der Interessen der Beklagten als Verwenderin nicht unangemessen. Zweck der Bereitstellung des Bonusprogramms ist es eben nicht nur, den Kunden eine besondere Möglichkeit zu bieten, Erträge zu erwirtschaften, sondern Ziel ist es durch das Bonusprogramm die Kunden an die Beklagten als Kunden der Fluggesellschaft zu binden. Es soll von vornherein nur ein bestimmter Personenkreis an den Vorteilen partizipieren dürfen, von denen sich im Gegenzug die Beklagte weitere Flugbuchungen erhofft. Zudem soll es ein Anreiz für Dritte sein, Kunden bei der Beklagten zu werden. Dieses Anreiz– und Bindungselement also der wesentliche unternehmerische Grund für eine solches Programm würde konterkariert, wenn die verdienten Prämien frei gehandelt werden könnten; denn dann könnten man ohne weiteres in Genuss der Vorteil des Programms kommen, ohne dass die Beklagte einen „Gewinn“ durch Kundenzuwachs erfahren hätte.

In der Sache ist der Gedanke richtig, doch wo beginnt der Tausch? Wenn sich zwei befreundete Miles&More-Senatoren oder HON Circle-Mitglieder jeweils wechselseitig und gegenseitig zu Reisen unter Ausnutzung des Companion-Awards einladen? Ist es unzulässig, einen Freund auf Meilen fliegen zu lassen, wenn er im Gegenzug die Hotelrechnung am Zielort übernimmt?

Hier sind klar Tauschelemente zu erkennen. Deutlicher noch wird es, lädt einer einen Freund zu einem Flug ein und der andere gräbt ihm dafür einen Gartenteich.

Verstehen Sie mich nicht falsch: Ich halte es grundsätzlich für ein durchaus berechtigtes Interesse der Fluggesellschaft, den Verkauf zu verbieten. Ich finde die Logik der Argumentation des Amtsgerichtes auch richtig. Doch mangelt es mir an der Bestimmtheit der Bedingung, der Vertragspartner kann nicht erkennen, ab wann er Gefahr läuft, wegen Mißbrauchs fristlos gekündigt zu werden. Schließlich bietet die Miles&More-Seite bei Buchungen auch direkt die Optionen „Ich buche für mich“ und „Ich buche für eine nahestehende Person“.

Der im zugrundeliegenden Verfahren vorliegende eBay-Verkauf war sicher eindeutig – doch was passiert in den aufgezeigten Grenzfällen? Ist man hier auf Glück und Good-Will angewiesen?

Zumal Lufthansa auch selbst bei der Interessensabwägung für das Gegenteil argumentiert: In meinem Verfahren wird Lufthansa nicht müde zu betonen, daß Miles&More ein branchenübergreifendes Bonusprogramm sei und man Meilen leicht ohne Flug sammeln könne. Das verkennt zwar, daß immer noch 60% der Meilen über Flüge generiert werden, widerspricht aber eindeutig der Argumentation des Amtsgerichts.

Eigentlich hätte meines Erachtens das Gericht sogar zu der Erkenntnis kommen müssen, daß diese „Anti-Schummler“-Regelung mangels Genauigkeit nicht greifen kann und die fristlose Kündigung unwirksam ist.

Doch es kommt zu einem anderen Ergebnis und prüft dann, ob der sofortige Verfall der Meilen bei einer fristlosen Kündigung zulässig ist und stellt fest, daß das nicht der Fall ist. Zwar schreiben die AGB, daß bei einer fristlosen Kündigung die Meilen sofort verfallen, allerdings sei das unzulässig, denn:

Zunächst ist festzustellen, dass die Kündigung eines auf Dauer angelegten Rechtsverhältnis – sei sie ordentlich oder ausserordentlich – nach Massgabe entsprechender gesetzlicher Bestimmungen des BGB (§§ 314, 626 BGB) nur ex nunc wirkt und somit Rechtsfolgen nur für die Zukunft entfaltet. Die Rechtsgrundlage für die vertraglichen Beziehungen im Zeitraum davor bleibt indes unberührt, insbesondere entsteht kein Rückabwicklungsverhältnis. […] Soweit daher im vorliegenden Fall durch eine fristlose Kündigung ein Verfall der bereits durch durchgeführte Flüge angesammelten und in Prämien umgewandelte Meilen erfolgt stellt sich dies als ein den gesetzlichen Bestimmungen des BGB unbekannter rückwirkender Entzug einer bereits wirksam erworbenen Rechtsposition dar. Die damit verbundene rechtliche Schlechterstellung gegenüber den gesetzlichen Bestimmungen führt zu einer bei der Klauselprüfung relevanten Benachteiligung. Diese Benachteiligung lässt sich anders als die Kündigungsregelung wegen Missbrauches durch Anbieten von Prämien zum Verkauf nicht mehr durch ein überwiegendes berechtigtes Interesse der Beklagten rechtfertigen. Die Wahrung und der Schutz rechtmässig erworbener Vermögenspositionen ist ein elementarer Grundsatz des Rechts schlechthin. Ein rückwirkender Verlust solcher Positionen – wie hier der bereits verdienten Prämien – lässt sich nur dann rechtfertigen, wenn die hiermit verfolgten Interessen der Beklagten so schwer wiegen, dass der Kunde hinsichtlich des Behaltendürfens der verdienten Prämien nicht schutzbedürftig ist.

Obwohl das AG Köln diese AGB-Bedingung für unzulässig hielt, blieb sie im Bestand. So hat im Verfahren LG Köln 14 O 245/11 ein HON ein Meilenticket (möglicher Weise über einen Umweg) weiterverkauft und wurde gekündigt.

Allerdings war sich wohl Lufthansa der Unzulässigkeit bewußt und hatte dem Kläger eine Aufbrauchfrist seiner Meilen von 12 Monaten gewährt. Die hielt das LG auch für zulässig, denn – äußerst grob zusammengefasst – eine fristlose Kündigung muß auch irgendwann das zugrundeliegende Vertragsverhältnis beenden und das geht nur, wenn auch das Meilenkonto aufgebraucht wird.

Insofern steht das Urteil des LG Köln nicht im Widerspruch, sondern ist eine logische Fortsetzung der früheren Entscheidung des AG Köln.

Das ist insofern interessant, als beide Gerichte damit den sofortigen Verfall von erworbenen Meilen selbst bei einer fristlosen Kündigung durch Verschulden des Vertragspartners für unzulässig gehalten haben, weil der Verfall einen Eingriff in ein bereits erworbenes Recht darstellt.

Umso mehr folgt damit natürlich, daß eine rückwirkende Entwertung durch die Hintertür, wie in meinem Verfahren, erst recht unzulässig sein muß.

Lufthansa hätte also schon längst die Rechtssicherheit gehabt – für die sie angeblich in Berufung gegangen ist.

Und Lufthansa weiß, daß ihre AGB teilweise unzulässig sind, ändert sie aber nicht, um eine Drohgebärde gegenüber den Kunden zu haben. Wie kundenfeindlich ist das?

Überblick: Wettbewerbsvergleich

Weil Lufthansa sich ja eher desinteressiert an ihren Kunden zeigt, habe ich angefangen, die Bonusprogramme der verschiedenen Airlines zu vergleichen.

Dabei gibt es zwei Grundfragen: Die Anzahl der nötigen Flüge, um einen Prämienflug auf Meilen einlösen zu können und die Anzahl der nötigen Flüge, um Statusvorteile in Anspruch nehmen zu können.

Die Prämienflüge zu bewerten ist relativ komplex: Denn bei fast allen Gesellschaften fallen „Steuern und Gebühren“ in unterschiedlicher Höhe an. Bei Lufthansa ist der so hoch, daß der Meilenwert sogar negativ wird. Andere Gesellschaften verlangen weniger.

Und dann kommt da noch die Verfügbarkeit dazu: Wie leicht bekommt man den gewünschten Prämienflug? Eine amerikanische Studie hat das für die Economy-Class ermittelt, Lufthansa kam dabei auf den ersten Blick ganz gut weg – allerdings dürfte das an den besonders hohen Gebühren liegen. Denn in der First Class ist die Verfügbarkeit deutlich schlechter, wie ich ermittelt habe.

Dennoch habe ich versucht, für die beiden OneWorld-Gesellschaften AirBerlin und British Airways versucht, auch diese Effekte abzuschätzen.

Im Ergebnis bin ich zu dem Eindruck gelangt, daß bei Lufthansa für einen Prämienflug etwas mehr Reisen nötig sind als bei den beiden anderen Programmen.

Gleiches gilt nach meinen Schätzungen auch für den Status. Daraus lassen sich in Abhängigkeit vom Reiseverhalten konkrete Handlungsempfehlungen ableiten.

Grob gilt: Mit gleichem Flugverhalten kann ein Frequent Traveller woanders StarAlliance Silber (Thai oder Aegan) und OneWorld Sapphire (Iberia) erreichen, ein Senator StarAlliance Gold (Turkish Airlines oder Aegan) und OneWorld Emerald (Iberia). Aus einem Status werden so zwei, die Vorteile gelten effekt allianzübergreifend.

Für viele Kunden dürfte das mehr Flexibilität bedeuten und damit die Möglichkeit ohne Nachteile günstigere Preise nutzen zu können. Das senkt für Lufthansa weiter den Wert von Miles&More – dessen größter Vorzug bisher irrationales Käuferverhalten wegen der versprochenen Vorteile war. Wie sagte ein Ex-Kunde so treffend nach der Meilenentwertung: „Ich habe mich deshalb zum ersten mal nach Alternativen zur LH umgeschaut. Danke Lufthansa!“

So spart man ein Unternehmen kaputt.

Jubiläumswochenrückblick

Auch in der 250-Artikel-Jubiläumswoche darf der Wochenrückblick nicht fehlen. Neben einem Rückblick über die letzte Woche, möchte ich ihn aber auch als Ausblick auf die Zukunft des Blogs nutzen – und freue mich auf Ihre Rückmeldung.

Das Verfahren wird sich ja noch etwas ziehen, momentan scheint ein Berufungstermin im November die frühestmögliche Alternative. Bei so viel Restzeit könnte ich mir noch einiges an Erweiterungen für das Blog vorstellen:

Ich sehe, daß doch einige Zugriffe über Google Translate erfolgen, vornehmlich wird dabei eine Übersetzung auf englisch angefordert, aber auch „seltenere“ Sprachen wie japanisch und schwedisch waren schon dabei. Auch auf der Lufthansa-Facebook-Seite sind viele Beiträge auf englisch. Deshalb überlege ich, auch eine englische Version des Blogs zu starten.

Bei 21 Millionen Kunden weltweit, von denen „nur“ 6 Millionen in Deutschland sind gibt es offensichtlich auch Betroffene, die bislang aufgrund der Sprachbarriere noch gar nicht wissen, wie sie geschädigt wurden.

Andererseits ist das Blog schon einsprachig recht zeitaufwendig, ich habe ja noch einen Beruf und Leben neben meilenschwund. Auch wenn sich das manche nicht vorstellen können. 😉

Mich würde Ihre Meinung interessieren: Lohnt sich der Aufwand? Hat vielleicht jemand Zeit und Lust, daran mitzuwirken? Mailen Sie mir gerne.

Und damit zum Überblick über die letzte Woche: Am Dienstag war es soweit, mit einem Bericht über die Suche nach einem neuen Geschäftsführer für „Direct-4U“ habe ich meinen 250. Artikel veröffentlicht. Das hat mich selbst überrascht, denn als ich mit dem Blog im März anfing, hatte ich gerade genug Artikel für eine Woche. Faszinierender Weise kam dann immer mehr dazu, auch dank Ihnen, Ihrer Rückmeldungen, Hinweise und Ideen. Vielen Dank für diese Unterstützung. So habe ich heute für die nächsten 2-3 Wochen Entwürfe und Artikelideen parat und keine Sorge, daß mir die Themen ausgehen könnten.

Lufthansa hat auch ihren Teil dazu beigetragen, daß ich immer mehr zu berichten habe, indem dauernd neue Nachteile für die Kunden eingeführt wurden und die praktizierte Kundenverachtung so schön öffentlich demonstriert wurde. Indem auch Lufthansa in die Berufung ging, hat sie mir die Bühne gelassen. Eine der vielen Fehlentscheidungen dort in diesem Verfahren.

So lieferte Stefan Lauer mit seinem Euphemismus mir den Stoff für meinen Beitrag am Mittwoch: „Abflauende Dynamik bei Passagierzahlen„, zu deutsch: Uns hauen die Kunden ab.

Kein Wunder. Denn veräppeln lassen die sich ungern. Da verspricht Lufthansa als Neuerung, endlich Priority Boarding auch in den Single Aisle Maschinen im Europaverkehr einzuführen, obwohl das eigentlich ein uraltes StarAlliance-Status-Privileg sein sollte. Und vergißt dabei geschickt, auf die Einschränkung hinzuweisen, daß dieses Privileg bei Germanwings nicht gilt. Der Lufthansa-Tochter, die viele Strecken von Lufthansa übernommen hat, weshalb viele Lufthansa Kunden jetzt mit ihr zwangsbeglückt werden.

Anläßlich des Jubiläums habe ich, weil ich den Eindruck habe, daß durch die vielen Artikel langsam der Überblick schwinden könnte, auch zusammenfassende Überblicksartikel erstellt:

Die Artikelserie werde ich nächste Woche fortsetzen, als nächstes mit einem Beitrag zum Meilenwert und der Bilanzierung der Meilen.

Last, but not least: Dieses Blog war bisher eine sehr spannende Erfahrung. Ich habe viele neue Menschen darüber kennengelernt, viele interessante Diskussionen mit ihnen per E-Mail, bei einer Tasse Kaffee oder sogar einem leckeren Essen führen können, dadurch viel neues gelernt über Bonusprogramme und die Fliegerei im Allgemeinen. Das macht mir sehr viel Freude und gibt mir viel Antrieb. Vielen Dank dafür.

Lufthansa definiert Rechtssicherheit

Im Fall meines Lesers, der wegen einer Flugverspätung klagte, findet sich in der Klageerwiderung noch ein spannender Satz, der zeigt, was Lufthansa von Urteilen hält, die ihr nicht passen und wieso Rechtssicherheit durch ein Urteil nicht erlangt wird.

Der Mitarbeiter des Konzern Justitiariats verweist auf EUGH 19.11.2009 – C-4O2O7 und C-43210, in dem der EUGH eine kundenfreundliche Auslegung der Fluggastrichtlinie bei Verspätungen entschieden hat, und stellt dazu lapidar fest:

…so hält die Beklagte das Urteil für falsch.

Eine weitere Argumentation erfolgt nicht. Jetzt ist der EUGH nicht gerade ein Wald- und Wiesengericht, sondern innerhalb der EU die höchste Instanz. Man mag deren Urteil für richtig oder falsch halten, über solche Fragen füllen Juristen ganze Bücher, und kann für beides auch viele, gute Argumente finden. Das sei auch Lufthansa unbenommen. Allerdings ist es professioneller, die Argumente auch aufzuführen.

Schräg daran ist aber, daß Lufthansa in meinem Verfahren die Berufung damit begründet hat, man wolle Rechtssicherheit erlangen. Das wiederholte übrigens auch Dr. Franz auf der Hauptversammlung.

Wobei man schon weiß, daß ein Urteil eben keine Rechtssicherheit schafft. Gar nicht schaffen kann. Sondern nur die Anwendung des Rechts durch ein Gericht auf einen bestimmten Fall schafft. Über die man nachher diskutieren kann, die man auch in anderen Fällen wieder zitieren kann und hofft, daß das jeweilige Gericht der Argumentation der höheren Instanz folgt. Wozu es nicht verpflichtet ist. Wir haben kein Fallrecht, sondern Gesetzesrecht.

Der Lufthansa Vorstand versteckt sich also hinter der leeren Floskel Rechtssicherheit, um das Urteil vorerst nicht akzeptieren zu müssen, noch etwas Zeit schinden zu können und hofft so, daß weitere potentielle Kläger den Fall vergessen oder gar Verjährung eintritt.

Gleichzeitig zeigt die Argumentation hier auch wieder das, was Lufthansa im Fall „Berlin Brandenburg“ schon demonstrierte: Recht gilt nur, solange es für Lufthansa günstig ist. Denn dort pochte man plötzlich auf Vertragserfüllung und Schadensersatz, in meinem Fall, wo Lufthansa selbst in die Tasche greifen müßte, nicht.

Managemententscheidungen, wie die Änderung eines Bonusprogramms, von einem Gericht vornehmen zu lassen, ist auch kein Aushängeschild. Zumal dann, wenn mit gesundem Menschenverstand auch eine Lösung zu finden wäre. Das haben zuletzt AirFrance, British Airways, AirBerlin und Hilton gezeigt. Soweit ich weiß, sind gegen deren Änderungen keine Klagen anhängig.

Berufungsargument: Individualfall irrelevant

Lufthansas Berufungsbegründung bietet noch einige schräge Argumente. So dürfe das LG Köln gar nicht in meinem Individualfall entscheiden, sondern es müsse berücksichtigen, daß der Durchschnitt der Kunden nur ca. 12.600 Meilen auf dem Konto hätte.

Die Argumentation scheint Lufthansa zu gefallen, sie ist schon in einigen Verfahren aufgetaucht, so zum Beispiel in LG Köln 14 O 245/11. Ohne, daß sie dadurch „richtiger“ würde. Denn es finden sich gleiche einige Fehler.

So war die Berechnung schon im Verfahren LG Köln 14 O 245/11 allein rechnerisch falsch. Liebe Lufthansa, den Rechenfehler habe ich doch schon im März hier gezeigt, da hätten Sie ihre Anwälte schon mal besser informieren können.

Und dann übersieht Lufthansa, daß Lufthansa in ihrem Miles&More-Programm Statusstufen eingeführt hat. Wie alle anderen Airlines auch. Und damit weiß: Es gibt Kunden, die ein paar mehr Meilen auf dem Konto haben müssen, weil sie mehr fliegen, als andere. Ergo ist also die anschließende Gleichmacherei im Schriftsatz widersprüchlich.

Abgesehen davon muß man sich ja wundern, warum Lufthansa überhaupt Prämien für mehrere Hunderttausend Meilen anbietet, sogar im WorldShop, z.B. den iMac oder die Jura Impressa C9 OneTouch. Wenn es doch um den Mittelwert 12.600 Meilen geht und nur auf diese Kunden abzustellen ist, machen Prämien, die das 20-40-fache dieses Mittelwertes kosten, doch gar keinen Sinn?

Dann frage ich mich auch, wie es kommt, daß laut Dr. Franz auf der Hauptversammlung ca. 60% der Meilen für Flugprämien eingelöst werden. Ich habe keine Flugprämie für 12.600 Meilen gefunden – die billigsten sind die wertlosen innerdeutschen Economy-Flüge für 25.000 Meilen.

Wer also nicht krampfhaft den Kern seines Kundenbindungsprogrammes, angeblich für loyale Kunden, die also viele Meilen verdienen, wegleugnen muß, der wird zur Erkenntnis kommen, daß Miles&More wegen der Flugprämien, und da vorallem in Business und First-Class interessant ist. Und eben gerade nicht wegen des WorldShops oder gar der unfairen Spendenaktionen.

Fliegen auf Meilen ist also das, was die Mehrheit der Kunden macht. Und diese Mehrheit braucht dafür ganz offensichtlich mehr als die durchschnittlichen angeblichen 12.600 Meilen.

AirFrance / KLM zeigt, wie’s richtig geht

Eine Allianz, über die ich in diesem Blog noch nicht berichtet habe, ist Skyteam. Der gehören federführend AirFrance, KLM und Delta an. Neben einigen anderen. AirFrance/KLM nun informiert ihre Kunden per Newsletter über eine Änderung deren Meilenprogrammes FlyingBlue:

Die Treibstoffzuschläge sind dort abgeschafft. Was Swiss für den heimischen Markt gestern immerhin geschafft hat, gilt bei AirFrance/KLM nun europaweit. Damit werden deren Prämienflüge wirkliche „Freiflüge“, das ist wirklicher Fortschritt.

Allerdings, keine Verbesserung ohne Nachteil: Es sind nun mehr Meilen pro Flug nötig. Doch das kommuniziert AirFrance/KLM deutlich:

Für die anderen Prämientickets wurde der Prämienmeilenbetrag erhöht, um der neuen Flexibilität sowie der Einbeziehung des Kerosinzuschlags Rechnung zu tragen

Kein Gefasel von „Anpassung“, sondern klare, offene Worte. Und dazu eine beachtenswerte Fußnote:

Bitte beachten Sie: Da diese Änderungen von uns ohne vorherige Mitteilung eingeführt wurden, können Prämientickets noch bis Ende 2012 zu den alten Bedingungen gebucht werden. Wenn Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, kontaktieren Sie bitte das Flying Blue Kundenservice-Center.

Da schau an – so schafft man Übergangsfristen, Transparenz und verhält sich fair. Liebe Lufthansa, nach Hilton, British Airways, AirBerlin und sogar Lufthansa selbst bei der Änderung der Upgragevoucher-Gültigkeit, zeigt nun auch AirFrance, wie man ohne Ärger Änderungen einführen kann.

Dort brauchte man keine Berufung mit dünnen Argumenten für angebliche Rechtssicherheit, sondern einfach gesunden Managerverstand, um eine Lösung zu suchen, die voraussichtlich auch vom Vertragspartner akzeptiert wird.

Korrektur

Leider habe ich die Meldung von AirFrance/KLM falsch gelesen: Tatsächlich wurde nur der Treibstoffzuschlag für Europa abgeschafft, nicht weltweit. Das habe ich oben korrigiert, ändert aber nichts daran, daß die Änderung deutlich fairer kommuniziert wurde. Vielen Dank für den Hinweis über Facebook.

Status – was bringt’s?

Freitag berichtete ich, daß Lufthansa den „Silber“-Kunden den Zugang zu einigen Lounges gestrichen hat. Das führte zu vielen verärgerten Kommentaren gegen Lufthansa.

Doch was bringen eigentlich die diversen Bonusprogramme? Neben Punkten und damit Rabatt vorallem Vorteile, wenn man viel reist: Sie sparen Zeit und manchmal auch Nerven am Flughafen.

Eine Übersicht der Vorteile, zusammengestellt aus den Angaben der StarAlliance und von OneWorld, unterlegt mit einigen Besonderheiten innerhalb der Allianzen: Mit (teils) habe ich Leistungen markiert, die einige Airlines gegenseitig ihren gemeinsamen Kunden anbieten, die aber nicht zum offiziellen Standard der Gruppe gehören.

  Star-Silber Star-Gold OneWorld Ruby OneWorld Sapphire OneWorld Emerald
Wartelisten-Priorität Ja Ja Ja Ja Ja
StandBy-Priorität Ja Ja Ja Ja Ja
Business-Class CheckIn (teils) Ja Ja Ja Ja
First-Class CheckIn   Ja     Ja
Priority Boarding   Ja   Ja Ja
Business-Lounge (teils) Ja   Ja Ja
Business-Lounge mit Begleitung   Ja   Ja Ja
First-Lounge         Ja
First-Lounge mit Begleitung         Ja
Sitzplatzreservierung   Ja Ja Ja Ja
Extra-Gepäck   20 kg   (teils) (teils)
Priority-Gepäck   Ja   (teils) (teils)

Der Vergleich zeigt, daß OneWorld Sapphire im Wesentlichen dieselben Leistungen bietet wie StarAlliance Gold. Die Lounge-Bezeichnungen können da täuschen, wesentlicher ist häufig die Möglichkeit, einen Begleiter mitnehmen zu dürfen.

Denn die Qualität der Lounges variiert bei allen Allianzen stark über den Betreiber und weniger über die Klasse: Bei vielen amerikanischen Gesellschaften gibt es nur Kekse und Softdrinks, während die Europäer häufig kleine Häppchen anbieten und die Asiaten sich meist sehr viel Mühe geben.

Ob da nun First oder Business auf der Tür steht, bestimmt meist nur, ob es zur Brez’n Leberkäs‘ gibt oder nicht – und welche Weine, wenn überhaupt, auf dem Tresen stehen. Leider sagt es nichts über die Zahl der Steckdosen zum Laptop-Laden und wieviel Sitz-Platz und damit Ruhe sich in der Lounge findet. Vor der Lufthansa-Senator-Lounge in Frankfurt zum Beispiel habe ich schon Schlangen gesehen, die einem Apple-Store bei der Vorstellung eines neuen iPhones zur Ehre gereicht hätten.

Dabei ist Schnelligkeit eigentlich die Priorität des Vielreisenden. Das haben die Airlines auch erkannt und erlauben den Check-In an den Schaltern, die üblicher Weise kürzere Schlangen haben: Business- und First-Class.

Genau darauf zielen auch die Wartelisten-, StandBy- und Gepäck-Priorität. Erstere stellen sicher, daß man mal schneller weiterkommt, wenn sich die Planung ändert, letzteres soll, was nicht immer klappt, dafür sorgen, daß das Gepäck als erstes ausgeladen wird.

Der Aufwand, den die Allianzen mit ihren gemeinsamen Kundenbindungsprogrammen treiben, dokumentiert einmal mehr, wie wichtig die Stammkunden für die Airlines sind. Lufthansa, obwohl sie die StarAlliance gegründet hat, scheint das vergessen zu haben.

Weitere Artikel dazu im Blog:

Nachtrag

Mit Blick auf die Kommentare (siehe Diskussion bei diesem Beitrag) habe ich oben in der Tabelle die StarAlliance Gold Lounge zur Business Lounge gemacht. Die Begrifflichkeiten sind allianzweit nicht eindeutig. Da war OneWorld geschickter.

LH hat BMI los und potentiell wieder Meilenärger

BMI ist verkauft. Einige feiern das als Erlösung für Lufthansa. Das möchte ich nicht beurteilen. Mich interessiert der Übergang des Bonus Programms „Diamond Club“.

Und dabei geht Lufthansa auch mit dem Holzhammer vor. Seit dem 19.04.2012, also vorgestern, gibt es im Diamond Club keine Status- und Prämienmeilen mehr für Flüge auf Lufthansa-Konzern-Airlines. Allerdings können die Mitglieder bei allen anderen StarAlliance-Carriern noch bis 31.05.2012 sammeln.

Genauso ist es beim Einlösen: Das geht noch allianzweit bis zum 31.05.2012, außer auf Lufthansa-Konzern-Airlines.

Es ist doch komisch, daß ausgerechnet die ehemalige Konzernmutter so schnell die Finger aus dem Bonusprogramm herauszieht, während alle StarAlliance Partner noch sechs Wochen mit den „Überresten“ umgehen können und sich den Kunden gegenüber loyal verhalten.

Lufthansa hätte sich keinen Zacken aus der Krone gebrochen, die ehemalige Tochter und deren Kunden etwas weniger ruppig zu behandeln.

Die neue Mutter, British Airways, dagegen nimmt die Ex-Kunden sehr freundlich auf. Sie versorgt sie mit einer neuen Executive-Club Statuskarte, die dem vorigen StarAlliance-Status entspricht und überträgt die Punkte 1:1 in ihre Avios. Das ist eine faire Umrechenratio.

Gleichzeitig erlaubt sie aber auch, schon vorhandene Avios zum Diamond-Club zu übertragen, um dort noch Flüge zu buchen, möglicher Weise sogar mit StarAlliance-Gesellschaften. Das ist mehr als fair, dem Kunden sogar noch die Chance zu geben, beim „Rivalen“ zu buchen. Das zeigt Größe. Und schon wieder einen guten Kundenumgang.

Umso peinlicher wirkt Lufthansas hektische Flucht.

Schon wieder riskiert man – möglicher Weise, die Rechtslage ist deutlich komplexer als in meinem Fall – auch Ärger wegen der extrem knappen Übergangsfrist speziell für Lufthansa. Lohnt sich das?

Wäre es nicht eleganter gewesen, den BMI-Kunden ebenfalls einen Statusmatch auf einen entsprechenden Lufthansa-Status zu offerieren und die Meilen 1:1 umzutauschen? Womöglich wären sogar noch ein paar neue Kunden abgefallen, es scheinen ja eh welche zu fehlen.