Verfahrensstand

Manchmal sind Zufälle spannend: Letzte Woche bekam ich (neben vielen anderen) zwei E-Mails im Abstand von nur ca. einer Stunde, die sich im Ergebnis deutlich widersprechen. Ein Leser schrieb mir, er würde sich freuen, wenn ich nur noch über den Verfahrensstand schreiben würde, denn durch die vielen zusätzlichen Artikel auf meinem Blog würde es für ihn recht unübersichtlich und aufwendiger, den Verfahrensstand nachzuschlagen.

Tatsächlich ist es sehr schwierig, das Blog so zu organisieren, daß die Übersicht jederzeit erhalten bleibt. Da stimme ich zu. Wer gute Ideen hat, ist gerne willkommen! Ich muß zugeben, daß ich selbst von dem Erfolg meines Blogs immer noch überrascht bin und von der Menge an diskussionswürdigen Aktionen der Lufthansa.

Ein anderer war ganz „entsetzt“, daß die letzten Tage weniger Artikel auf meinem Blog waren und fragte, was da los sei. Ob ich gar aufgeben würde?

Nein, keinesfalls. Jetzt erst recht. Auch 4:0 kann man noch aufholen. Dazu bin ich fest entschlossen. Mit Ihrer Hilfe bei meiner Umfrage sieht das auch sehr gut aus:

http://ffp-survey.com

Die beiden recht widersprüchlichen Anmerkungen möchte ich in diesem Artikel beantworten, indem ich einmal nochmal den Verfahrensstand zusammenfasse und zum anderen kurz berichte, wie es mit dem Blog weitergeht und warum es etwas weniger Beiträge in den letzten Tagen waren.

Zum Verfahren: Am 8.1.13 wird das OLG Köln eine Entscheidung verkünden. Das kann ein Urteil sein, muß aber nicht. So könnte z.B. auch ein Beweisbeschluß über die durchschnittlichen Meilenkontostände verkündet werden, ein weiterer Verhandlungstermin angesetzt werden oder ähnliches.

Was genau das Gericht da machen wird, ist schwer vorherzusagen. Die rechtliche Argumentation des Senats war ja, daß es auf den Durchschnittskunden ankäme – und ich kein Durchschnittskunde sei. Deshalb war die vorläufige Einschätzung des OLGs, Lufthansa Recht zu geben.

Meine Umfrage jedoch deutet an, daß ich durchaus noch ein durchschnittlicher Senator sein könnte.

Haben Sie eigentlich schon teilgenommen und den Link auf die Umfrage auch weitergegeben?

Es bleibt also abzuwarten, wie es am 8.1. weitergeht.

Und warum es zur Zeit so wenig Artikel gibt? Ganz einfach: Erst hat mich die Umfrage etwas mehr Zeit gekostet, als geplant, weil ich einerseits über den Lufthansa-Tellerrand hinausschauen wollte und mehr über die verschiedenen Vielflieger-Programme erfahren wollte. Und andererseits, weil die Umfragesoftware doch einige Tücken hatte.

Und dann kam noch das dazu, was jedes Jahr am Jahresende dazukommt: Viel Arbeit, um alles noch rechtzeitig fertig zu bekommen, was dieses Jahr noch fertig werden muß. Dazu noch ein paar private Verpflichtungen und schon wird die Zeit knapp. So werde ich auch die nächsten Tage etwas weniger zum Schreiben kommen und mir über Weihnachten dann mal, so wie Sie wohl auch, ganz freinehmen. Vorausgesetzt immer, es passiert nichts unerwartetes.

Lufthansa sollte sich darüber aber nicht zu früh freuen – nächstes Jahr geht’s dann mit neuem Schwung weiter. Und vielleicht geht auch die lange angedachte englischen Version des Blogs endlich an den Start?

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Konsequenzen einer OLG-Entscheidung

Wenn das OLG nach der Verhandlung nächsten Dienstag seine Entscheidung verkündet, ist natürlich die Frage, was sie für andere Betroffene bedeutet.

Grundsätzlich gilt zunächst, daß jede Entscheidung nur zwischen den Parteien wirkt und keine allgemeine rechtsbildende Wirkung hat. Andererseits hat die Rechtsprechung des OLG Köln durchaus Konsequenzen, denn die Amts- und Landgerichte eines OLG-Bezirks werden in der Regel nicht der Entscheidung ihres höheren Gerichts widersprechen. Es hindert sie allerdings auch keiner daran – die Rechtsfindung des Richters ist frei. Nur wer liefert schon gerne erfolgversprechende Vorlagen für eine Berufung?

Somit ist davon auszugehen, daß die für vergleichbare Verfahren räumlich zuständigen Gerichte, also das AG Köln und LG Köln, der Rechtsprechung ihres OLG folgen werden. Dadurch entsteht durch das Urteil ein gewisser Zugeffekt, der jedem anderen, der seine Ansprüche in einer vergleichbaren Angelegenheit durchsetzen will, helfen sollte.

Die Chancen für einen erstinstanzlichen Erfolg sollten damit steigen. Das wiederum weiß auch Lufthansa und sollte sich daher, wenn der Vorstand ökonomisch handelt, nicht auf höchst wahrscheinlich erfolglose Verfahren einlassen, sondern eine außergerichtliche Lösung herbeiführen. Damit wäre das Thema dann für die Kunden und Lufthansa vom Tisch.

Man beachte: Die Prämisse ist, dem Lufthansa-Vorstand ökonomisches Handeln statt Durchsetzungszwang zu unterstellen. Ich hatte bei Dr. Franz in letzter Zeit immer wieder den Eindruck, daß diese Annahme falsch ist. Insofern ist nicht sicher, ob Lufthansa dann auch so handeln würde – obwohl es ihr wohl jeder Anwalt empfehlen würde.

Zudem hat mein Verfahren im Vergleich zu einigen späteren Verfahren einige Besonderheiten. Auf denen könnten Lufthansa versuchen herumzuhacken, um so die Anspruchsteller auszubremsen.

So habe ich schon im Dezember 2010 der Vertragsänderung widersprochen, weil ich zufällig von der Änderung erfahren habe. Damit gab es bei mir keine Chance, über die in den AGB vorgesehene „weitere Nutzung“ meiner Miles&More-Karte eine Zustimmung zu willküren.

Ein nachfolgender Kläger hätte hier zwei schlagende Argumente: Zum einen kann man einer Änderung, die nicht kommuniziert wurde, nicht durch sein Verhalten zustimmen – es ermangelt also schon wieder der Vorbedingung. Zum anderen ist es gerade in Anbetracht der von Lufthansa regelmäßig vorgetragenen breiten Verwendungsmöglichkeiten der Miles&More-Karte technisch sehr schwierig, sie nicht einzusetzen. Wer zudem eine Kreditkarte von Miles&More hat, wäre bei einer Änderung seines von der DKB-Bank im Auftrag von Lufthansa ausgegebenen Zahlungsmittels beraubt, was spätestens AGB-rechtlich die Bedingung kippen lassen würde, weil das eine mit dem anderen nichts mehr zu tun hätte.

Und dann könnte Lufthansa versuchen, die Kunden abzuwimmeln – nach dem Motto: „Wenn Sie jetzt erst ankommen, dann kann das ja so schlimm nicht sein.

Auch so ein Argument bringt Lufthansa höchstens Zeit, aber keinen Nutzen: Denn wenn die Änderung verspätet, verdeckt und ungeeignet kommuniziert wird, dann beginnt auch keine Frist zu laufen. Auch die Pressemeldungen über das Verfahren, die in mehreren Phasen erfolgten, definieren keinen Fristbeginn: Ende November 2011 gab es erste Berichte über mein Verfahren, Ende Januar / Anfang Februar 2012 Berichte über die mündliche Verhandlung, im März über das Urteil und im April dann im Zusammenhang mit der Strafanzeige. Später fand der Vorgang immer wieder Erwähnung in der allgemeinen Presseberichterstattung über Lufthansa, z.B. im Manager Magazin, so auch im Zusammenhang mit dem Flugbegleiterstreik im September.

Zu jedem dieser Zeitpunkte haben Kunden erstmals von der Meilenentwertung erfahren haben. Gerade auch dadurch, daß die Berichtskontexte und Medien jeweils unterschiedlich waren. Das konnte ich gut beobachten: Immer wieder, wenn das Thema wieder in den Medien hochkam, stiegen die Zugriffszahlen auf mein Blog und die E-Mail-Anfragen.

Mithin lassen sich gute Gründen finden, warum es jetzt erst zur Beschwerde oder Klage kommt. Denn die Frist hat mangels sauberer Kommunikation durch die Lufthansa nie begonnen. Noch viel mehr: Mangels ordnungsgemäßer Mitteilung fehlt es sogar schon an der Willenserklärung für die Vertragsänderung durch die Lufthansa.

Genau diese Argumentation hat das LG Köln schon in meinen erstinstanzlichen Urteil aufgegriffen und beantwortet, das OLG wird kaum zu einem anderen Schluß kommen.

Lufthansa könnte damit zwar versuchen, durch sinnlose Spitzfindigkeiten auch die anderen Betroffenen zu einem Verfahren zwingen.

Aus meiner Sicht wäre das allerdings höchst ungeschickt und erzeugt nur unnötige Kosten. Lufthansa täte gut daran, jetzt gegenüber „meinen Nachfolgern“ Kulanz und Problemlösewillen zu zeigen. Und damit den Kopf wieder für wesentliche Fragen frei zu haben.

Jubiläumswochenrückblick

Auch in der 250-Artikel-Jubiläumswoche darf der Wochenrückblick nicht fehlen. Neben einem Rückblick über die letzte Woche, möchte ich ihn aber auch als Ausblick auf die Zukunft des Blogs nutzen – und freue mich auf Ihre Rückmeldung.

Das Verfahren wird sich ja noch etwas ziehen, momentan scheint ein Berufungstermin im November die frühestmögliche Alternative. Bei so viel Restzeit könnte ich mir noch einiges an Erweiterungen für das Blog vorstellen:

Ich sehe, daß doch einige Zugriffe über Google Translate erfolgen, vornehmlich wird dabei eine Übersetzung auf englisch angefordert, aber auch „seltenere“ Sprachen wie japanisch und schwedisch waren schon dabei. Auch auf der Lufthansa-Facebook-Seite sind viele Beiträge auf englisch. Deshalb überlege ich, auch eine englische Version des Blogs zu starten.

Bei 21 Millionen Kunden weltweit, von denen „nur“ 6 Millionen in Deutschland sind gibt es offensichtlich auch Betroffene, die bislang aufgrund der Sprachbarriere noch gar nicht wissen, wie sie geschädigt wurden.

Andererseits ist das Blog schon einsprachig recht zeitaufwendig, ich habe ja noch einen Beruf und Leben neben meilenschwund. Auch wenn sich das manche nicht vorstellen können. 😉

Mich würde Ihre Meinung interessieren: Lohnt sich der Aufwand? Hat vielleicht jemand Zeit und Lust, daran mitzuwirken? Mailen Sie mir gerne.

Und damit zum Überblick über die letzte Woche: Am Dienstag war es soweit, mit einem Bericht über die Suche nach einem neuen Geschäftsführer für „Direct-4U“ habe ich meinen 250. Artikel veröffentlicht. Das hat mich selbst überrascht, denn als ich mit dem Blog im März anfing, hatte ich gerade genug Artikel für eine Woche. Faszinierender Weise kam dann immer mehr dazu, auch dank Ihnen, Ihrer Rückmeldungen, Hinweise und Ideen. Vielen Dank für diese Unterstützung. So habe ich heute für die nächsten 2-3 Wochen Entwürfe und Artikelideen parat und keine Sorge, daß mir die Themen ausgehen könnten.

Lufthansa hat auch ihren Teil dazu beigetragen, daß ich immer mehr zu berichten habe, indem dauernd neue Nachteile für die Kunden eingeführt wurden und die praktizierte Kundenverachtung so schön öffentlich demonstriert wurde. Indem auch Lufthansa in die Berufung ging, hat sie mir die Bühne gelassen. Eine der vielen Fehlentscheidungen dort in diesem Verfahren.

So lieferte Stefan Lauer mit seinem Euphemismus mir den Stoff für meinen Beitrag am Mittwoch: „Abflauende Dynamik bei Passagierzahlen„, zu deutsch: Uns hauen die Kunden ab.

Kein Wunder. Denn veräppeln lassen die sich ungern. Da verspricht Lufthansa als Neuerung, endlich Priority Boarding auch in den Single Aisle Maschinen im Europaverkehr einzuführen, obwohl das eigentlich ein uraltes StarAlliance-Status-Privileg sein sollte. Und vergißt dabei geschickt, auf die Einschränkung hinzuweisen, daß dieses Privileg bei Germanwings nicht gilt. Der Lufthansa-Tochter, die viele Strecken von Lufthansa übernommen hat, weshalb viele Lufthansa Kunden jetzt mit ihr zwangsbeglückt werden.

Anläßlich des Jubiläums habe ich, weil ich den Eindruck habe, daß durch die vielen Artikel langsam der Überblick schwinden könnte, auch zusammenfassende Überblicksartikel erstellt:

Die Artikelserie werde ich nächste Woche fortsetzen, als nächstes mit einem Beitrag zum Meilenwert und der Bilanzierung der Meilen.

Last, but not least: Dieses Blog war bisher eine sehr spannende Erfahrung. Ich habe viele neue Menschen darüber kennengelernt, viele interessante Diskussionen mit ihnen per E-Mail, bei einer Tasse Kaffee oder sogar einem leckeren Essen führen können, dadurch viel neues gelernt über Bonusprogramme und die Fliegerei im Allgemeinen. Das macht mir sehr viel Freude und gibt mir viel Antrieb. Vielen Dank dafür.

Der Wow-Effekt – ganz vielen Dank

Nettes Geschenk eines Lesers: Ein Titelbild, das dem aktuellen Zustand der Lufthansa besser entspricht.

Gestern abend erreichte mich eine E-Mail eines weiteren HON-Circle-Mitglieds und die zeigte eine kreative Auseinandersetzung mit meinem Blog und der Lufthansa: Mein Banner entspräche nicht dem aktuellen Zustand der Lufthansa, daher habe er mir ein neues geschickt – auf dem sei der Lack schon teilweise ab. Das dürfe ich künftig gerne verwenden.

Ich habe mich herrlich gefreut – und überlege jetzt: So ein tolles Geschenk nicht anzunehmen, wäre doof. Andererseits ist mein Ü-Ei-A380 auch schon bekannt, die erste Reaktion eines Freundes war: Bloß nicht ändern.

Jetzt überlege ich: Titelbild im zufälligen Wechsel zwischen der verbeulten 737 und meinem A380? Nur der A380? Nur die 737? Was meinen Sie, liebe Leser – schreiben Sie mir kurz Ihre Meinung.

Wie geht es weiter?

Gestern hat das LG Köln in meinem Fall ein von vielen ersehntes Urteil gesprochen.

Jetzt erreichen mich viele Mails, wie es denn nun weiter geht. Zunächst muß das Urteil rechtskräftig werden, das wird es automatisch, wenn Lufthansa keine Berufung einlegt. Für die Berufung hat Lufthansa einen Monat ab Zugang des Urteils Zeit, das wäre in etwa der 20. April 2012.

Wenn das Urteil rechtskräftig ist, liefert es eine Argumentationskette für jeden, der auch gegen Lufthansa wegen der Meilenentwertung vorgeht. Leider zwingt es, da es wie (fast) jedes Urteil eine Einzelfallentscheidung ist, Lufthansa nicht dazu, sich künftig gegenüber allen Kunden entsprechend dem Urteil zu verhalten. Jeder müßte klagen, allerdings kann hier öffentlicher Druck einiges bewegen.

Dennoch bin ich fest davon überzeugt, daß Lufthansa in die Berufung gehen wird – und wenn es nur ist, um die Rechtskraft hinauszuzögern. Denn jetzt die Entwertung der Meilen rückgängig zu machen, wäre vor der aktuellen wirtschaftlichen Lage der Lufthansa fatal, denn die Meilen müßten in der Bilanz neu bewertet werden und das wäre gewinnwirksam. Dafür nimmt man die negative Presse gerne in Kauf, habe ich das Gefühl.

Für mich heißt es daher: Abwarten. Und vielleicht hoffen, daß sich der Verbraucherschutz auch einschaltet.

Auf meinem Blog meilenschwund.de geht es natürlich weiter, ich habe auch noch einiges zu berichten, allerdings werde ich mir dieses Wochenende „blogfrei“ nehmen, um den Etappensieg feiern zu können. Bis Montag!