Unterste Schublade

Lufthansas Berufungsbegründung gibt nicht nur Anlaß zum Schmunzeln, sondern könnte durchaus auch strafrechtlich relevant werden. Sei es aus Mangel an Argumenten oder um bei Gericht Eindruck zu schinden, schreckt nämlich Lufthansa auch nicht davor zurück, mir eine Erpressung zu unterstellen:

Der Kläger hat von Beginn an einzig das Interesse gehabt, die Angeklagte durch Androhung eines gerichtlichen Verfahrens dazu zu bewegen, ihm weitreichende Vorteile einzuräumen.

Weitreichende Vorteile? In meinen ersten Schreiben habe ich um Lösungsvorschläge von Lufthansa gebeten. Das wären z.B. eine sinnvoll verlängerte Übergangsfrist oder eine Meilengutschrift gewesen, die die Entwertung kompensiert hätte.

Lufthansa lässt dreist weiter argumentieren: Ich hätte im Dezember 2010 ja keinen Meilenflug gebucht, also nicht versucht, noch die günstigen Konditionen zu nutzen.

Wie hätte ich denn in der kurzen Zeit im Dezember, großspurig im Schriftsatz „Ankündigungsfrist“ genannt, noch meine Planung für 2011 erledigen sollen? Hätte ich einfach mal ins Blaue hinein buchen sollen? Ohne zu wissen, wann ich Urlaub oder Dienstreisen in 2011 habe?

Im Übrigen habe ich noch (im Ansatz) geglaubt, was Lufthansa mir immer schrieb: „Als einer unserer besten Kunden“. Ich ging daher davon aus: Für die wird Dr. Franz im Interesse der Kundenbindung freundlich eine längere Übergangsfrist oder Entschädigungsmeilen abnicken. Und das Problem wäre gelöst gewesen. Wer ahnt schon, daß ausgerechnet der Vorstandsvorsitzende am liebsten auf die Stammkunden verzichten würde.

Bezüglich Übergangsfrist hat Lufthansa die neue Kanzlei auch noch schlecht gebrieft. Wie war das nochmal mit der E-Mail, in der stand, daß die Kunden möglichst spät informiert werden sollen, damit sie nicht mehr zu den günstigen alten Konditionen buchen können?

Ja, liebe Lufthansa Anwälte, die war bekannt – denn die taucht im Schriftsatz auch schon einen Satz später auf:

Zuletzt hat der Kläger nicht einmal davor zurückgeschreckt, Strafanzeige gegen den Vorsitzenden des Vorstandes der Beklagten, Herrn Dr. Franz, zu stellen und diesem Betrug vorzuwerfen…

Untreue war auch ein Vorwurf, wir wollen mal präzise sein. Ich war übrigens nicht der einzige, der hier möglicher Weise strafbares Handeln sieht.

Warum soll ich denn davor zurückschrecken, bei dem Verdacht auf eine Straftat Anzeige zu erstatten, wenn Lufthansa nicht einmal davor zurückschreckt, vorsätzlich und bewußt in das Vermögen ihrer Geschäftspartner und Kunden zum eigenen Vorteil einzugreifen?

Es ist ja wirklich bodenlos: Da wehrt sich doch ernsthaft ein Kunde gegen die Entscheidungen der Lufthansa und geht vor Gericht. Wie kann er nur? Und dann auch noch Recht bekommen?

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Lesehinweis

Gerade erschien ein guter Artikel auf Spiegel Online „Betten Battle“ über die neue Lufthansa Business Class. Ein paar ähnliche Gedanken hatte ich dieses Wochenende gebloggt:

Mehr zum Verfahren zur Meilenentwertung, der Berufung und der Strafanzeige wegen Verdachts auf Betrug gegen Lufthansa gibt es hier auch.

Dr. Franz: Kleinlaut zu „rechtzeitig kommuniziert“

Natürlich war die rechtzeitige Kommunikation der Entwertung der Meilen Thema in meinen Fragen. Interessant war die Antwort von Dr. Franz. Er hat sich gar nicht zum Thema „rechtzeitig“ oder gar der E-Mail ausgelassen. Stattdessen betonte er, daß die Entwertung keine Entwertung sei.

Daher würde ich bei meinen weiteren Fragen von einer falschen Prämisse ausgehen. Herr Dr. Franz, ich weiß, Sie würden mir am liebsten einen One-Way-Flug auf Meilen zum Mond spendieren. Aber es ist nun mal so, daß für Ihre Kunden One-Way-Langstrecken-Flüge, und nur die lohnen sich auf Meilen, eher selten in Frage kommen. Und ein Same-Day-Award München-San Francisco mit 2 Stunden Turn-Around ist auch nicht so wirklich lohnend.

Herr Dr. Franz: Sie haben wertloses, was eh keiner bucht, verbilligt. Das freut Ihre PR-Abteilung, weil so etwas positives dabei ist, das sich schön verkaufen lässt, macht auch ein schlankes Alibi.

In Wirklichkeit ist es aber wie eine Einkommenssteuererhöhung um 30% bei gleichzeitiger Senkung der Rennwettsteuer um 30%. Das wäre in Ihrer Lesart auch eine „Anpassung“, die Bundesregierung würde sogar von einer „solide gegenfinanzierten Steuersenkung“ sprechen.

Nur die Betroffenen sprechen völlig unverständlich von einer Erhöhung bzw. im Fall Miles&More von einer Entwertung Ihrer Konten. Und sind überraschend verärgert.

Wirklich bemerkenswert an Ihrer Antwort war: Sie haben ganz kleinlaut das Thema der rechtzeitigen Kommunikation umgangen. Haben Sie jetzt etwa doch verstanden, daß da bei Ihnen was schiefgelaufen ist?

Herr Dr. Franz, noch können Sie korrigieren. Sie müssen nur den Mut dazu haben. Ich hätte ein paar Lösungsideen. Sie wissen ja, wie Sie mich erreichen können.

Wochenrückblick und Hauptversammlungsausblick

Schon wieder Zeit für einen Wochenrückblick, diesmal kombiniert mit einem Ausblick auf den nächsten Dienstag, die Hauptversammlung.

Zur Hauptversammlung gibt es von mir einen Gegenantrag zur Entlastung des Vorstandes. Ich schlage vor, die Entlastung zu vertagen, da einerseits unter anderem gegen den Vorstand noch eine Strafanzeige besteht und andererseits erhebliche Unklarheiten bezüglich der Bewertung der Meilen in der Bilanz entstanden sind. Die Meilen sind auch Gegenstand eines weiteren Gegenantrags von Peter Dietrich.

Die Strafanzeige habe ich erstattet, als mir eine E-Mail zugespielt wurde, in der Lufthansa-Manager Mitarbeiter angewiesen haben, Kunden die Entwertung der Meilen nicht zu kommunizieren, damit die Kunden nicht mehr zu den günstigen, alten Konditionen buchen können. Zusammen mit dem Kaufangebot von Meilen im Dezember 2010 sah ich darin den Tatbestand des Betrugs erfüllt. Eine weitere Kanzlei hat aus gleichem Grund den Verdacht auf Untreue geäußert und ebenfalls Anzeige erstattet.

Die Bewertung der Meilen ist unklar, weil Lufthansa im Verfahren von Herrn Dietrich Meilen mit 2,77 €-Cent bewertet hat, in der Bilanz jedoch nur mit 0,8 €-Cent. Laut eines nicht überprüfbaren, anonymen Hinweises sei der intern angesetzte Wert einer Meile bei 2,4 €-Cent.

Ich habe verschiedene Fragen zum Bilanzwert aufgeworfen, zu denen es hoffentlich auf der Hauptversammlung eine Antwort gibt:

Lufthansas Stellungnahme zu meinem Gegenantrag ist leider sehr dürftig. Die Meilenbilanzierung wird nicht adäquat erklärt und zur Strafanzeige und Entwertung der Meilen stellt gibt es leider auch nur unpräzise Antworten. Herrlich ist das Argument, eine Kundenabwanderung habe man nicht festgestellt.

Für die Hauptversammlung auch relevant sind:

Zum Unternehmen:

Dazu kamen noch einige Pressemeldungen, wie die Entlassung von 3.500 Mitarbeitern bei Lufthansa, der Gewinneinbruch, der Weggang von Dr. Jürgen Weber, dem Aufsichtsratsvorsitzenden, die ich einfach aus Zeitgründen und Aktualitätsgründen nicht bloggen konnte. Teilweise habe ich die Links darauf bei Twitter oder auf der Facebook-Seite gepostet.

Last, but not least: Ein herzliches Dankeschön an Sie, für Ihre vielen, hilfreichen Hinweise, Ihr oft auch kritisches und konstruktives Feedback, über das ich mich sehr freue – und heute ganz besonders an den edlen Spender der Lufthansamaschine, bei der der Lack ab ist.

Damit ist wieder eine ereignisreiche Woche geschafft. So, wie sich diese Woche die Meldungen überschlagen haben, glaube ich kaum, daß ich dieses Wochenende wirklich „blogfrei“ haben werde.

Gegenantrag zur Lufthansa Hauptversammlung

Gestern abend noch habe ich an Lufthansa meinen Gegenantrag gefaxt. Ich schlage vor, die Entlastung des Vorstandes auf der Hauptversammlung zu vertagen und begründe das mit zwei Argumenten.

Das Erste ergibt sich unmittelbar aus meinem Verfahren. Ich habe hier den Text, anders als in der eingeschickten Version, mit Links unterlegt, die zu jeweils passenden Artikeln in meinem Blog führen.

Der Vorstand der Lufthansa hat Maßnahmen beschlossen, die im abgelaufenen Geschäftsjahr wirksam wurden, die dazu führten, daß das Miles&More-Programm aus Kundensicht erheblich an Wert verloren hat.

Auch im bereits begonnen Geschäftsjahr wurden weitere Veränderungen des Miles&More-Programmes umgesetzt und angekündigt, die zusammen mit der Entwertung des Miles&More-Programmes im vergangenen Geschäftsjahr gerade die besonders loyalen und guten Kunden mit HON- und Senator-Status zum Nachteil betreffen. Darüber sind diese Kunden in besonderem Maße verärgert. Zahlreiche Kunden haben sich meiner Kenntnis nach daher sowohl bei Lufthansa als auch mir beschwert. Mir gegenüber haben viele mitgeteilt, so wie ich künftig bei ihrer Reiseplanung daher auf Angebote des Lufthansa Konzerns gänzlich zu verzichten.

Für die Lufthansa bedeutet diese Maßnahme einen Verlust von ausgerechnet den Kunden, die sowohl einen wesentlichen Anteil am Umsatz haben als auch die Marke repräsentieren. Dieser Verlust, der auch mit einem Imageverlust verbunden ist, dürfte schwer zu kompensieren sein.

Die im Rahmen der Verteuerung von Flugprämien und der damit einhergehenden Entwertung der Meilenkonten der Kunden vorgenommenen Änderungen wurden zu kurzfristig kommuniziert, als daß die Kunden noch eine Möglichkeit hatten, Meilen zu den alten, günstigeren Konditionen einzulösen.

Darüber haben sich etliche Kunden, darunter wiederum viele mit HON- und Senator-Status beschwert. Der Vorstandsvorsitzende war persönlich in die Angelegenheit involviert und hat sich auch auf das Risiko eines mittlerweile erstinstanzlich, allerdings noch nicht rechtskräftig verlorenen Gerichtsverfahrens eingelassen, das zu einem erheblichen öffentlichen Interesse mit intensiver medialer Berichterstattung führte.

Schon allein deswegen ist sowohl bei den geschädigten Kunden als auch in der Öffentlichkeit der Ruf der Lufthansa beschädigt worden.

In Folge dieses Verfahrens vor dem LG Köln wegen Abwertung der Meilenkonten zum 03.01.2011 stellte sich nun heraus, dass die mangelhafte Kommunikation wohl voll beabsichtigt war, gerade um den Kunden keine Einlösung zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang erging inzwischen eine Strafanzeige wegen des Verdachts auf Betrug.

Da noch unklar ist, welchen Schaden der Vorstand der LH damit verursacht hat und ob eine strafbare Handlung vorlag, beantrage ich die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 zu vertagen. Erst nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens und dem endgültigen Abschluss des Verfahrens um die Meilenentwertung lässt sich beurteilen, ob der Vorstand im Sinne der Anteilseigner gehandelt hat.

Für eine mögliche Straftat eine Entlastung zu gewähren, kann nicht im Interesse der Anteilseigner sein. Genauso wäre eine vollständige Verweigerung der Entlastung aufgrund der gesetzlichen Unschuldsvermutung unpassend.

Daher beantrage ich die Vertagung der Entscheidung.

Weiterhin habe ich mir hier schon öfters Gedanken um den Bilanzwert der Meilen gemacht und dabei festgestellt, daß ich mir die Wertentwicklung vor dem Hintergrund der Abwertung kaum erklären kann. Die Berechnungsansätze sind so vielfältig, daß ohne Angaben des Vorstandes keine Überprüfung möglich ist. Diese Informationen waren aber bisher nicht zu erlangen.

Also muß sich der Vorstand auf der Hauptversammlung dazu erklären. Da es dabei auch um bis zu 4 Milliarden € geht, das ist rund 32 mal mehr als dieses Jahr als Dividende ausgeschüttet werden soll, ist die Berechnung hochgradig relevant. Damit begründe ich weiter, dem Vorstand die Entlastung vorläufig zu verweigern.

Zum Thema der Meilenbewertung in der Bilanz werde ich übrigens die nächsten Tage noch einige Beiträge verfassen und versuchen, verschiedene Rechenmodelle zu ergründen. Da freue ich mich auf Ihr kritisches Feedback, Ideen und Gedanken.

Im Übrigen stimme ich Herrn Dietrichs Ausführungen im Gegenantrag A zu Tagesordnungspunkt 7 zu. Lufthansa hat auf Nachfrage bislang nicht mitgeteilt, wie der Bilanzwert der Meilen konkret errechnet wird.

Im Verfahren LG Köln 14 O 245/11, das die Lufthansa-Pressesprecher in den Medien regelmäßig mit dem Verfahren wegen der Meilenentwertung verwechseln, hat Lufthansa durch Anwaltsschriftsatz mitteilen lassen, daß eine Meile einen Wert von 2,77 €-Cent habe.

Daraus ergibt sich bei 201 Milliarden bilanzierten Meilen ein Gesamtwert aller Meilen von 5,6 Milliarden €.

Allerdings finden sich derzeit in der Bilanz lediglich Gegenwerte für Meilen im Gesamtwert von 1,6 Milliarden €.

Eine unerklärte Differenz von 4 Milliarden € ist aus meiner Sicht ein weiterer Anlaß, bis zu einer Aufklärung dem Vorstand die Entlastung vorläufig zu verweigern. Hier kann ein möglicher Weise neu bestellter Wirtschaftsprüfer den aktuellen Bewertungsansatz überprüfen.

Der Vorstand ist für die Bilanz und die einzelnen Positionen verantwortlich. Unklarheiten in diesem Umfang sind nicht entlastbar.

Auch daher beantrage ich bis zum Abschluß der Überprüfung die Vertagung des Tagesordnungspunktes „Entlastung des Vorstandes“.

Natürlich fallen mir noch viel mehr Fragen an den Vorstand ein, so zum Beispiel das aktuelle Geschehen bei der AUA, wieso Dr. Franz einerseits um Regierungshilfe bittet, andererseits aber schlecht mit den Kunden umgeht, die Fehlinvestition aus Kundensicht in die Neue Europakabine, die Loyalität zu den Vertriebspartnern oder auch die Frage, ob Lufthansa nun ein Low-Cost-Carrier oder Premiumanbieter ist. Doch einerseits wollte ich den Gegenantrag nicht überfrachten und andererseits als „Mr. Meilenschwund“ bei meinem Thema bleiben. In das habe ich mich wenigstens mittlerweile einigermaßen einarbeiten können.

Aber das heißt ja nicht, daß nicht noch andere Gegenanträge stellen. Die Frist dazu endet am 23.04.2012 um 24:00 MESZ, Voraussetzung dazu ist der Besitz mindestens einer Aktie.

Wenn Lufthansa so gut wäre wie ihre PR

Respekt, liebe Lufthansa-PR. Gleich zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen. Einerseits meine Strafanzeige gegen Lufthansa geschickt heruntergespielt und gleichzeitig einer neuen Schlagzeile, wenn dann die Berufung da ist, vorgebeugt. So ist die Berufungsmeldung „draußen“ und keinen Bericht mehr wert. Frech, aber gekonnt.

Daß die Lufthansa PR ihr Geschäft versteht, wissen wir spätestens seit dem Schönreden der Verschlechterungen bei Miles&More und für den HON Circle. Die klangen gedruckt ja auch weniger schlecht, als nachgerechnet…

Doch die Wortwahl war ungeschickt: Eine Strafanzeige wegen einer kompromittierenden E-Mail, aus der hervorgeht, daß man absichtlich die Kunden nicht informiert hat, als „abstruses PR-Theater“ zu vermarkten, erinnert an einen ehemaligen Verteidigungsminister. „Das ist abstrus, ich betone, das ist abstrus.“ Und nachher war es gar nicht abstrus, sondern kostete ihn Kopf und Kragen.

Für die Echtheit der E-Mail spricht sogar die Presseabteilung. Denn wäre sie ein Fake, hätte Lufthansa ihre Existenz längst dementiert und sich damit PR-mäßig sauber gewaschen. So blieb nur der gekonnte Trick, eine neue Meldung einzubringen, die andere abzutun und so von ihr abzulenken.

Die Berufung wird die Lufthansa-PR-Abteilung jetzt auch noch ausbügeln müssen. Denn die verhindert, daß Ruhe in die Geschichte kommt.

Schön, daß wenigstens die PR Dr. Franz loyal ist und ihm hilft, den Riesenfehler „Meilenprozeß“ zu überstehen. Denn außer zum Kranich-Logo ist weder gegenüber Kunden noch Vertriebspartnern Loyalität zu erkennen.

Dabei wäre doch die einfachste und beste PR-Maßnahme gewesen, die geschädigten Kunden zu entschädigen und als Vorstand mutig voranzugehen und neue AGB mit fairen Übergangsfristen zu verfassen. Denn das hätte gezeigt: „Wir nehmen unsere Kunden ernst.“

So eine Meldung braucht auch keine Kunstgriffe, ganz im Gegenteil, sie kommt von selbst gut an.

Anzeige gegen Lufthansa wegen Verdachts auf Betrug

Der Spiegel berichtet in seiner ab morgen „offline“ und heute schon online erhältlichen Ausgabe (Vorabmeldung), daß meine Anwälte für mich gegen die Lufthansa Strafanzeige wegen des Verdachts auf Betrug im Zusammenhang mit der Meilenentwertung gestellt haben.

Uns wurde eine E-Mail zugespielt, in der die obersten Führungsebenen der Lufthansa Mitarbeiter anwiesen, die erhebliche Verteuerung der Flugprämien vertraulich zu behandeln und erst ab dem 20.12.2010 (siehe Timeline) an die Kunden zu kommunizieren, damit, so wörtlich,

die Kunden nicht vorab noch viele Tickets mit den günstigeren Meilenwerten buchen!

Soweit es uns möglich war, die Authentizität der Mail zu prüfen, müssen wir davon ausgehen, daß diese E-Mail echt ist.

Die Frist ist pikant: Der 20.12.2010 ist der Montag vor Weihnachten, der Freitag war schon Heiligabend. Und über Weihnachten und Neujahr, „zwischen den Jahren“ ist in den meisten Unternehmen Betriebsruhe, viele fahren in den Urlaub oder zur Familie. Und dann noch der berüchtigte Vorweihnachtsstress, da schrumpft die Frist faktisch auf Null.

Doch auch ohne Feiertage entsteht ein Anfangsverdacht auf einen gemeinschaftlich geplanten Betrug. Denn laut der Mail wollte Lufthansa durch die Nichtkommunikation verhindern, daß die Kunden noch zu den für sie günstigen und ihnen beim Kauf der Tickets versprochenen Konditionen buchen können. Damit fügt Lufthansa den Kunden einen Vermögensschaden zu. Gleichzeitig erspart sich Lufthansa selbst einiges und erlangt so einen Vermögensvorteil.

Es sind alle ca. 21 Millionen Kunden der Lufthansa von diesem möglichen Betrug betroffen, wir haben einen Schaden von bis zu 3,6 Milliarden € berechnet.

Weil Lufthansa außerdem noch in der Lufthansa Exclusive 12/2010 (S. 94 oben) geworben hat, daß Meilen auch gekauft werden können, ohne die Kunden auf die bevorstehende Entwertung hinzuweisen, ergibt sich auch in dieser Hinsicht ein Verdacht auf (versuchten) Betrug, mindestens an den ca. 280.000 Abonnenten des Blattes sowie allen Besuchern der Lounges, in der das Blatt ausliegt. Sowie an allen anderen, die in diesen Zeitraum Meilen gekauft haben.

Wir haben abgewogen, ob wir diese E-Mail, die uns leider erst nach dem erstinstanzlichen Urteil zuging, nur in einer Berufung nutzen oder Strafanzeige erstatten. Aufgrund der Vielzahl der Geschädigten, der globalen Auswirkung und des erheblichen Schadens durch die Meilenentwertung haben wir uns letztlich entschlossen, die Staatsanwaltschaft Köln über unseren Verdacht zu informieren und Strafanzeige zu erstatten.

Ob die E-Mail echt ist, muß nun die Staatsanwaltschaft ermitteln. Ob Lufthansa einen Betrug begangen hat, wird das Gericht entscheiden. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung.

Lufthansa argumentiert immer noch – und das habe ich unabhängig von der E-Mail mehrfach hier widerlegt – rechtzeitig kommuniziert zu haben. Die vorliegende E-Mail unterstützt meine Vermutung, daß Lufthansa sich möglicher Weise eben doch bewußt Zeit gelassen hat, um ein zu schnelles Aufbrauchen der Meilenkonten zu vermeiden.

Was mich besonders irritiert: Warum war Dr. Franz so ungeschickt, wenn da doch möglicher Weise noch diese E-Mail im Busch ist, trotzdem auf ein Verfahren zu beharren? Ohne das Urteil wäre die E-Mail vermutlich nie wieder ausgegraben worden.