Vielleicht ist es irritierend, wenn ich in der Serie der Vergleiche Lufthansa selbst als Benchmark nehme.
Aber sogar Lufthansa weiß, wie man Änderungen zumindest mit angemessener Frist umsetzt. Und dazu ist gar keine große Reise in die Vergangenheit nötig, sondern nur bis zum 30.04.2010.
Damals nämlich teilte Lufthansa den Kunden erstmals mit, daß man die bisher unbeschränkte Gültigkeit der Upgrade-Voucher zeitlich beschränken möchte.
Die Meldung wiederholte Lufthansa sogar vor Fristbeginn im LH Exclusive 05/10. Und weist sogar immer mal wieder auf die Änderung hin, zuletzt in LH Exclusive 02/11.
Dabei gewährt Lufthansa sogar eine Übergangsfrist bis Juni 2013.
Jetzt kann man immer noch argumentieren, die Änderung sei möglicher Weise rechtswidrig. Andererseits ist hier auch für den Kunden der Wille zur kundenfreundlichen Lösung zu erkennen. So daß wohl unterm Strich die Kundenreaktionen deutlich weniger verärgert ausgefallen sein dürften.
Herr Dr. Franz, warum konnten Sie hier eine Frist gewähren und bei den Meilen nicht? Eilte die Reduktion der Rückstellungen in der Bilanz so sehr?