Fristverlängerung für Berufung beantragt

Natürlich kam es wie es mußte, Lufthansa hat Fristverlängerung für die Begründung der Berufung beantragt. Das Gericht hat die Frist bis 19.06.2012 verlängert.

Bis dahin kann Lufthansa nun erklären, warum man das Urteil aus der ersten Instanz für angreifbar hält. Besonders weise ist der Schritt meines Erachtens nicht.

Und auch die gewünschte Rechtssicherheit wird sich Lufthansa damit kaum schaffen können. Denn der BGH hatte im „redpoints-Urteil“ bereits einmal zu Bonussystemen und Übergangsfristen geurteilt. Rechtssicherheit besteht also schon. Nur scheint für Lufthansa nur für Lufthansa günstiges Recht Recht zu sein.

Begründet wird die Fristverlängerung übrigens mit Urlaubsabwesenheiten auf allen Seiten, die Mandantschaft und der Anwalt bräuchten Erholung. Ich wünsche dann mal einen schönen Urlaub. Hoffentlich haben Sie eine Flugprämie zum Wunschziel gefunden?

Vielleicht brauchte die Rechtsabteilung den Urlaub auch nach dem Schlag mit der E-Mail, die verrät, daß Lufthansa bewußt nicht rechtzeitig kommuniziert hatte?

Meine Theorie ist und bleibt allerdings: Das Verfahren wird in die Länge gezogen, schon allein, damit die Ansprüche anderer Kunden möglicher Weise verjähren bzw. verfristen. Weniger Entschädigungszahlungen spart Geld. Kurzfristig.

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